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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.02.2017 | BuSA/2017/062 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 3. Änderung Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses | VO/2017/2166 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt: im Norden:durch die Straße Am Ring (Planstraße C) im Osten: durch die Straße Am Ring (Planstraße A) im Süden:durch die Straße Am Weißen Stein und das Grundstück 4785/5 im Westen:durch das Baugebiet GEE 2
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13.03.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt: im Norden:durch die Straße Am Ring (Planstraße C) im Osten: durch die Straße Am Ring (Planstraße A) im Süden:durch die Straße Am Weißen Stein und das Grundstück 4785/5 im Westen:durch das Baugebiet GEE 2
Herr Kargel schlägt vor, da es bei allen 3 Vorlagen (TOP 5 – 7) um das „Gewerbegebiet Dargetzow“ handelt“ hier durch die Verwaltung in einem Zusammenhang die Erläuterungen zu geben. Eine Abstimmung der Vorlagen erfolgt aber einzeln. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.
Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.
Frau Domschat-Jahnke erklärt eingehend, dass für das „Gewerbegebiet Dargetzow“ ein neuer Investor gefunden wurde. Frau Prante erläutert anhand der Pläne, dass die Bürgerschaft im August 2012 die Aufstellung der 3. Änderung es Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ beschlossen hat. Seinerzeit beabsichtigte die Wirtschaftsfördergesellschaft der Stadt als Grundstückseigentümerin eine Fläche von ca. 4.000 m² für die Errichtung eines Nahversorgungsmarktes mit max. 800 m² Verkaufsfläche zu veräußern. Die Veräußerung der Fläche erfolgte nicht und es entstand keine Nahversorgungseinrichtung. Zwischenzeitlich wurde aber durch das erarbeitete und beschlossene Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum dargestellt, das für den Standort Wismar-Dargetzow eine Versorgungslücke für die Nahversorgung besteht.
Gegenwärtig gibt es aber die Möglichkeit im Zusammenhang mit der Errichtung eines Möbelmarktes eine Nahversorgungseinrichtung für den Bereich Dargetzow zu etablieren. Eine Weiterführung des Planverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes wäre dann nicht mehr erforderlich, der entsprechende Aufstellungsbeschluss ist somit aufzuheben.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich der 62. Änderung im Bereich Dargetzow überwiegend als Gewerbegebiet und in kleinen Teilen als Wohnbaufläche und Grünfläche dargestellt. Das Änderungsverfahren erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 und ist entsprechend der rechtlichen Vorgaben im BauGB durchzuführen. Vorgesehen ist eine Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel.
Das Unternehmen Boss V + V GmbH & Co. KG vertreten durch die Porta Service & Beratungs GmbH plant in diesem Bereich einen Möbelmarkt (Möbel Boss) sowie ergänzende Fachmärkte und einen Lebensmitteldiscounter zu errichten. Durch den Vorhabenträger sind folgende Nutzungen beabsichtigt:
➢ Errichtung eines zweigeschossigen Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 6.000 m² zzgl. 3.000 m² Lager- und Nebenräumen ➢ Errichtung eins Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von mind. 1.000 m² und erforderlichen Lager- und Nebenräumen
➢ Errichtung von zwei Fachmärkten mit einer Verkaufsfläche von jeweils ca. 800 ² (Sanitär- und Bodenbeläge) zzgl. der erforderlichen Lager- und Nebenräume sowie
➢ die Errichtung von mindestens 228 PKW-Stellplätzen.
Frau Prante erklärt weiter, dass im Vorfeld für die Ansiedlung eins Einzelhandelsstandortes für Möbel und Fachmärkte bereits andere Standorte im Bereich der Stadt untersucht und geprüft worden, dieser Standort aber aufgrund der verkehrsgünstigen Lage Berücksichtigung fand.
Herr Kargel dankt Frau Prante für ihre Ausführungen und Frau Domschat-Jahnke ergänzt, dass die Stadt mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag schließen würde.
Herr Kargel eröffnet die Diskussion.
In der Diskussion fragt Herr Leja nach der Größe des Möbelmarktes bzw. der einzelnen Fachmärkte. In dem dargestellten Plan zur Vorlage sind diese aufgezeigt.
Herr Kargel weist noch einmal auf die Begrenzung von 800 m² Verkaufsfläche bei dem Lebensmittelmarkt hin.
Herr Litzner plädiert, dass wir uns nicht an der Größe der Verkaufsflächen festhalten sollten. Das Sortiment wird nicht erweitert. Er spricht sich sich eindeutig für die Größe von 800 – 1.000 m² aus.
Herr Rakow stimmt der Wortmeldung von Herrn Litzner zu. Er begrüßt u. a. den Umbau des Lidl's in der Lübschen Straße – auch dass hier das Sortiment geordneter ist und eine Verbreiterung der Gänge des Einkaufsmarktes erfolgte. Frau Domschat-Jahnk erklärt, dass im weiteren Verfahren die Verträglichkeit des Vorhabens bezüglich des Einzelhandelskonzeptes und des Schallschutzes sowie weiterer Belange zu untersuchen sein wird.
Letztlich weist Herr Sieg darauf hin, dass sich die Anwohner von Dargetzow schon seit langem für einen Lebensmittelmarkt aussprechen. Nach Gesprächen mit dem Investor ist dieser mit einer Reduzierung der Verkaufsfläche von 1.200 m² auf 1.000 m² einverstanden. Auch wäre eine gute Anbindung an das Gebiet Kritzowburg gegeben. 2 Fachmärkte (Sanitär und Bodenbeläge) werden sich hier ansiedeln.
Da es keine weiteren Fragen mehr gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 8 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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30.03.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10.4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Herr Ballentin, CDU-Fraktion, beantragt den Tagesordnungspunkt 10.4 mit der Vorlage VO/2017/2166 sowie den Tagesordnungspunkt 10.5 mit der Vorlage VO/2017/2167 und den Tagesordnungspunkt 10.6 mit der Vorlage VO/2017/2168 zur Beratung zusammen aufzurufen. Die Abstimmung der Vorlagen erfolgt jedoch getrennt.
Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
VO/2017/2166 Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ vom 30.08.2012 (Drucksache-Nr. 0584-36/12).
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt: im Norden:durch die Straße Am Ring (Planstraße C) im Osten: durch die Straße Am Ring (Planstraße A) im Süden:durch die Straße Am Weißen Stein und das Grundstück 4785/5 im Westen:durch das Baugebiet GEE 2
2. Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 Gewerbegebiet Dargetzow ist amtlich bekannt zu machen.
VO/2017/2167 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dargetzow ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Straße Am Ring und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowie vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) im Osten: vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) sowie von der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 (Wohnbaufläche) im Westen:von der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche (Lageplan siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
VO/2017/2168 Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Straße Am Ring (Planstraße C) und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/22 im Osten: vom Grundstück 4785/22 sowie von der Straße Am Ring (Planstraße A) im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 im Westen: von der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/34
(Lageplan siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung entsprechend Anlage 4 abzuschließen.
Begründung: Senator, Herr Berkhahn
Wortmeldung: Herr Rakow
Herr Kargel, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage VO/2017/2168. Der Aufstellungsbeschluss ist um den Punkt 7. zu ergänzen. Punkt 7 hat folgenden Wortlaut:
Durch den Vorhabenträger sind innerhalb des Geltungsbereiches des zu ändernden Bebauungsplanes folgende Nutzungen beabsichtigt:
Wortmeldungen: Herr Manthey; Senator, Herr Berkhahn; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Manthey; Senator, Herr Berkhahn; Herr Prof. Dr. Winkler; Frau Hagemann
Die Vorlage VO/2017/2166 kommt zur Abstimmung. - mehrheitlich beschlossen
Die Vorlage VO/2017/ 2167 kommt zur Abstimmung. - mehrheitlich beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE. - mehrheitlich beschlossen
Die Vorlage VO/2017/ 2168 kommt modifiziert zur Abstimmung. Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Straße Am Ring (Planstraße C) und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis zu der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/22 im Osten: vom Grundstück 4785/22 sowie von der Straße Am Ring (Planstraße A) im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 im Westen: von der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/34
(Lageplan siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung entsprechend Anlage 4 abzuschließen.
7. Durch den Vorhabenträger sind innerhalb des Geltungsbereiches des zu ändernden Bebauungsplanes folgende Nutzungen beabsichtigt:
- mehrheitlich beschlossen
Die Sitzung wird um 18:28 Uhr für eine Pause unterbrochen.
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Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar 62. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow" Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2167 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 4. Änderung Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2168 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Benennung von Straßennamen im Wohngebiet Seebad Wendorf | VO/2017/2165 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gem. Hauptsatzung für den Um- und Ausbau der Straße Schweinsbrücke | ||||||||||||||||||||||||||||
N 11 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Informationen/Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||