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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.02.2017 | BuSA/2017/062 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 3. Änderung Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses | VO/2017/2166 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar 62. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow" Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2167 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
im Norden:durch die Straße Am Ring und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowie vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) im Osten: vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) sowie von der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 (Wohnbaufläche) im Westen:von der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche (Lageplan siehe Anlage 1)
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13.03.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
im Norden:durch die Straße Am Ring und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowie vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) im Osten: vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) sowie von der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 (Wohnbaufläche) im Westen:von der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche (Lageplan siehe Anlage 1)
Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 8 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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30.03.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10.5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Herr Ballentin, CDU-Fraktion, beantragt den Tagesordnungspunkt 10.4 mit der Vorlage VO/2017/2166 sowie den Tagesordnungspunkt 10.5 mit der Vorlage VO/2017/2167 und den Tagesordnungspunkt 10.6 mit der Vorlage VO/2017/2168 zur Beratung zusammen aufzurufen. Die Abstimmung der Vorlagen erfolgt jedoch getrennt.
Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
VO/2017/2166 Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ vom 30.08.2012 (Drucksache-Nr. 0584-36/12).
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt: im Norden:durch die Straße Am Ring (Planstraße C) im Osten: durch die Straße Am Ring (Planstraße A) im Süden:durch die Straße Am Weißen Stein und das Grundstück 4785/5 im Westen:durch das Baugebiet GEE 2
2. Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 Gewerbegebiet Dargetzow ist amtlich bekannt zu machen.
VO/2017/2167 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dargetzow ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Straße Am Ring und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowie vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) im Osten: vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) sowie von der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 (Wohnbaufläche) im Westen:von der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche (Lageplan siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
VO/2017/2168 Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Straße Am Ring (Planstraße C) und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/22 im Osten: vom Grundstück 4785/22 sowie von der Straße Am Ring (Planstraße A) im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 im Westen: von der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/34
(Lageplan siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung entsprechend Anlage 4 abzuschließen.
Begründung: Senator, Herr Berkhahn
Wortmeldung: Herr Rakow
Herr Kargel, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage VO/2017/2168. Der Aufstellungsbeschluss ist um den Punkt 7. zu ergänzen. Punkt 7 hat folgenden Wortlaut:
Durch den Vorhabenträger sind innerhalb des Geltungsbereiches des zu ändernden Bebauungsplanes folgende Nutzungen beabsichtigt:
Wortmeldungen: Herr Manthey; Senator, Herr Berkhahn; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Manthey; Senator, Herr Berkhahn; Herr Prof. Dr. Winkler; Frau Hagemann
Die Vorlage VO/2017/2166 kommt zur Abstimmung. - mehrheitlich beschlossen
Die Vorlage VO/2017/ 2167 kommt zur Abstimmung. - mehrheitlich beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE. - mehrheitlich beschlossen
Die Vorlage VO/2017/ 2168 kommt modifiziert zur Abstimmung. Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Straße Am Ring (Planstraße C) und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/22 im Osten: vom Grundstück 4785/22 sowie von der Straße Am Ring (Planstraße A) im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 im Westen: von der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/34
(Lageplan siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung entsprechend Anlage 4 abzuschließen.
7. Durch den Vorhabenträger sind innerhalb des Geltungsbereiches des zu ändernden Bebauungsplanes folgende Nutzungen beabsichtigt:
- mehrheitlich beschlossen
Die Sitzung wird um 18:28 Uhr für eine Pause unterbrochen.
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Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 4. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2168 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Benennung von Straßennamen im Wohngebiet Seebad Wendorf | VO/2017/2165 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gem. Hauptsatzung für den Um- und Ausbau der Straße Schweinsbrücke | ||||||||||||||||||||||||||||
N 11 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Informationen/Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||