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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.09.2017 | BuSA/2017/069 | |||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof II - Am Klinikum", 2. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2394 | |||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 76/09 "Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2393 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
2.Der Geltungsbereich der Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten:von der Straße zum Festplatz im Nordosten:von der Alexander-Behm-Straße (Planstraße B – Mischgebiet) im Südosten:von der Parkanlage Köppernitztal im Südwesten:vom Festplatz (siehe Anlage – der Geltungsbereich ist schraffiert dargestellt)
3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“
4.Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. |
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09.10.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
2.Der Geltungsbereich der Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten:von der Straße zum Festplatz im Nordosten:von der Alexander-Behm-Straße (Planstraße B – Mischgebiet) im Südosten:von der Parkanlage Köppernitztal im Südwesten:vom Festplatz (siehe Anlage – der Geltungsbereich ist schraffiert dargestellt)
3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“
4.Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Wie bereits unter dem TOP 5 erwähnt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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26.10.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Tagesordnungspunkte 10.6 (VO/2017/2391), 10.7 (VO/2017/2392), 10.8 (VO/2017/2393) und 10.9 (VO/2017/2394) werden zur Beratung zusammen aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
VO/2017/2391 Beschlussvorschlag: 1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf" aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt.
2.Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden:durch den Küstenwald im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik im Süd-Westen/Nord-Westen: durch die nordwestlichen und südöstlichen Grundstücke des im rechtskräftigen B-Plan Nr. 82/13 ausgewiesenen reinen Wohngebietes (siehe Anlage 1)
3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
VO/2017/2392 Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm" aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches von 2017. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt.
2. Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden:durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten :durch die Straße Klußer Damm im Süden:durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ im Westen:durch den Friedhof (siehe Anlage 1)
3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
VO/2017/2393 Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
2. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten:von der Straße zum Festplatz im Nordosten:von der Alexander-Behm-Straße (Planstraße B – Mischgebiet) im Südosten:von der Parkanlage Köppernitztal im Südwesten:vom Festplatz (siehe Anlage – der Geltungsbereich ist schraffiert dargestellt)
3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
VO/2017/2394 Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum“ aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
2. Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 wird wie folgt begrenzt: im Nordosten: von der Störtebeckerstraße im Südosten: von der Planstraße A1 im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße (siehe Anlage)
3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Begründung: Senator, Herr Berkhahn
Wortmeldungen: Herr Domke; Senator, Herr Berkhahn
Die Vorlage VO/2017/2393 kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen |
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Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2392 | |||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2391 | |||||
Ö 9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 35/94 "Seebad Wendorf", 1. Änderung und Ergänzung, Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2017/2374 | |||||
Ö 10 | 1. Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" (Teilgebiet I) | VO/2017/2399 | |||||
Ö 11 | Beschlussvorlage zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" | VO/2017/2404 | |||||
Ö 12 | Beschlussvorlage zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar-Erweiterungsgebiet" | VO/2017/2405 | |||||
Ö 13 | Möglichkeiten zur Entlastung des Verkehrs von Wendorf in das Stadtzentrum | VO/2017/2321 | |||||
Ö 14 | Sonstiges | ||||||
N 15 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des 1. Teilbereiches der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" | ||||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen über 125.000,00 ? gemäß §10 (5) der Hauptsatzung - Elektro- und Aufzugsplanung für den Neubau einer neuen Grundschule | ||||||
N 17 | Vergabe von Planungsleistungen über 125.000,00 ? gemäß §10 (5) der Hauptsatzung ? Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung für den Neubau einer neuen Grundschule | ||||||
N 18 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||
N 19 | Informationen / Verschiedenes | ||||||