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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 28.09.2017 | BS/2017/140 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | 2. Projektaufruf EFRE Förderperiode 2014-2020 - Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung Ergänzung der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) | VO/2015/1611-03 | |||||
Ö 10.2 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar | VO/2017/2343 | |||||
Ö 10.3 | Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar | VO/2017/2376-01 | |||||
Ö 10.4 | Zweite Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten | VO/2017/2387 | |||||
Ö 10.5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 35/94 "Seebad Wendorf", 1. Änderung und Ergänzung, Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2017/2374 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde, – Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde, – Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde – Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Der Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz – Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck – Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung – Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Bodenschutzbehörde – Deutsche Telekom AG – Herr Dr. Eberhardt Blei
teilweise berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Hauptzollamt Stralsund – Frau Steffi und Herr Dr. Sönke Reimann
nicht berücksichtigt werden. (Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den städtebaulichen Vertrag (Anlage 4) mit dem Vorhabenträger Herrn Klewe, Projektentwicklungsgesellschaft Klewe/Junge mbH, zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Realisierung von Ersatzmaßnahmen zu schließen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
Teilbereich 1 im Norden:durch den Park Seebad Wendorf und das Hotel Seeblick im Osten:durch angrenzende Flächen des Parkplatzes R.-Breitscheid-Str., der durch einen Geh- und Radweg vom Plangebiet getrennt liegt, im Süden:im östlichen Bereich durch den öffentlichen Parkplatz an der R.-Breitscheid-Str. und das Grundstück der R.-Breitscheid-Str. 136-140 und im westlichen Bereich durch die Kleingartenanlage „Seebad“ im Westen:durch den öffentlichen Parkplatz an der Wendeschleife Seebad Wendorf Teilbereich 2 im Norden:durch die Straße zum Yachthafen im Osten/im Süden:durch die Kleingartenanlage „Bei der Soltwisch“ Seebad Wendorf im Westen:durch das Grundstück der E.-Scheel-Str. 15
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
5. Die Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
6. Die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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09.10.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde, – Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde, – Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde – Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Der Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz – Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck – Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung – Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Bodenschutzbehörde – Deutsche Telekom AG – Herr Dr. Eberhardt Blei
teilweise berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Hauptzollamt Stralsund – Frau Steffi und Herr Dr. Sönke Reimann
nicht berücksichtigt werden. (Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den städtebaulichen Vertrag (Anlage 4) mit dem Vorhabenträger Herrn Klewe, Projektentwicklungsgesellschaft Klewe/Junge mbH, zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Realisierung von Ersatzmaßnahmen zu schließen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
Teilbereich 1 im Norden:durch den Park Seebad Wendorf und das Hotel Seeblick im Osten:durch angrenzende Flächen des Parkplatzes R.-Breitscheid-Str., der durch einen Geh- und Radweg vom Plangebiet getrennt liegt, im Süden:im östlichen Bereich durch den öffentlichen Parkplatz an der R.-Breitscheid-Str. und das Grundstück der R.-Breitscheid-Str. 136-140 und im westlichen Bereich durch die Kleingartenanlage „Seebad“ im Westen:durch den öffentlichen Parkplatz an der Wendeschleife Seebad Wendorf Teilbereich 2 im Norden:durch die Straße zum Yachthafen im Osten/im Süden:durch die Kleingartenanlage „Bei der Soltwisch“ Seebad Wendorf im Westen:durch das Grundstück der E.-Scheel-Str. 15
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
5. Die Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
6. Die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu dieser Vorlage.
Herr Groth informiert, dass die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung im September 2016 beschlossen hat, dass die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 „Seebad Wendorf“ für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird. Die Planung erfolgte im beschleunigten Verfahren. Die 1. Änderung und Ergänzung dieses Bebauungsplanes gliedert sich in zwei Teilbereiche. Der Teilbereich 1 befindet sich südlich der Ernst-Scheel-Straße. Der Teilbereich 2 befindet sich südlich der Straße „Zum Yachthafen“. Anhand des Planes veranschaulicht Herr Groth das Ziel, welches in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Wohnnutzung im Teilbereich 1 besteht. Hier plant die Projektentwicklungsgesellschaft Klewe/Junge mbH, auf der Fläche zwei Stadtvillen zu errichten. Darüber hinaus entstehen 4 Stellplätze sowie eine Tiefgarage mit 17 Stellplätzen. Die Hansestadt Wismar wird mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag sowie einen Erschließungsvertrag für diesen Teilbereich 1, der auch als TOP im nicht öffentlichen Teil behandelt wird, abschließen.
Herr Kargel dankt Herrn Groth für seine Erläuterungen und lässt, da es keine weiteren Fragen hierzu gibt, über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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26.10.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde, – Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde, – Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde – Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Der Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz – Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck – Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung – Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Bodenschutzbehörde – Deutsche Telekom AG – Herr Dr. Eberhardt Blei
teilweise berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Hauptzollamt Stralsund – Frau Steffi und Herr Dr. Sönke Reimann
nicht berücksichtigt werden. (Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den städtebaulichen Vertrag (Anlage 4) mit dem Vorhabenträger Herrn Klewe, Projektentwicklungsgesellschaft Klewe/Junge mbH, zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Realisierung von Ersatzmaßnahmen zu schließen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
Teilbereich 1 im Norden:durch den Park Seebad Wendorf und das Hotel Seeblick im Osten:durch angrenzende Flächen des Parkplatzes R.-Breitscheid-Str., der durch einen Geh- und Radweg vom Plangebiet getrennt liegt, im Süden:im östlichen Bereich durch den öffentlichen Parkplatz an der R.-Breitscheid-Str. und das Grundstück der R.-Breitscheid-Str. 136-140 und im westlichen Bereich durch die Kleingartenanlage „Seebad“ im Westen:durch den öffentlichen Parkplatz an der Wendeschleife Seebad Wendorf
Teilbereich 2 im Norden:durch die Straße zum Yachthafen im Osten/im Süden:durch die Kleingartenanlage „Bei der Soltwisch“ Seebad Wendorf im Westen:durch das Grundstück der E.-Scheel-Str. 15
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
5. Die Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
6. Die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Wortmeldungen: Frau Seidenberg; Senator, Herr Berkhahn
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen |
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Ö 10.6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2391 | |||||
Ö 10.7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2392 | |||||
Ö 10.8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 76/09 "Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2393 | |||||
Ö 10.9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof II - Am Klinikum", 2. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2394 | |||||
Ö 10.10 | 1. Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" (Teilgebiet I) | VO/2017/2399 | |||||
Ö 10.11 | Beschlussvorlage zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" | VO/2017/2404 | |||||
Ö 10.12 | Beschlussvorlage zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar-Erweiterungsgebiet" | VO/2017/2405 | |||||
Ö 10.13 | Besetzung der Aufsichtsratssitze in der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH | VO/2017/2411 | |||||
Ö 10.14 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2017/2412 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Einrichtung von Behindertenparkplätzen an der St.-Georgen-Kirche (CDU-Fraktion) | VO/2017/2417 | |||||
Ö 11.2 | Beseitigung der Defizite bei der Zusammenarbeit Bürgermeister und Bürgerschaft (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2017/2422 | |||||
Ö 11.3 | Schlussfolgerungen aus ISEK Monitoring (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2017/2423 | |||||
Ö 11.4 | Verkehrsberuhigung für die Altstadt (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2017/2430 | |||||
Ö 11.5 | Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Philipp-Müller-Straße (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2017/2428 | |||||
Ö 11.6 | Querungshilfe Phillip-Müller-Straße (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2017/2429 | |||||
Ö 11.7 | Finanzielle Mittel Fahrradwege in allen Stadtteilen (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2017/2427 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.10.2017 - Betreuungsgeld | BA/2017/2419 | |||||
Ö 12.2 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.10.2017 - Bundestagswahl 2017 | BA/2017/2420 | |||||
Ö 12.3 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.10.2017 - Parkmöglichkeiten Mecklenburger Straße | BA/2017/2421 | |||||
Ö 12.4 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.10.2017 - Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in der Hansestadt Wismar | BA/2017/2431 | |||||
Ö 12.5 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.10.2017 - Maßnahmen bezüglich der Wildtiere in der Poeler Straße und anderen Orten der Stadt | BA/2017/2432 | |||||
Ö 12.6 | Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Sitzung der Bürgerschaft am 26.10.2017 - Kosteneinsparung durch papierlose Bürgerschaftsarbeit | BA/2017/2434 | |||||
Ö 12.7 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.10.2017 - Nutzung des Thormannspeichers | BA/2017/2446 | |||||
Ö 12.8 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.10.2017 - Einladung Festrede zur Festsitzung der Bürgerschaft anlässlich des 03. Oktober | BA/2017/2447 | |||||
Ö 12.9 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 26.10.2017 - Bericht des Landesrechnungshofes zum Technischen Landesmuseum | BA/2017/2453 | |||||
N 13 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
N 14 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 14.1 | Vergabe von Planungsleistungen über 125.000,00 ? gemäß §10 (5) der Hauptsatzung - Elektro- und Aufzugsplanung für den Neubau einer neuen Grundschule | ||||||
N 14.2 | Vergabe von Planungsleistungen über 125.000,00 ? gemäß §10 (5) der Hauptsatzung ? Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung für den Neubau einer neuen Grundschule | ||||||
N 14.3 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des 1. Teilbereiches der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" | ||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 16 | Schließen der Sitzung | ||||||