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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 03.04.2017 | VerwA/2017/046 | |||||
Ö 5 | Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Ortsfeuerwehr "Altstadt" der Freiwilligen Feuerwehr Wismar | VO/2017/2207 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des Kameraden Nico Porath als Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar. Der Kamerad Nico Porath wird zum Ehrenbeamten ernannt.
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08.05.2017 - Verwaltungsausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des Kameraden Nico Porath als Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar. Der Kamerad Nico Porath wird zum Ehrenbeamten ernannt.
Herr Nico Porath stellte sich den Anwesenden vor als neuer Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar und legte seinen persönlichen Werdegang dar.
Weitere Wortmeldungen konnten nicht festgestellt werden.
Herr Schönbohm ließ über die Vorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:0
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22.05.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des Kameraden Nico Porath als Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar. Der Kamerad Nico Porath wird zum Ehrenbeamten ernannt.
Es erfolgt die Abstimmung über die Vorlage. Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen
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Ö 6 | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Barnekow und der Hansestadt Wismar zur Übertragung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung | VO/2017/2232 | |||||
Ö 7 | Sonstiges | ||||||
N 8 | Vergabe einer Teilfläche hinter der Fritz-Reuter-Schule in Erbbaurecht | ||||||
N 9 | Sonstiges | ||||||