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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 31.05.2018 | BS/2018/162 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; 61. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Dammhusen"; Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss | VO/2018/2678 | |||||
Ö 10.2 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen", 3. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2018/2679 | |||||
Ö 10.3 | 1. Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 | VO/2018/2683-01 | |||||
Ö 10.4 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf", 5. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2018/2696 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Die Landrätin des LK NWM als untere Naturschutzbehörde
berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V - Die Landrätin des LK NWM als untere Wasserbehörde - Stadtwerke Wismar GmbH
teilweise berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V - Hauptzollamt Stralsund
nicht berücksichtigt werden. (Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
Für die Änderung des MI-5-Gebiet in ein SO-Gebiet (Teilbereich 1 - Grundstück des Discounters Aldi): im Norden: durch den Fuß- und Radweg zwischen der Straße Ostseeblick und der Zierower Landstraße im Osten: durch die die Zierower Landstraße im Süden: durch das Grundstück Zierower Landstraße 2 (Fachmärkte) im Westen: durch das Grundstück Ostseeblick 3-11 (2 Mehrfamilienhäuser) und für die Änderung der Festsetzung zu Nebenanlagen (Teilbereich 2): betrifft den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 32/93,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
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11.06.2018 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Die Landrätin des LK NWM als untere Naturschutzbehörde
berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V - Die Landrätin des LK NWM als untere Wasserbehörde - Stadtwerke Wismar GmbH
teilweise berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V - Hauptzollamt Stralsund
nicht berücksichtigt werden. (Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
Für die Änderung des MI-5-Gebiet in ein SO-Gebiet (Teilbereich 1 - Grundstück des Discounters Aldi): im Norden: durch den Fuß- und Radweg zwischen der Straße Ostseeblick und der Zierower Landstraße im Osten: durch die die Zierower Landstraße im Süden: durch das Grundstück Zierower Landstraße 2 (Fachmärkte) im Westen: durch das Grundstück Ostseeblick 3-11 (2 Mehrfamilienhäuser) und für die Änderung der Festsetzung zu Nebenanlagen (Teilbereich 2): betrifft den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 32/93,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Herr Groth erläutert diese Vorlage.
Am 24. 11. 2016 hat die Bürgerschaft der HWI in ihrer Sitzung beschlossen, dass die 5. Änderung des B-Planes Nr. 32/93 „Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf“ gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird.
Bei der vorliegenden Planung sind gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB flächenhafte Eingriffe in den Naturhaushalt zulässig und müssen nicht ermittelt und ausgeglichen werden.
Für die im Planverfahren beabsichtigte Nutzungsänderung von einem Mischgebiet in ein Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel ist kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen. Abstimmungsergebnis: instimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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28.06.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Die Landrätin des LK NWM als untere Naturschutzbehörde
berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V - Die Landrätin des LK NWM als untere Wasserbehörde - Stadtwerke Wismar GmbH
teilweise berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V - Hauptzollamt Stralsund
nicht berücksichtigt werden. (Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
Für die Änderung des MI-5-Gebiet in ein SO-Gebiet (Teilbereich 1 - Grundstück des Discounters Aldi): im Norden: durch den Fuß- und Radweg zwischen der Straße Ostseeblick und der Zierower Landstraße im Osten: durch die die Zierower Landstraße im Süden: durch das Grundstück Zierower Landstraße 2 (Fachmärkte) im Westen: durch das Grundstück Ostseeblick 3-11 (2 Mehrfamilienhäuser) und für die Änderung der Festsetzung zu Nebenanlagen (Teilbereich 2): betrifft den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 32/93,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
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Ö 10.5 | 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung) | VO/2018/2697 | |||||
Ö 10.6 | Bau der neuen Grundschule | VO/2018/2702 | |||||
Ö 10.7 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2018/2712 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Aufstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (CDU-Fraktion) | VO/2018/2687 | |||||
Ö 11.2 | Verlängerung der Betriebszeiten für die Außengastronomie (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2018/2733 | |||||
Ö 11.3 | Hanseschau 2019 (CDU-Fraktion) | VO/2018/2688 | |||||
Ö 11.4 | Maßnahmen zur Belebung der Altstadt (CDU-Fraktion) | VO/2018/2689 | |||||
Ö 11.5 | Weihnachtsbeleuchtung (CDU-Fraktion) | VO/2018/2690 | |||||
Ö 11.6 | Keine Erweiterung des Parkhauses am Alten Hafen (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2018/2692 | |||||
Ö 11.7 | Keine weitere Beschaffung Wismarer Weihnachtssterne (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2018/2693 | |||||
Ö 11.8 | Grünflächenmanagementplan HWI (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2018/2694 | |||||
Ö 11.9 | Verbesserung der Hausarztversorgung in Wismar (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2018/2695 | |||||
Ö 11.10 | Bessere Sitzgelegenheit auf sauberen Rathaustreppen (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2018/2715 | |||||
Ö 11.11 | Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft (CDU-Fraktion) | VO/2018/2719 | |||||
Ö 11.12 | Verbesserung von ALLRIS, der Fraktions-/Bürgerschaftsmitgliederinformation und der Bürgerinformation (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2018/2720 | |||||
Ö 11.13 | barrierefreies Passieren der Kreuzung Rostocker Straße / Philosophenweg (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2018/2721 | |||||
Ö 11.14 | Zusätzliche Fahrradstellplätze am Alten Hafen und Am Lohberg (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2018/2722 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 28.06.2018 - Baugebiet Schweriner Straße | BA/2018/2713 | |||||
Ö 12.2 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 28.06.2018 - Hanseschau | BA/2018/2714 | |||||
Ö 12.3 | Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Sitzung der Bürgerschaft am 28.06.2018 - Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Familien wird in der Stadt zunehmend zum Problem | BA/2018/2723 | |||||
Ö 12.4 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 28.06.2018 - Öffentlicher Parkplatz im Wohngebiet Kagenmarkt | BA/2018/2724 | |||||
Ö 12.5 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 28.06.2018 - Fördermaßnahme "Grün in der Stadt" | BA/2018/2725 | |||||
Ö 12.6 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 28.06.2018 - Fahrradbügel im Umfeld der Sankt-Nikolai-Kirche | BA/2018/2727 | |||||
Ö 12.7 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 28.06.2018 - Ausbau E-Government | BA/2018/2731 | |||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 13.1 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 28.06.2018 - Gebäude der ehemaligen Stadtbibliothek in der Beguinenstraße | ||||||
N 13.2 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000 Euro gem. Hauptsatzung für den Um- und Ausbau Bahnhofsvorplatz 1. BA/2.TA und 2. BA in Wismar | ||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||