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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch die Vorsitzende | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Beschlussfassung über die Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 10.10.2017 | EgbA/2017/050 | |||||
Ö 5 | Haushaltssatzung 2018/2019 - Doppelhaushalt | VO/2017/2425 | |||||
Ö 6 | Verbesserung der Nutzung des Bürgerparks | VO/2017/2329 | |||||
Ö 7 | Keine Ausnahmeregelung auf kostenfreiem Parkplatz Hochbrücke | VO/2017/2384 | |||||
VORLAGE | |||||||
Entgegen der geltenden Beschlusslage zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz an der Hochbrücke wurden dort für einzelne Bereiche und Tage Parkzonen durch Verbotsschilder eingerichtet um „Sonderparkplätze“ für einzelne Personengruppen zu schaffen. Diese Regelung widerspricht der kostenfreien uneingeschränkten Nutzung für alle.
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, die Schilder umgehend entfernen zu lassen.
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28.09.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 14.5 - Verweisung in einen Ausschuss | |||||||
Entgegen der geltenden Beschlusslage zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz an der Hochbrücke wurden dort für einzelne Bereiche und Tage Parkzonen durch Verbotsschilder eingerichtet um „Sonderparkplätze“ für einzelne Personengruppen zu schaffen. Diese Regelung widerspricht der kostenfreien uneingeschränkten Nutzung für alle.
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, die Schilder umgehend entfernen zu lassen.
Begründung: Herr Kargel
Wortmeldung: Senator, Herr Berkhahn
Herr Ballentin, CDU-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Eigenbetriebsausschuss.
Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage in den Eigenbetriebsausschuss. - mehrheitlich beschlossen
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10.10.2017 - Eigenbetriebsausschuss | |||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||
Entgegen der geltenden Beschlusslage zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz an der Hochbrücke wurden dort für einzelne Bereiche und Tage Parkzonen durch Verbotsschilder eingerichtet um „Sonderparkplätze“ für einzelne Personengruppen zu schaffen. Diese Regelung widerspricht der kostenfreien uneingeschränkten Nutzung für alle.
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, die Schilder umgehend entfernen zu lassen.
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07.11.2017 - Eigenbetriebsausschuss | |||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||
Entgegen der geltenden Beschlusslage zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz an der Hochbrücke wurden dort für einzelne Bereiche und Tage Parkzonen durch Verbotsschilder eingerichtet um „Sonderparkplätze“ für einzelne Personengruppen zu schaffen. Diese Regelung widerspricht der kostenfreien uneingeschränkten Nutzung für alle.
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, die Schilder umgehend entfernen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: 2 Nein Stimmen: 7 Enthaltungen: 0 |
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Ö 8 | 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar vom 20.12.2013 (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) | VO/2017/2456 | |||||
Ö 9 | 4. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Wismar vom 06. November 2009 | VO/2017/2457 | |||||
Ö 10 | 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 06. November 2009 | VO/2017/2458 | |||||
Ö 11 | 1. Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar vom 01.12.2014 | VO/2017/2459 | |||||
Ö 12 | 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar -Abfallgebührensatzung- vom 09.12.2008 | VO/2017/2460 | |||||
Ö 13 | Sonstiges | ||||||
N 14 | Anschaffung einer Kehrmaschine als Ersatzinvestition | ||||||
N 15 | Vergabe von Bauleistungen über 250 Tsd. ? gemäß Hauptsatzung, Bereich Steinweg / Kurzer Weg | ||||||
N 16 | Abschluss eines Vertrages zur Übernahme, Transport sowie Entsorgung des in der Hansestadt Wismar anfallenden Klärschlammes | ||||||
N 17 | Sonstiges | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Protokoll 10.10.2017 (1831 KB) | ||||
2 | Anlage zu TOP 5 - VO/2017/2329 (44 KB) |