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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss
Datum: Mo, 09.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.09.2017  
BuSA/2017/069  
     
   
Ö 5  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof II - Am Klinikum", 2. Änderung Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2394  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum“ aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017.                                                                                             Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

2. Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten: von der Störtebeckerstraße

im Südosten: von der Planstraße A1

im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A

im Nordwesten:von der Philipp-Müller-Straße

(siehe Anlage)

 

3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 Wohngebiet Friedenshof II Am Klinikum

4.Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 ist gemäß § 2

Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

   
    09.10.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum“ aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017.                                                                                             Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

2. Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten: von der Störtebeckerstraße

im Südosten: von der Planstraße A1

im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A

im Nordwesten:von der Philipp-Müller-Straße

(siehe Anlage)

 

3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum“

4.Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 ist gemäß § 2

Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Da es sich bei den Vorlagen der TOP 5 – 8 aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzungen zum Thema „Ferienwohnungen“ handelt, schlägt Herr Kargel vor, dass die Verwaltung Erläuterungen zusammenfasst, aber in jedem Fall über die Vorlagen einzeln abgestimmt wird. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

 

Herr Kargel bittet um Erläuterungen.   

 

Herr Groth informiert, dass in der Hansestadt Wismar eine große Nachfrage nach Wohnbauflächen besteht. Hierfür ist es erforderlich, ein gewisses Spektrum an verschiedenartigen Baugrundstücken für unterschiedliche Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bereitzustellen.

 

Das planerische Ziel für alle neu entstehenden 4 Wohngebiete gem. der Vorlagen ist die Errichtung von Wohnungen für dauerhaftes Wohnen , vor allem in Einfamilien- aber auch in kleineren Mehrfamilienhäusern.

 

In der Novellierung zur Baunutzungsverordnung (Fassung von Mai 2017) wurde in einem neu eingefügten Paragraphen klargestellt, dass Ferienwohnungen u. a. als kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes in Wohngebieten zulässig sind.

 

Um die ursprünglichen Planungsabsichten aller 4 genannten Wohngebiete und somit der Bebauungspläne mit der neuen Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen bzw. zu sichern, ist jeweils eine Änderung es jeweiligen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Herr Groth bekräftigt, dass andererseits explizit für die Errichtung von Ferienwohnungen konkret in den Sondergebieten des Bebauungsplanes „Alter Hafen“ ausreichend Angebote ausgewiesen sind, die bereits fertiggestellt wurden bzw. sich in der Realisierung befinden.

Herr Kargel dankt Herrn Groth für seine Ausführungen und eröffnet die Diskussion.

 

Herr Leja möchte wissen, ob es Bestandsschutz für Ferienwohnungen gibt, die schon lange nachweislich als Ferienwohnungen genehmigt und genutzt werden.

 

Frau Domschat-Jahnke antwortet, dass diese bisher als Ferienwohnungen genutzte und genehmigte  Wohnungen auch Bestandsschutz haben.

 

Herr Tiedke begrüßt diese Regelung im Namen der SPD-Fraktion.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

   
    26.10.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.9 - ungeändert beschlossen
   

Die Tagesordnungspunkte 10.6 (VO/2017/2391), 10.7 (VO/2017/2392), 10.8 (VO/2017/2393) und 10.9 (VO/2017/2394) werden zur Beratung zusammen aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

VO/2017/2391

Beschlussvorschlag:

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 Wohngebiet Seebad Wendorf" aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema Ferienwohnungenaus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017.

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB Vereinfachtes Verfahrendurchgeführt.

 

2.Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch den Küstenwald

im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik

im Süd-Westen/Nord-Westen: durch die nordwestlichen und südöstlichen Grundstücke des im

rechtskräftigen B-Plan Nr. 82/13 ausgewiesenen reinen

Wohngebietes

(siehe Anlage 1)

 

3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 Wohngebiet Seebad Wendorf

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

VO/2017/2392

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm" aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches von 2017.

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt.

 

2. Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“

im Osten :durch die Straße Klußer Damm

im Süden:durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“

im Westen:durch den Friedhof

(siehe Anlage 1)

 

3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

VO/2017/2393

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017.

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

 

2. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Nordwesten:von der Straße zum Festplatz

im Nordosten:von der Alexander-Behm-Straße (Planstraße B – Mischgebiet)

im Südosten:von der Parkanlage Köppernitztal

im Südwesten:vom Festplatz

(siehe Anlage – der Geltungsbereich ist schraffiert dargestellt)

 

3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

VO/2017/2394

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum“ aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017.

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

 

2. Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten: von der Störtebeckerstraße

im Südosten: von der Planstraße A1

im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A

im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße

(siehe Anlage)

 

3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

 

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Herr Domke; Senator, Herr Berkhahn

 

 

 

 

Die Vorlage VO/2017/2394 kommt zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

Ö 6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 76/09 "Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2393  
Ö 7  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2392  
Ö 8  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2391  
Ö 9  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 35/94 "Seebad Wendorf", 1. Änderung und Ergänzung, Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2017/2374  
Ö 10  
1. Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" (Teilgebiet I)  
Enthält Anlagen
VO/2017/2399  
Ö 11  
Beschlussvorlage zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar"  
Enthält Anlagen
VO/2017/2404  
Ö 12  
Beschlussvorlage zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar-Erweiterungsgebiet"  
Enthält Anlagen
VO/2017/2405  
Ö 13  
Möglichkeiten zur Entlastung des Verkehrs von Wendorf in das Stadtzentrum  
VO/2017/2321  
Ö 14  
Sonstiges      
N 15     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des 1. Teilbereiches der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf"      
N 16     Vergabe von Planungsleistungen über 125.000,00 ? gemäß §10 (5) der Hauptsatzung - Elektro- und Aufzugsplanung für den Neubau einer neuen Grundschule      
N 17     Vergabe von Planungsleistungen über 125.000,00 ? gemäß §10 (5) der Hauptsatzung ? Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung für den Neubau einer neuen Grundschule      
N 18     Einvernehmen der Gemeinde      
N 19     Informationen / Verschiedenes