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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 30.03.2017  
BS/2017/134  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10     Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
Benennung von Straßennamen im Wohngebiet Seebad Wendorf  
Enthält Anlagen
VO/2017/2165-01  
Ö 10.2  
Wochenmarktsatzung der Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2017/2191-02  
Ö 10.3  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße", Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2017/2193  
Ö 10.4  
Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31 in Wismar  
VO/2017/2210  
Ö 10.5  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2017/2212  
Ö 11     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 11.1  
Errichtung einer Bike-and-Ride-Anlage (CDU-Fraktion)  
VO/2017/2208  
Ö 11.2  
Geplante Tariferhöhung durch die Nah-Bus GmbH (Interfraktionell: Fraktion DIE LINKE., SPD-Fraktion)  
VO/2017/2214  
Ö 11.3  
Enthält Anlagen
Einführung eines Kurzstreckentarifes (ÖPNV) in Wismar (CDU-Fraktion)  
VO/2017/2215  
Ö 11.4  
"Zukunft Stadtgrün" für die Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion)  
VO/2017/2216  
Ö 11.5  
Wochenmarktsatzung: Keine Erhöhung der Standgebühren (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2017/2220  
Ö 12     Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.04.2017 - Zukünftige Entwicklung des städtischen Friedhofes  
BA/2017/2221  
Ö 12.2  
Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.04.2017 - Förderung des sozialen Wohnungsbaus in der Hansestadt Wismar  
BA/2017/2222  
    27.04.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 12.2 - zur Kenntnis genommen
   

Die Bundesländer erhalten seit 2006 bis 2019 vom Bund eine Förderung von jährlich 518,2 Mio. €. Zum 1.1.2017 wurden die Finanzmittel auf über 1,5 Mrd. € aufgestockt. Diese Mittel geben dann die Bundesländer gezielt bei regionalen Versorgungsengpässen weiter.

 

Wie in anderen Bundesländern hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V am 07.02.2017 eine Verwaltungsvorschrift über die „Gewährung von Zuwendungen des Landes M-V zur Schaffung von belegungs gebundenen Mietwohnungen“ erlassen. Förderfähig ist die Schaffung von Wohnungen in Gemeinden in M-V, in denen die Leerstandsquote die wohnwirtschaftlich gebotene Fluktuationsreserve von 4 % unterschreitet.

 

Aus der Haushalts- und Wohnungsnachfrageprognose geht hervor, dass in der Hansestadt Wismar die Leerstandsquote im Jahre 2015 bei 5,6 % liegt.

 

Seit längerem können wir einen Zuzug von Einwohnern in unsere Stadt erleben. Aufgrund der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung (Ansiedlung der MV Werften) muss mit weiteren Zuzügen gerechnet werden.

 

Vorausschauend auf die nächsten Jahre muss diese Entwicklung in die Nachfrage und den Bedarf an sozialem Wohnungsraum mit einfließen. Denn schon die Entwicklungen in der Nachfrage nach Kita-Plätzen und Grundschulplätzen haben gezeigt, dass eine langfristige Planung für die Stadtentwicklung sehr wichtig ist.

 

Frage:

 

  1. Wie hoch liegt im Vergleich zur Wohnungsnachfrageprognose 2015 aktuell die Leerstandsquote in der Hansestadt Wismar?

 

  1. Wie sieht der jetzige Bedarf an sozialem Wohnungsraum aus und wie wird sich die Nachfrage vor dem Hintergrund der weiteren Stadtentwicklung zukünftig entwickeln?

 

  1. Können die Wohnungsunternehmen aus der erwähnten Richtlinie des Ministeriums Fördermittel beantragen, wenn unsere durchschnittliche Leerstandquote unter 4 Prozent liegen würde oder in einem Stadtteil unter 4 Prozent liegen würde?

 

 

Der Senator, Herr Berkhahn, beantwortet die Anfrage.

 

 

 

 

 

 

 

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 18:40 Uhr beendet.

 

Die Nichtöffentlichkeit wird hergestellt.

 

Die nicht öffentliche Sitzung beginnt um 18:42 Uhr.

 

N 13     Mitteilungen des Bürgermeisters      
N 14     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 14.1     Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Pellets GmbH      
N 14.2     Vergabe des Grundstücks Baumhaus Alter Hafen in Erbbaurecht für 66 Jahre      
Ö 15  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 16  
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