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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 29.06.2017 | BS/2017/137 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 | VO/2017/2286 | |||||
Ö 10.2 | Ergänzung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 Beantragung zusätzlicher Städtebauförderungsmittel für das Programm 2017 in der Gesamtmaßnahme "Altstadt" | VO/2017/2286-01 | |||||
Ö 10.3 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost - Bereich Schule", Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2017/2267 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– EVB
berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg – Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz – Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde – Industrie- und Handelskammer zu Schwerin – Bürgermeister als Straßenbaulastträger – Bürgermeister als untere Straßenverkehrsbehörde – Stadtwerke Wismar GmbH – Eisenbahn-Bundesamt
teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1) Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch das Gewerbegebiet an der Kanalstraße, im Osten durch den Bahndamm der Strecke Wismar-Schwerin, im Süden durch die Flächen des Wohngebietes innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79/11-1 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich allgemeines Wohngebiet“, im Westen durch den Lenensruher Weg , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wurde aus der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossenen 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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10.07.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– EVB
berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg – Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz – Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde – Industrie- und Handelskammer zu Schwerin – Bürgermeister als Straßenbaulastträger – Bürgermeister als untere Straßenverkehrsbehörde – Stadtwerke Wismar GmbH – Eisenbahn-Bundesamt
teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1) Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch das Gewerbegebiet an der Kanalstraße, im Osten durch den Bahndamm der Strecke Wismar-Schwerin, im Süden durch die Flächen des Wohngebietes innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79/11-1 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich allgemeines Wohngebiet“, im Westen durch den Lenensruher Weg , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wurde aus der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossenen 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Durch die Verwaltung wird anhand des Planes die Vorlage vorgestellt. Die Bürgerschaft hat 2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 „Wohngebiet am Lenensruher Weg Ost“ beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan war ursprünglich beabsichtigt, Voraussetzungen für die Neuausweisung bzw. Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Errichtung von Eigenheimen sowie für den Bau eines Alten- und Pflegeheimes zu schaffen. Des Weiteren war geplant, für den nördlichen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen. Auf dieser ist die Errichtung einer Schule erforderlich. Diese Bebauung entspricht somit den geänderten Planungszielen der Stadt für dieses Gebiet. Somit hat die Stadt im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern sich entschlossen, den Bebauungsplan zu teilen. Herr Senator Berkhahn bekräftigt, dass das Ziel nunmehr in der Errichtung von Wohnhäusern sowie in der Entwicklung und damit Erweiterung des Schulstandortes besteht.
Der Abschluss eines Erschließungsvertrages für den o. g. Bebauungsplan steht ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung.
Herr Kargel dankt für die Ausführungen. Da es keine weiteren Wortmeldungen hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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27.07.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– EVB
berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg – Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz – Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde – Industrie- und Handelskammer zu Schwerin – Bürgermeister als Straßenbaulastträger – Bürgermeister als untere Straßenverkehrsbehörde – Stadtwerke Wismar GmbH – Eisenbahn-Bundesamt
teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch das Gewerbegebiet an der Kanalstraße, im Osten durch den Bahndamm der Strecke Wismar-Schwerin, im Süden durch die Flächen des Wohngebietes innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79/11-1 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich allgemeines Wohngebiet“, im Westen durch den Lenensruher Weg , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wurde aus der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossenen 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen |
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Ö 10.4 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II", Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2276 | |||||
Ö 10.5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2017/2282 | |||||
Ö 10.6 | Benennung von Straßennamen im "Wohngebiet Friedenshof II- Am Klinikum" in der Hansestadt Wismar. | VO/2017/2304 | |||||
Ö 10.7 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2017/2315 | |||||
Ö 10.8 | Besetzung der Aufsichtsratssitze in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH | VO/2017/2324 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Motorradparkplätze auf dem Marktplatz (SPD-Fraktion) | VO/2017/2320 | |||||
Ö 11.2 | Möglichkeiten zur Entlastung des Verkehrs von Wendorf in das Stadtzentrum (CDU-Fraktion) | VO/2017/2321 | |||||
Ö 11.3 | Einrichtung von Motorradparkplätzen am Marktplatz (CDU-Fraktion) | VO/2017/2322 | |||||
Ö 11.4 | Bürgervorschlagsbox (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2017/2323 | |||||
Ö 11.5 | Abschaffung der Parkzonen A und B in der Altstadt (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2017/2326 | |||||
Ö 11.6 | Einrichtung eines Taxen-Stellplatzes am Marktplatz (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2017/2327 | |||||
Ö 11.7 | Verbesserung der Nutzung des Bürgerparks (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2017/2329 | |||||
Ö 11.8 | Öffentliche Nutzung Alter Hafen und Westhafen (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2017/2328 | |||||
Ö 11.9 | Nutzung von Veranstaltungsräumen der Hansestadt Wismar für politische Veranstaltungen (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2017/2330 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - Einrichtung von Tempo-30-Zonen | BA/2017/2331 | |||||
Ö 12.2 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - Konzept für Kinder und Jugend in der Hansestadt Wismar | BA/2017/2332 | |||||
Ö 12.3 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - Weg zwischen Rabenstraße und Philosophenweg | BA/2017/2334 | |||||
Ö 12.4 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - DIA Jahresausstellung der Hochschule 2017 | BA/2017/2336 | |||||
Ö 12.5 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - Statements aus der Verwaltung zum "Tag der Entgeltgleichheit", Nachfrage zur Antwort vom 29.05.2017 - BA/2017/2247 | BA/2017/2247-01 | |||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 13.1 | Vergleich im Insolvenzanfechtungsverfahren | ||||||
N 13.2 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für die Umgestaltung Zugang Altstadt Dr.-Leber-Straße / Turmstraße | ||||||
N 13.3 | Anschaffung eines Kleingeräteträgers mit Ladekran als Ersatzinvestition | ||||||
N 13.4 | Anschaffung eines Abfallsammelfahrzeugs als Ersatzinvestition | ||||||
N 13.5 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 79/11/2 "Wohngebiet Lenensruher Weg Ost - Bereich Schule" | ||||||
N 13.6 | Förderung des Neubaus einer Kindertagesstätte "Bunte Stifte" | ||||||
N 13.7 | Zahlung von Planungshonorar / Baumaßnahme "Technisches Landesmuseum Lübsche Burg" 1. Bauabschnitt | ||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||