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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.06.2016 | FinA/2016/033 | |||||
Ö 5 | Überarbeitung der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung 2016/2017 im Rahmen der Evaluierung des untergesetzlichen Regelwerks zur kommunalen Doppik | VO/2016/1884 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die überarbeiteten Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung 2016/2017 im Rahmen der Evaluierung des untergesetzlichen Regelwerks zur kommunalen Doppik. |
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13.07.2016 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die überarbeiteten Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung 2016/2017 im Rahmen der Evaluierung des untergesetzlichen Regelwerks zur kommunalen Doppik.
Frau Bansemer führt in den Inhalt der Vorlage ein.
• Ende Mai, Anfang Juni überarbeitetes Regelwerk in Kraft gesetzt • Übergangsfrist für die Städte, Gemeinden und Landkreise • die evaluierte Fassung ist praktikabler
Frau Steiner ergänzt und bezieht sich auf die wesentlichen Änderungen.
• Das Regelwerk soll einfacher gestaltet werden • nicht alle Vorschläge müssen eingearbeitet werden • die einzelnen Punkte werden der reihe nach vorgestellt • es wird erörtert was neu hinzugekommen ist bzw. gestrichen oder verändert wurde
Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Rickert, Herr Bojahr Frau Bansemer, Frau Steiner
Herr Rickert sieht es als positiv an, das wir keine Übergangsphase abwarten. Eine Deregulierung hat statt gefunden.
Frau Bansemer weist darauf hin, wenn die Bürgerschaft die Überarbeitung der Durchführungsbestimmungen der Haushaltssatzung 2016/2017 beschließt, die Verwaltung diese dann umzusetzen hat. Die Übersichten (Formulare) im Vorbericht wurden geändert. Diese wurden aber in der Vergangenheit bereits mit eingearbeitet.
Herr Bojahr erkundet sich nach dem derzeitigen Stand der wesentlichen Produkte.
Es wird durch Frau Bansemer erläutert, dass eine Änderung zum nächsten Haushalt durchgeführt werden kann.
Herr Domke bezieht sich noch einmal auf den Punkt 1.1 Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung. Bezieht sich das nur auf die Aufwendungen oder auch eine Verschlechterung der Erträge? Diese fallen auch mit darunter. Das Gesetz sieht nur Aufwendungen vor. Wenn das so ist, muss ein Nachtragshaushalt erstellt werden.
Es wird nach der Leistungsfähigkeit von Rubicon nachgefragt. Hierzu wird ein Bericht vorgestellt (für alle die gleichen Kennzahlen; wie bewerte ich eine Gemeinde und Kommune).
Herr Domke lässt nunmehr über die Vorlage abstimmen. Diese wird einstimmig beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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28.07.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 11.4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die überarbeiteten Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung 2016/2017 im Rahmen der Evaluierung des untergesetzlichen Regelwerks zur kommunalen Doppik.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
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Ö 6 | Sonstiges | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zeitschiene Überarbeitung Produktbeschreibungen zum HH 2018_22.06.16 (25 KB) |