|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.07.2016 | FinA/2016/034 | |||||
Ö 5 | Überarbeitung der Produktbeschreibungen in Vorbereitung auf den Haushalt 2018 - hier: Produkt 11130 "Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" sowie 11140 "Gremien" (BA/2016/1941 ist als Anlage beigefügt) | ||||||
Ö 6 | II. Quartalsbericht zum Haushaltsjahr 2016 (BA/2016/1943 ist als Anlage beigefügt) | ||||||
Ö 7 | Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Lübsche Burg" - Antrag zur Mittelübertragung in die Gesamtmaßnahme Altstadt Außerplanmäßige Bereitstellung finanzieller Mittel | VO/2016/1956 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
|
|||||||
12.09.2016 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Durch Frau Bansemer wird die Vorlage erläutert. Sie informiert, dass das Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme war, durch städtebauliche Neuordnung und Ausweisung spezifischer Nutzungen die Revitalisierung dieser Brachfläche unter der Prämisse zu verfolgen, dass Wohnstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen errichtet werden. Zur Durchführung dieser Maßnahme wurde mit der DSK ein Entwicklungsträgervertrag im Juni 1999 abgeschlossen. Für diese Gesamtmaßnahme wurden 1993 erstmalig Städtebaufördermittel in Höhe von 3.067,8 Mio € bewilligt. Der Betrag wurde 2002 um 601,9 T€ aufgestockt. Diese Mittel wurden im Wesentlichen u. a. für Abriss-und Sicherungsmaßnahmen, Ankauf der Flächen eingesetzt. Weitere Bewilligungen erfolgten in den Jahren 2004 bis 2010 aus dem Städtebauförderungsprogramm.
Frau Bansemer ging auf die Eigenanteile, die von der Hansestadt ebenfalls nicht erbracht werden konnten, ein und dass zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs der betreffenden Finanzhilfen das Sondervermögen einen negativen Bestand auswies. Die jährlichen Zwischenabrechnungen zu den Einnahmen und Ausgaben wurden dem LFI M-V zugesandt. Die Entwicklungsmaßnahme wurde durch das LFI in die Prüfung aufgenommen und die Zwischenabrechnungen für die Jahre 1993 bis 2008 wurden geprüft. Nach einem Anhörungsverfahren ist im Januar 2016 ein Bescheid durch das LFI für den Zeitraum 1993 bis 2011 ergangen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Summe von 1.878.044,97 € aus dem städtebaulichen Sondervermögen zu erstatten ist.
Im Ergebnis wurde mit dem Ministerium ein zweckentsprechender Einsatz dieser finanziellen Mittel besprochen. Durch einen Beschluss der Bürgerschaft kann ein Ausnahmeantrag mit ausführlicher Begründung beim Ministerium gestellt werden, um die Mittel in der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ einsetzen zu können. Grund ist, dass insbesondere in Aussicht gestellt wurde, dass diese Mittel ohne Eigenmittel für weitere Investitionen im Altstadtbereich verwendet werden können. Diese Umwidmung der Mittel kann aber erst nach Rücknahme des Widerspruchs erfolgen.
Letztlich erklärt Frau Bansemer, dass mit Datum vom 19.07.2016 der o. g. Betrag auf das Treuhandkonto eingezahlt wurde. Schadensersatzansprüche gegen DSK werden derzeit durch unsere Rechtsabteilung geprüft.
Herr Kargel dankt Frau Bansemer für ihre Erläuterungen.
Die Frage von Frau Seidenberg wird durch Frau Bansemer erläutert.
Herr Leja bekräftigt, dass die Vorlage auch im Finanzausschuss auf der Tagesordnung steht.
Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
|||||||
14.09.2016 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Frau Bansemer führt in den Inhalt der Vorlage ein.
– 2010 wurde die Entwicklungsmaßnahme durch das LFI in die Prüfung aufgenommen – die finanziellen Mittel wurden nicht abgefordert – durch das LFI ist im Januar 2016 ein Bescheid für den Zeitraum 1993 – 2011 eingegangen – dem städtebaulichem Sondervermögen sind 1.878.044,97 € zu erstatten – Zahlung von Vorteilsausgleich – Einzahlung auf das Treuhandkonto in Höhe von 1.179.834,85 € – Schadenersatzansprüche gegen den Entwicklungsträger DSK werden geprüft
Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Rickert, Herr Behm Frau Bansemer
Die Ausschussmitglieder diskutieren über folgende Themen:
– Zinsschaden Vorteilsausgleich – Forderung ca. 1.8 Mio. € ; bereits ca. 1.1 Mio. € überwiesen – Widerspruch ist erfolgt – Tatsache der Verjährung prüfen – Unterhaltungskosten nicht gezahlt – Vorteilsausgleich für die Gesamtmaßnahme „Altstadt“ einsetzen (Treuhandkonto)
Herr Domke lässt nunmehr über die Vorlage abstimmen.
Diese wird einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:7 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:1 |
|||||||
29.09.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Wortmeldungen: Frau Seidenberg; Senatorin, Frau Bansemer
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
|||||||
N 8 | Niederschlagung einer Forderung | ||||||
N 9 | Niederschlagung einer Forderung | ||||||
N 10 | Niederschlagung einer Forderung | ||||||
N 11 | Sonstiges | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BA 2016 1941 (83 KB) | ||||
2 | BA 2016 1943 (6969 KB) |