Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Auch hier wird dem Vorschlag von Herrn Kargel, dass durch die Verwaltung die Erläuterungen zusammengefasst werden, zugestimmt. Eine Abstimmung der Vorlagen erfolgt getrennt.
Anhand der Pläne erläutert Herr Groth, dass sich das Plangebiet mit einer Größe von 5,8 ha im Norden des Stadtgebietes im Stadtteil Wismar Nord, südlich des Gewerbe- und Sondergebietes Redentin befindet. Das Plangebiet ist an drei Seiten von größeren Verkehrsflächen umgeben, im Westen von der Straße „Hoher Damm“ und im Norden und Osten von der Straße „Lütt Moor“. Das Gelände des Plangebietes ist von Norden nach Süden stark abfallend.
Die Bürgerschaft hat im April 2015 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/01 „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ beschlossen.
Es ist hier beabsichtigt, für ca. 135 Wohnmobile Stellplatzflächen zu schaffen, da die Nachfrage nach Wohnmobilstellflächen auch in Wismar einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Bisher stehen Angebote für Wohnmobiltourismus nur in einem sehr begrenzten Umfang zur Verfügung. Somit werden im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes die im wirksamen FNP dargestellten gewerblichen Bauflächen und Grünflächen in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilpark“ umgewidmet.
Mit der Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes ist zeitgleich die Errichtung einer Schmutzwasserentsorgungsstation sowie eines Sanitärgebäudes geplant. Des Weiteren soll ein Rezeptionsgebäude errichtet werden. Zusätzlich zu den zwei im nordöstlichen Teil des Sondergebietes errichteten Gebäude ist ein weiteres Gebäude mit Ferienwohnungen geplant.
Eine Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden ist im Juli 2017 durchgeführt worden.
Somit wird aufgrund der geänderten Planungsziele der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes geändert.
Herr Kargel dankt Herrn Groth für seine Erläuterungen.
Die Fragen von Herrn Hilse, ob sich das Wirtschaftsgebäude an der Straße befindet und die von Frau Seidenberg zu der Anzahl der Stellplätze werden durch die Verwaltung beantwortet.
Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.