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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 27.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 29.06.2017  
BS/2017/137  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10     Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
1. Nachtragshaushaltssatzung 2017  
Enthält Anlagen
VO/2017/2286  
Ö 10.2  
Ergänzung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 Beantragung zusätzlicher Städtebauförderungsmittel für das Programm 2017 in der Gesamtmaßnahme "Altstadt"  
VO/2017/2286-01  
Ö 10.3  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost - Bereich Schule", Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2017/2267  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus

den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die

während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulemit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

        EVB

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

        Landkreis Nordwestmecklenburg

        Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

        Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

        Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

        Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

        Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

        Bürgermeister als Straßenbaulastträger

        Bürgermeister als untere Straßenverkehrsbehörde

        Stadtwerke Wismar GmbH

        Eisenbahn-Bundesamt

 

teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen)

entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schuledas Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulefür das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch das Gewerbegebiet an der Kanalstraße, im Osten durch den Bahndamm der Strecke Wismar-Schwerin, im Süden durch die Flächen des Wohngebietes innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79/11-1 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich allgemeines Wohngebiet, im Westen durch den Lenensruher Weg , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

(Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der

vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als

Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulewird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulewurde aus der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossenen 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar Umwandlung von  Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulegemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    10.07.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus

den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die

während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulemit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         EVB

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Landkreis Nordwestmecklenburg

         Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

         Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

         Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

         Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

         Bürgermeister als Straßenbaulastträger

         Bürgermeister als untere Straßenverkehrsbehörde

         Stadtwerke Wismar GmbH

         Eisenbahn-Bundesamt

 

teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen)

entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schuledas Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulefür das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch das Gewerbegebiet an der Kanalstraße, im Osten durch den Bahndamm der Strecke Wismar-Schwerin, im Süden durch die Flächen des Wohngebietes innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79/11-1 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich allgemeines Wohngebiet, im Westen durch den Lenensruher Weg , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

(Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der

vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als

Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulewird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulewurde aus der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossenen 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar Umwandlung von  Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulegemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Durch die Verwaltung wird anhand des Planes die Vorlage vorgestellt. Die Bürgerschaft hat 2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 „Wohngebiet am Lenensruher Weg Ost“ beschlossen.  Mit diesem Bebauungsplan war ursprünglich beabsichtigt, Voraussetzungen für die Neuausweisung bzw. Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Errichtung von Eigenheimen sowie für den Bau eines Alten- und Pflegeheimes zu schaffen. Des Weiteren war geplant, für den nördlichen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen. Auf dieser ist die Errichtung einer Schule erforderlich. Diese Bebauung entspricht somit den geänderten Planungszielen der Stadt für dieses Gebiet. Somit hat die Stadt im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern sich entschlossen, den Bebauungsplan zu teilen.

Herr Senator Berkhahn bekräftigt, dass das Ziel nunmehr in der Errichtung von Wohnhäusern sowie in der Entwicklung und damit Erweiterung des Schulstandortes besteht.

 

Der Abschluss eines Erschließungsvertrages für den o. g. Bebauungsplan steht ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung.

 

Herr Kargel dankt für die Ausführungen. Da es keine weiteren Wortmeldungen hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen. 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    27.07.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulemit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         EVB

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Landkreis Nordwestmecklenburg

         Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

         Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

         Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

         Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

         Bürgermeister als Straßenbaulastträger

         Bürgermeister als untere Straßenverkehrsbehörde

         Stadtwerke Wismar GmbH

         Eisenbahn-Bundesamt

 

teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schuledas Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulefür das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch das Gewerbegebiet an der Kanalstraße, im Osten durch den Bahndamm der Strecke Wismar-Schwerin, im Süden durch die Flächen des Wohngebietes innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79/11-1 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich allgemeines Wohngebiet, im Westen durch den Lenensruher Weg , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulewird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulewurde aus der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossenen 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulegemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

Ö 10.4  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II", Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2276  
Ö 10.5  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung, Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2282  
Ö 10.6  
Benennung von Straßennamen im "Wohngebiet Friedenshof II- Am Klinikum" in der Hansestadt Wismar.  
Enthält Anlagen
VO/2017/2304  
Ö 10.7  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2017/2315  
Ö 10.8  
Besetzung der Aufsichtsratssitze in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH  
VO/2017/2324  
Ö 11     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 11.1  
Motorradparkplätze auf dem Marktplatz (SPD-Fraktion)  
VO/2017/2320  
Ö 11.2  
Möglichkeiten zur Entlastung des Verkehrs von Wendorf in das Stadtzentrum (CDU-Fraktion)  
VO/2017/2321  
Ö 11.3  
Einrichtung von Motorradparkplätzen am Marktplatz (CDU-Fraktion)  
VO/2017/2322  
Ö 11.4  
Bürgervorschlagsbox (Fraktion DIE LINKE.)  
Enthält Anlagen
VO/2017/2323  
Ö 11.5  
Abschaffung der Parkzonen A und B in der Altstadt (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2017/2326  
Ö 11.6  
Einrichtung eines Taxen-Stellplatzes am Marktplatz (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2017/2327  
Ö 11.7  
Verbesserung der Nutzung des Bürgerparks (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
Enthält Anlagen
VO/2017/2329  
Ö 11.8  
Öffentliche Nutzung Alter Hafen und Westhafen (Fraktion FDP/GRÜNE)  
VO/2017/2328  
Ö 11.9  
Nutzung von Veranstaltungsräumen der Hansestadt Wismar für politische Veranstaltungen (Fraktion FDP/GRÜNE)  
VO/2017/2330  
Ö 12     Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - Einrichtung von Tempo-30-Zonen  
BA/2017/2331  
Ö 12.2  
Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - Konzept für Kinder und Jugend in der Hansestadt Wismar  
BA/2017/2332  
Ö 12.3  
Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - Weg zwischen Rabenstraße und Philosophenweg  
BA/2017/2334  
Ö 12.4  
Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - DIA Jahresausstellung der Hochschule 2017  
BA/2017/2336  
Ö 12.5  
Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.07.2017 - Statements aus der Verwaltung zum "Tag der Entgeltgleichheit", Nachfrage zur Antwort vom 29.05.2017 - BA/2017/2247  
BA/2017/2247-01  
N 13     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 13.1     Vergleich im Insolvenzanfechtungsverfahren      
N 13.2     Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung für die Umgestaltung Zugang Altstadt Dr.-Leber-Straße / Turmstraße      
N 13.3     Anschaffung eines Kleingeräteträgers mit Ladekran als Ersatzinvestition      
N 13.4     Anschaffung eines Abfallsammelfahrzeugs als Ersatzinvestition      
N 13.5     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 79/11/2 "Wohngebiet Lenensruher Weg Ost - Bereich Schule"      
N 13.6     Förderung des Neubaus einer Kindertagesstätte "Bunte Stifte"      
N 13.7     Zahlung von Planungshonorar / Baumaßnahme "Technisches Landesmuseum Lübsche Burg" 1. Bauabschnitt      
Ö 14  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 15  
Schließen der Sitzung