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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss
Datum: Mo, 10.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19.06.2017  
BuSA/2017/066  
     
   
Ö 5  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II" Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2276  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Lembkenhof –

Gewerbegebiet Wismar West einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Kleingartenanlage Kleines Stadtfeld/Lembkenhof (Grundstück 3416/3),               vom Deponiegelände ehem. Werft (Grundstück 3506/108) sowie vom                                           Betriebsgelände MV Werften

im Osten:vom Wendorfer Weg sowie vom Betriebsgelände EVB Wismar

im Süden:von der Werftstraße, dem Betriebsgrundstück Hagebaumarkt, den rückwärtigen               Grundstücksgrenzen Lübsche Straße 165 bis 183, dem Misch- und                                           Gewerbegebiet Lembkenhof (Bebauungsplan Nr. 8/91) sowie von der Straße An                             der Lübschen Burg und der Lübschen Straße 178 bis 184

im Westen:von der Bebauung an der Tschaikowskistraße 1 bis 5 und der Lübschen Straße               207 (Berufsschulzentrum Nord) sowie der Kleingartenanlage Kleines                                           Stadtfeld/Lembkenhof (Grundstück 3415/24)

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich

bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist

von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und

2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

   
    10.07.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Lembkenhof –

Gewerbegebiet Wismar West einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Kleingartenanlage Kleines Stadtfeld/Lembkenhof (Grundstück 3416/3),                             vom Deponiegelände ehem. Werft (Grundstück 3506/108) sowie vom                                           Betriebsgelände MV Werften

im Osten:vom Wendorfer Weg sowie vom Betriebsgelände EVB Wismar

im Süden:von der Werftstraße, dem Betriebsgrundstück Hagebaumarkt, den rückwärtigen                             Grundstücksgrenzen Lübsche Straße 165 bis 183, dem Misch- und                                           Gewerbegebiet Lembkenhof (Bebauungsplan Nr. 8/91) sowie von der Straße An                             der Lübschen Burg und der Lübschen Straße 178 bis 184

im Westen:von der Bebauung an der Tschaikowskistraße 1 bis 5 und der Lübschen Straße                             207 (Berufsschulzentrum Nord) sowie der Kleingartenanlage Kleines                                           Stadtfeld/Lembkenhof (Grundstück 3415/24)

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich

bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist

von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und

2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu dieser Vorlage.

 

Herr Spieß verweist anhand der Pläne, dass das Gewerbegebiet West als wichtiger Standort für die Wismarer Werft derzeit über die Lübsche Straße – Schiffbauerdamm/Holzdamm bzw. über die Schweriner Straße/Bürgermeister-Haupt-Straße – Am Köppernitztal – Werftstraße an den überregionalen Straßenverkehr angebunden ist. Durch die Übernahme der Werft durch die Genting-Gruppe wird dieser Hauptstandort MV Werften ausgebaut. Dies bedeutet auch eine enorme Erhöhung des Verkehrsaufkommens. Durch die Stadt ist in Abstimmung mit dem Ministerium und den MV Werften die Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt worden. Dieses Verkehrsgutachten ist in einer nicht öffentlichen Sitzung am 05.07.2017 den Bürgerschaftsmitgliedern vorgestellt worden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass diese Knotenpunkte im Umfeld der Zufahrt zur Werft die Verkehre auf Dauer nicht mehr abwickeln können. Es wurden mehrere Varianten untersucht, eine ist eine Straßenverbindung ausgehend vom Knotenpunkt Lübsche Burg – Straße An der Lübschen Burg sowie die A 20 über das Kleine Stadtfeld/Lembkenhof zu den MV Werften.

 

Herr Senator Berkhahn bekräftigt, dass für den Bau der Erschließungsanlagen ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Ziel ist die Schaffung einer öffentlichen Straßenverbindung zwischen der Lübschen Straße/Lembkenhof bis zur Werftstraße – Wendorfer Weg und somit die Errichtung einer leistungsfähigen Anbindung des Gewerbegebietes Wismar West.

 

Herr Kargel dankt der Verwaltung für die Ausführungen und bittet um Diskussion.

 

Frau Seidenberg möchte wissen, ob der vorhandene Fuß- und Radweg am Schwarzen Weg (Ostseeradwanderweg) erhalten bleibt. Dieser wird in die Planung mit einbezogen ist die Antwort der Verwaltung.

 

Da es keine weiteren Fragen mehr gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.  

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    27.07.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.4 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Lembkenhof – Gewerbegebiet Wismar West einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Kleingartenanlage Kleines Stadtfeld/Lembkenhof

(Grundstück 3416/3),

vom Deponiegelände ehem. Werft (Grundstück 3506/108) sowie

vom Betriebsgelände MV Werften

im Osten:vom Wendorfer Weg sowie vom Betriebsgelände EVB Wismar

im Süden:von der Werftstraße, dem Betriebsgrundstück Hagebaumarkt,

den rückwärtigen Grundstücksgrenzen Lübsche Straße 165 bis 183,

dem Misch- und Gewerbegebiet Lembkenhof (Bebauungsplan Nr. 8/91)

sowie

von der Straße An der Lübschen Burg und

der Lübschen Straße 178 bis 184

im Westen:von der Bebauung an der Tschaikowskistraße 1 bis 5 und

der Lübschen Straße 207 (Berufsschulzentrum Nord) sowie

der Kleingartenanlage Kleines Stadtfeld/Lembkenhof

(Grundstück 3415/24)

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, teilt mit, dass hinsichtlich der Begründung ein Änderungsantrag der Fraktion FDP/GRÜNE vorliegt.

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Frau Seidenberg; Senator, Herr Berkhahn

 

Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, beantragt eine separate Abstimmung der einzelnen Sätze.

 

Es folgt die Abstimmung über die Sätze 1 und 2 getrennt abzustimmen.

- beschlossen

 

 

Der Änderungsantrag der Fraktion FDP/GRÜNE hinsichtlich der Begründung kommt - getrennt nach Sätzen - zur Abstimmung.

Satz 1:

Der in dem Bereich vorhandene Schwarze Weg ist als Fuß- und Radwegeverbindung in die Planung einzubeziehen und zu erhalten.

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Satz 2:

Der Fuß- und Radweg ist möglichst kreuzungsfrei zu gestalten (z. B. Unterführung).

Abstimmungsergebnis:

- abgelehnt

 

 

Die Vorlage kommt modifiziert – hinsichtlich der Begründung - zur Abstimmung.

[…] Der in dem Bereich vorhandene Schwarze Weg ist als Fuß- und Radwegeverbindung in die Planung einzubeziehen und zu erhalten. [...]

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

Ö 6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2282  
Ö 7  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost - Bereich Schule", Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2017/2267  
Ö 8  
Benennung von Straßennamen im "Wohngebiet Friedenshof II- Am Klinikum" in der Hansestadt Wismar.  
Enthält Anlagen
VO/2017/2304  
Ö 9  
Sonstiges      
N 10     Zahlung von Planungshonorar / Baumaßnahme "Technisches Landesmuseum Lübsche Burg" 1. Bauabschnitt      
N 11     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 79/11/2 "Wohngebiet Lenensruher Weg Ost - Bereich Schule"      
N 12     Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für die Umgestaltung Zugang Altstadt Dr.-Leber-Straße / Turmstraße      
N 13     Förderung des Neubaus einer Kindertagesstätte "Bunte Stifte"      
N 14     Einvernehmen der Gemeinde      
N 15     Baumaßnahme Dahlmannstraße      
N 16     Brief von der Wismarer Werkstätten GmbH      
N 17     Informationen / Verschiedenes