In der Neustadt wurde die Straßenbeleuchtung bislang einseitig durch Laternen an Laternenmasten sichergestellt. Im Zuge der Umgestaltung der Straße sollen die Laternen nun an den Häusern auf beiden Straßenseiten angebracht werden.
Fragen:
1. Welche Gründe sprechen für die Anbringung von Laternen an Privathäusern der Bürger anstelle der vorhandenen Laternenmasten?
2. Wann wurden die betroffenen Bürger in der Neustadt informiert?
3. Welche Möglichkeiten der Mitsprache haben die Hauseigentümer in der Neustadt erhalten?
4. Welche Rechtsmittel wurden bislang eingelegt bzw. mit welchen Rechtsmitteln ist zu rechnen, wurden solche angekündigt?
5. Wie werden die Hauseigentümer entschädigt, wenn die Laternen an den Häusern angebracht werden?
6. Kommt die Stadt für Beeinträchtigungen oder Schäden durch das Anbringen der Laternen auf, wenn ja auf welcher Grundlage?
Der Senator, Herr Berkhahn, beantwortet die Anfrage.