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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 04.04.2017 | WirtA/2017/093 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung) | VO/2017/2265 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
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06.06.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Wortmeldung: Herr Senator Berkhahn
Herr Berkhahn erläutert den anwesenden Mitgliedern die Vorteile einer Entgeltordnung an dem Beispiel der Entgeltordnung für die Wochenmärkte. Er führt anschließend zu den Änderungen in der Kalkulation aus. Ein Kostendeckungsgrad von 96% wird mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erreicht. Samstags wird es bei den derzeit 4€/lfdm. bleiben.
Ein Gespräch zwischen dem RPA und der Verwaltungsspitze über die Vorbehalte des RPA hat bereits stattgefunden und alle Differenzen sind beigelegt.
Wortmeldung: Frau Teß
Die Reduzierung bzw. die moderate Erhöhung wird von der SPD-Fraktion als positiv bewertet.
Wortmeldung: Herr Weinhold
Auch die CDU-Fraktion findet die neue Entgeltordnung gut, vor allem, dass die Verträge flexibler gestaltet werden können.
Wortmeldung: Herr Rakow
Herr Rakow fragt nach, ob der Marktmeister die Standgebühren tagtäglich kassiert. Herr Berkhahn bejaht die Frage – die Markthändler haben jedoch die Möglichkeit einer Dauernutzung.
Wortmeldung: Herr Koebe
Herr Koebe fragt nach, ob die täglich Kassierung wirklich notwendig sei, dies führe zu hohen Personalkosten. Herr Berkhahn teilt dazu mit, dass die Händler die tägliche Barzahlung wünschen. Es handelt sich hierbei um einen gewissen Service, der marktüblich ist. Frau Hellwig berichtigt die von Herrn Koebe dargestellten Personalkosten in der Kalkulation.
Wortmeldungen: Herr Rakow, Herr Koebe
Herr Rakow erkundigt sich nach den Aufgaben des Marktmeisters. Herr Berkhahn erläutert die Aufgaben. Herr Koebe fragt nach, inwiefern die Aufgaben eine 450,-€-Kraft übertragen werden kann. Herr Berkhahn erläutert, dass es sich hier um Aufgaben wie Vertragsabschlüsse handelt, die nicht von einer Aushilfskraft übernommen werden können.
Wortmeldungen: Herr Weinhold, Frau Teß, Herr Rakow, Herr Berkhahn
Der persönliche Kontakt zum Marktmeister ist den Händlern sehr wichtig. Herr Rakow berichtet von einem Gespräch mit Herrn Lossau: „...der Marktmeister ist ein gefragter Mann bei den Händlern!“. Herr Berkhahn erläutert noch einmal die Motivation der Händler – sie wollen nicht in ein Vertragskorsett geschnürt werden. Der Marktmeister und die Händler sind bereits ein eingespieltes Team und die Händler wünschen gleiche Ansprechpartner. Hierbei sollte auch auf das Stadtbild geachtet werden.
Wortmeldung: Frau Wienecke, Herr Berkhahn
Herr Berkhahn antwortet wie folgt:
zu 3. Die letzte Satzung ist 1996 in Kraft getreten. In dem langen Zeitraum dazwischen wurden die Kosten nicht angefasst.
Zu 2. Herr Berkhahn erläutert die Zusammensetzung der Sondernutzungsgebühren, z. B. Straßengebühren.
Wortmeldung: Frau Wienecke, Herr Berkhahn
Wer kontrolliert die Art von Waren, die angeboten werden?
Herr Berkhahn antwortet wie folgt:
Das Warenangebot muss breit gefächert sein, die Leute kaufen die Dinge, die angeboten werden. „Der Mix macht's!“
Wortmeldung: Frau Gerber
Frau Gerber erläutert das Prinzip des Kostendeckungsgrades. Die Entgelte müssen in den öffentlichen Verwaltungen kostendeckend sein.
Wortmeldung: Herr Weinhold, Herr Berkhahn
Herr Weinhold erkundigt sich, ob eine Übersicht existiert, welche Waren die Händler verkaufen.
Herr Berkhahn beantwortet die Frage mit nein. Die Nachfrage bestimmt das Angebot, eine Individualität ist notwendig. Er erläutert dies am Beispiel des Weihnachtsmarktes.
Herr Rakow lässt nun über die Vorlage abstimmen. Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:7 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:1
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:8 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:0
Wortmeldung: Frau Wienecke, Herr Berkhahn
Gilt die Entgeltordnung auch für Volksfeste?
Herr Berkhahn antwortet wie folgt: Die zwei Jahrmärkte und der Markt auf dem Festplatz wurden mit Vertrag gelöst, dadurch ist keine Lücke vorhanden. |
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14.06.2017 - Finanzausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Herr Berkhahn erläutert den anwesenden Mitgliedern die Vorteile einer Entgeltordnung an dem Beispiel der Entgeltordnung für die Wochenmärkte. Er führt anschließend zu den Änderungen in der Kalkulation aus. Ein Kostendeckungsgrad von 96% wird mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erreicht. Samstags wird es bei den derzeit 4€/lfdm. bleiben.
Ein Gespräch zwischen dem RPA und der Verwaltungsspitze über die Vorbehalte des RPA hat bereits stattgefunden und alle Differenzen sind beigelegt.
Wortmeldung: Herr Rickert
Herr Rickert stellt fest, dass es nicht üblich ist, Satzungen im Rechnungsprüfungsausschuss prüfen zu lassen. Weiterhin stellt er fest, dass gravierende Änderungen vorgenommen wurden und die jetzige Vorlage praktikabel ist.
Wortmeldung: Herr Dr. Schubach
Herrn Dr. Schubach erscheint die Kostenerhöhung für die Selbstversorger und Kleingärtner als gravierend, vor allem im Vergleich zu den Imbissen. Dazu bemerkt Herr Senator Berkhahn, dass zu berücksichtigen sei, dass jahrelang zu geringe Entgelte erhoben wurden.
Herr Dr. Schubach fragt nach, woher die zusätzlichen Einsparungen bei den Personalkosten kommen. Frau Hellwig beantwortet dies wie folgt – in der Vertretungsregel für den Marktmeister hat es eine personelle Veränderung (geringere Entgeltgruppe) gegeben.
Herr Dr. Schubach würde es als Vorteil sehen, wenn die Händler Jahresverträge vereinbaren. Dazu teilt Herr Senator Berkhahn mit, dass die Händler die tagtägliche Abrechnung und einen Ansprechpartner vor Ort wünschen.
Könnte man die Sondernutzungsgebühren eventuell anders gestalten, fragt Herr Dr. Schubach. Herr Senator Berkhahn führt zu den Aufwandsposten, z. B. Straßengebühren, aus. Er sieht hier keine Möglichkeit einer Sonderregelung, da der Aufwand getragen werden muss.
Wortmeldung: Herr Domke
Herr Domke fände eine Nutzung des Marktes, berechnet nach der Sondernutzungssatzung, gerechter und günstiger für die Händler. Warum wurde nicht die Sondernutzungssatzung als Grundlage genommen? Jetzt gibt es zwei verschiedene Kalkulationen – warum wurde dieser Weg so gewählt? Ebenfalls kann er nicht nachvollziehen, dass die Berechnungen nach der Frontlänge und nicht nach m² berechnet werden. Herr Domke wünscht sich insgesamt mehr Transparenz.
Herr Senator Berkhahn und Frau Hellwig führen zur Kalkulation aus. Frau Bansemer stellt fest, dass die Sondernutzungssatzung für alle öffentlichen Flächen gilt. Der kalkulierte Aufwand ist tatsächlich da und ist somit eine feste Größe, so Herr Senator Berkhahn.
Herr Domke lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen:6 Nein Stimmen:2 Enthaltungen:1
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29.06.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10.2 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Begründung: 1. Stellvertreter des Bürgersmeisters, Herr Berkhahn
Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Ergänzungsantrag: §14 (4) Selbsterzeuger können den Entgeltanspruch aus § 14 (1) alternativ durch Gebühr von 20,00 € jährlich oder 10,00 € halbjährlich abgelten.
Wortmeldungen: 1. Stellvertreter des Bürgersmeisters, Herr Berkhahn; Herr Domke; 1. Stellvertreter des Bürgersmeisters, Herr Berkhahn; Herr Dr. Schubach
Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion. - beschlossen
Die Vorlage kommt modifiziert zur Abstimmung. Beschlussvorschlag:
§ 14 (4) der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung): Selbsterzeuger können den Entgeltanspruch aus § 14 (1) alternativ durch Gebühr von 20,00 € jährlich oder 10,00 € halbjährlich abgelten. Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen
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Ö 6 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||