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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 23.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 15.12.2016  
BS/2016/116  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 9  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10  
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
PV/2016/2061-01  
Ö 10.1  
Jahresabschluss 2012 der Hansestadt Wismar - Entlastung des Bürgermeisters  
PV/2016/2064  
Ö 11     Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 11.1  
Neubestellung eines Mitglieds für das Kuratorium der Stadtkirchenstiftung zu Wismar  
VO/2016/2022  
Ö 11.2  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof II - Am Klinikum, Teilbereich Nord"; 1. Änderung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2016/2047  
Ö 11.3  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; 52. Änderung des Flächennutzungsplanes; Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche ?Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße"; Abwägung und Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2114  
Ö 11.4  
Enthält Anlagen
Parkgebührenordnung
Enthält Anlagen
VO/2017/2115  
Ö 11.5  
Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2017/2116  
Ö 11.6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; 61. Änderung des Flächennutzungsplanes; "Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet und Grünfläche im Bereich Dammhusen"; Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2119  
Ö 11.7  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen"; 3. Änderung; Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/2120  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der Dammhusener Chaussee bzw. der Grünfläche an der Dammhusener Chaussee

im Osten:von der Straße An der Westtangente

im Süden:von der öffentlichen Grünfläche – naturnaher Grünzug mit Gewässer 2. Ordnung               (Graben) zwischen den Gewerbegrundstücken An der Westtangente 1 (GE 5 und GE 6)

im Westen:von der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 6/90 im Abstand von ca. 35 m               bis 75 m zur westlichen Stadtgrenze der Hansestadt Wismar

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 6/90, 3. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
   
    13.02.2017 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 6 - (offen)
   

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der Dammhusener Chaussee bzw. der Grünfläche an der Dammhusener Chaussee

im Osten:von der Straße An der Westtangente

im Süden:von der öffentlichen Grünfläche – naturnaher Grünzug mit Gewässer 2. Ordnung                             (Graben) zwischen den Gewerbegrundstücken An der Westtangente 1 (GE 5 und GE 6)

im Westen:von der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 6/90 im Abstand von ca. 35 m                             bis 75 m zur westlichen Stadtgrenze der Hansestadt Wismar

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 6/90, 3. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

Herr Groth gab bereits im Zusammenhang mit der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (TOP 5) Erläuterungen. Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

   
    23.02.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 11.7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung durchzuführen.

 

2. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der Dammhusener Chaussee bzw. der Grünfläche an der Dammhusener Chaussee

im Osten:von der Straße An der Westtangente

im Süden:von der öffentlichen Grünfläche – naturnaher Grünzug mit Gewässer 2. Ordnung (Graben) zwischen den Gewerbegrundstücken An der Westtangente 1 (GE 5 und GE 6)

im Westen:von der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 6/90 im Abstand von ca. 35 m bis 75 m zur westlichen Stadtgrenze der Hansestadt Wismar

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.

 

4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 6/90, 3. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ö 11.8  
Bauleitplanung de Hansestadt Wismar; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes; "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg /Ost"; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Öffentliche Auslegung)  
Enthält Anlagen
VO/2017/2121  
Ö 11.9  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungsplan Nr. 79/11-2; "Wohngebiet Lenensruher Weg /Ost - Bereich Schule"; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Öffentliche Auslegung)  
Enthält Anlagen
VO/2017/2122  
Ö 11.10  
Besetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Seehafen Wismar GmbH  
Enthält Anlagen
VO/2017/2131  
Ö 11.11  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2017/2132  
Ö 12     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
Einstellung der Verteilung des Stadtanzeigers (CDU-Fraktion)  
VO/2016/2027-01  
Ö 12.2  
Anti-Graffiti-Projekt (CDU-Fraktion)  
Enthält Anlagen
VO/2017/2135  
Ö 12.3  
Bushaltestelle Schiffbauerdamm (CDU-Fraktion)  
VO/2017/2136  
Ö 12.4  
Unterstützung der Polizei Kontaktbeamten in Wismar (SPD-Fraktion)  
VO/2017/2150  
Ö 12.5  
Bericht des Bürgermeisters zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes HWI (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2017/2152  
Ö 12.6  
Beseitigung des "Schandfleckens" Dr.-Leber-Str. 31 (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
Enthält Anlagen
VO/2017/2153  
Ö 13     Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 13.1  
Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - Verkehrssicherheit / Tempo-30-Zonen  
BA/2017/2139  
Ö 13.2  
Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - Vergabe der Konzession zur Veranstaltung der Wismarer Hafentage  
BA/2017/2140  
Ö 13.3  
Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - Wochenmarktsatzung  
BA/2017/2141  
Ö 13.4  
Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar  
BA/2017/2151  
Ö 13.5  
Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - ÖPNV in Wismar  
BA/2017/2162  
Ö 13.6  
Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - Sanierung Fritz-Reuter-Schule  
BA/2017/2163  
N 14     Mitteilungen des Bürgermeisters      
N 15     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 15.1     Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof II ? Am Klinikum, Teilbereich Nord"      
N 15.2     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung      
N 15.3     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung      
N 15.4     Auftragsvergabe zur öffentlichen Ausschreibung 73/16 - Unterbringung von bis zu 10 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung der Anzahl auf 15 Obdachlose)      
N 15.5     Übernahme und Aufgabe des Erbbaurechtes am Grundstück Schiffbauerpromenade 3      
N 15.6     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung      
N 15.7     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung      
N 15.8     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung      
N 15.9     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung      
N 15.10     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung      
N 15.11     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung      
N 15.12     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 Euro gemäß Hauptsatzung      
Ö 16  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 17  
Schließen der Sitzung