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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 22.05.2017 | BS/2017/136 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | 1. Änderungssatzung zur Übernachtungssteuersatzung | VO/2017/2203 | |||||
Ö 10.2 | Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung) | VO/2017/2265 | |||||
Ö 10.3 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost", Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss | VO/2017/2266 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von – Landkreis Nordwestmecklenburg – Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Stadtwerke Wismar GmbH berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1) Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)
3. Die Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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19.06.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von – Landkreis Nordwestmecklenburg – Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Stadtwerke Wismar GmbH berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1) Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)
3. Die Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Vorlage wird von Frau Prante vorgestellt.
Sie erklärt, dass es keine Einsprüche seitens der Bürger gegen den Planentwurf gab und die Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB berücksichtigt wurden.
Frau Prante teilt mit, dass die Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Lenensruher Weg /Ost im Parallelverfahren zum B-Plan 79/11 erfolgt. Der Teilbereich Nord (Evang. Grundschule) wird voraussichtlich der Bürgerschaft im Juli 2017zur Beschlussfassung (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) vorgelegt.
Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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29.06.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg – Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)
3. Die Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen |
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Ö 10.4 | Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und dem "TiL" e.V. zur Betreibung des Treff im Lindengarten (TiL) | VO/2017/2270-01 | |||||
Ö 10.5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 35/94 "Seebad Wendorf", 1. Änderung und Ergänzung, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Öffentliche Auslegung) | VO/2017/2273 | |||||
Ö 10.6 | Besetzung der Schiedsstelle, Wahl einer Schiedsperson | VO/2017/2277 | |||||
Ö 10.7 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2017/2284 | |||||
Ö 10.8 | Besetzung der Sitze des Aufsichtsrates der Seehafen Wismar GmbH | VO/2017/2289 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Erläuterungen zu Straßennamen (CDU-Fraktion) | VO/2017/2287 | |||||
Ö 11.2 | Einrichtung eines Public-Viewings zur Fußballweltmeisterschaft 2018 (CDU-Fraktion) | VO/2017/2288 | |||||
Ö 11.3 | Appell zum Erhalt der Traditionsschiffe (Interfraktionell: CDU-Fraktion und SPD-Fraktion) | VO/2017/2301 | |||||
Ö 11.4 | Taxistellplätze am Bahnhof (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2017/2295 | |||||
Ö 11.5 | Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Fußgängerzone (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2017/2296 | |||||
Ö 11.6 | Markierung von Radwegen (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2017/2300 | |||||
Ö 11.7 | Parkraumkonzept der Hansestadt Wismar (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2017/2302 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.06.2017 - Hafenfest 2017 | BA/2017/2290 | |||||
Ö 12.2 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.06.2017 - Ehemalige Markant-Kaufhalle am Friedenshof | BA/2017/2293 | |||||
Ö 12.3 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.06.2017 - Digitale Infrastruktur an den Schulen der Hansestadt Wismar | BA/2017/2294 | |||||
Ö 12.4 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 29.06.2017 - Straßenbeleuchtung in der Straße Neustadt | BA/2017/2307 | |||||
Ö 12.5 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 29.06.2017 - Verwendung der im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag MV sowie dem Städte- und Gemeindetag MV über die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrbelastungen für die Jahre 2016 ? 2018 vom Land bereitgestellten Mittel an die kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden ("100 Euro / pro Kopf-Pauschale") | BA/2017/2308 | |||||
N 13 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
N 14 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 14.1 | Abgabe der Medizin- und Pharmaziehistorischen Sammlung der Hansestadt Wismar an die Förderstiftung für Kunst und Wissenschaft, Neubrandenburg | ||||||
N 14.2 | Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Pellets GmbH | ||||||
N 14.3 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung für die Platzgestaltung Kagenmarkt | ||||||
N 14.4 | Vergabe von Leistungen über 125.000,00 Euro gemäß § 10 (5) der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar - Postzustellung für die Hansestadt Wismar | ||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 16 | Schließen der Sitzung | ||||||