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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch die Vorsitzende | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Beschlussfassung über die Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 01.11.2016 | EgbA/2016/037 | |||||
Ö 5 | Klärschlammverwertung - Beteiligung an der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH | VO/2016/1849 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt zur Sicherstellung der künftigen Klärschlammentsorgung die Beteiligung der Hansestadt Wismar an der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH durch Erwerb eines Gesellschaftsanteils von 5,48 % zu einem Nennwert von 2.215 Euro durch Bareinlage in dieser Höhe. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Die aus dem Gesellschaftsvertrag entstehenden Rechte und Pflichten werden durch den EVB wahrgenommen. |
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06.12.2016 - Eigenbetriebsausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt zur Sicherstellung der künftigen Klärschlammentsorgung die Beteiligung der Hansestadt Wismar an der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH durch Erwerb eines Gesellschaftsanteils von 5,48 % zu einem Nennwert von 2.215 Euro durch Bareinlage in dieser Höhe. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Die aus dem Gesellschaftsvertrag entstehenden Rechte und Pflichten werden durch den EVB wahrgenommen.
Wortmeldungen: Herr Wäsch, Herr Schwarzrock, Herr Berkhahn
Frau Jörss ist ab 17.04 Uhr anwesend.
Herr Rakow verlässt um 17.12 Uhr den Raum
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:7 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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15.12.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt zur Sicherstellung der künftigen Klärschlammentsorgung die Beteiligung der Hansestadt Wismar an der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH durch Erwerb eines Gesellschaftsanteils von 5,48 % zu einem Nennwert von 2.215 Euro durch Bareinlage in dieser Höhe. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Die aus dem Gesellschaftsvertrag entstehenden Rechte und Pflichten werden durch den EVB wahrgenommen.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
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Ö 6 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar | VO/2016/1922 | |||||
Ö 7 | Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen der Hansestadt Wismar | VO/2016/2035 | |||||
Ö 8 | Sonstiges | ||||||
N 9 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung - Einbau Regenklärbecken "Am Torney" mit Anpassung der Regenwasser-Entwässerungsanlage | ||||||
N 10 | Sonstiges | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Protokoll Eigenbetriebsausschuss 01.11.2016 (2153 KB) |