|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.11.2016 | FinA/2016/037 | |||||
Ö 5 | Überarbeitung der Produktbeschreibungen in Vorbereitung auf den Haushalt 2018 - hier: alle wesentlichen Produkte des Teilhaushaltes 03 "Welterbe, Tourismus und Kultur" (BA/2016/2074 Bericht ist als Anlage beigefügt) | ||||||
Ö 6 | III. Quartalsbericht zum Haushaltsjahr 2016 (BA/2016/2016 Bericht ist als Anlage beigefügt) | ||||||
Ö 7 | Ausübung der Option des § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz | VO/2016/2045 | |||||
VORLAGE | |||||||
Im Bearbeitungsworkflow der Vorlage ist ein Fehler aufgetreten, in dessen Ergebnis die reguläre Vorlage nicht wie geplant auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Die beschlussgegenständliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist gemäß § 27 Abs. 22 Satz 5 UStG bis zum 31.12.2016 abzugeben, sodass es sich um eine Angelegenheit handelt, die gemäß § 29 Abs. 4 KV M-V wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet.
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt, gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu erklären, dass die Hansestadt Wismar § 2 Absatz 3 UStG in der am 31 .Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.
|
|||||||
14.12.2016 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Im Bearbeitungsworkflow der Vorlage ist ein Fehler aufgetreten, in dessen Ergebnis die reguläre Vorlage nicht wie geplant auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Die beschlussgegenständliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist gemäß § 27 Abs. 22 Satz 5 UStG bis zum 31.12.2016 abzugeben, sodass es sich um eine Angelegenheit handelt, die gemäß § 29 Abs. 4 KV M-V wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet.
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt, gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu erklären, dass die Hansestadt Wismar § 2 Absatz 3 UStG in der am 31 .Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.
Herr Rehme-Zingelmann führt in den Inhalt der Vorlage ein.
– Erklärung muss abgegeben werden – einen Erlass gibt es noch nicht, wie es angewendet werden soll – Übergangsfrist nur bis 2020
Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Rickert Frau Bansemer, Herr Rehme-Zingelmann
Herr Domke lässt die Ausschussmitglieder über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
|||||||
15.12.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt, gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu erklären, dass die Hansestadt Wismar § 2 Absatz 3 UStG in der am 31 .Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
|||||||
Ö 8 | Grundsatzbeschluss zur Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow | VO/2016/2058 | |||||
Ö 9 | Öffentliches Musikschul-Angebot in der Hansestadt Wismar ab dem Schuljahr 2017/18 | VO/2016/2063 | |||||
Ö 10 | Sonstiges | ||||||
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Produktbeschreibungen (184 KB) | |||
![]() |
2 | III Quartalsbericht (17988 KB) |