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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 04.09.2017 | KSJBS/2017/057 | |||||
Ö 5 | Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar | VO/2017/2376 | |||||
Ö 6 | Zweite Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten | VO/2017/2387 | |||||
VORLAGE | |||||||
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02.10.2017 - Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die in Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten wird beschlossen.
Frau Scheidt führt in die Vorlage ein. Es erfolgt der Hinweis, dass dieses bereits die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten ist. Die Änderung betrifft jetzt auch die Kosten für das Schulschwimmen im Wonnemar. Es erfolgt ein Hinweis auf die Gespräche mit den Schulträgergemeinden Ende des Jahres 2014. Ein erneutes Gespräch zur Preisgestaltung hat im April 2017 beim Bürgermeister stattgefunden. Die vom Bürgermeister den Anwesenden unterbreiteten Vorschläge sind in der Begründung der Vorlage dargestellt. Im Jahr 2018 und 2019 ist jeweils eine Erhöhung von 10 % vorgesehen. Von den Schulträgergemeinden wurde signalisiert, dass sie mit dieser Erhöhung einverstanden sind. Eine weitere Änderung wird im Artikel 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung vorgeschlagen. Frau Scheidt informiert über diese Änderung.
Des weiteren erfolgt eine Information über eine vorgesehene Entgeltanpassung sowie eine Evaluierung der Preisgestaltung für die Sportstättennutzung. Es ist vorgesehen, 2019 eine überarbeitete Entgeltordnung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierfür wird eine neue Kalkulation erarbeitet. Gespräche mit den Sportvereinen werden vorab stattfinden.
Von Frau Lechner erfolgt eine Wortmeldung zur Erhöhung der Preise zur Nutzung der Sportstätten für die Senioren.
Die Beantwortung der Wortmeldung erfolgt von Frau Scheidt.
Die Vorlage VO/2017/2387 kommt zur Abstimmung. Die Vorlage wird einstimmig angenommen. Abstimmung: Ja-Stimmen: 9 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0
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11.10.2017 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die in Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten wird beschlossen.
Herr Fröhlich führt in die Vorlage ein und erläutert die Änderungen. Im Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales wurde die Vorlage einstimmig angenommen.
Herr Bojahr erkundigt sich nach den Tatbeständen A, B, C, D in der Anlage 2. Herr Fröhlich erläutert die Definitionen. Herr Rickert merkt an dieser Stelle an, dass es zweckmäßig gewesen wäre, wenn die Änderungsvorlage mit Bezug auf die Entgeltordnung erstellt worden wäre. Herr Fröhlich wird dies bis zur BS-Sitzung nachholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr Fröhlich verlässt um 18:51 Uhr die Sitzung. |
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26.10.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die in Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten wird beschlossen.
Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen |
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Ö 7 | Sanierung und Umzug Fritz-Reuter-Schule | ||||||
Ö 8 | Sonstiges | ||||||