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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.03.2016 | VerwA/2016/032 | |||||
Ö 5 | Bestellung eines Behindertenbeirates der Hansestadt Wismar (Diese Vorlage wurde am 31.03.16 durch die Bürgerschaft zur Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.) | VO/2016/1736 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung eines Behindertenbeirates nach §41a KV M-V. Die Bürgerschaft bestellt den Behindertenbeirat im Juli 2016. Der Beirat soll eine Größe von fünf Personen umfassen. Der Behindertenbeirat wird vom Büro der Bürgerschaft betreut.
Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und unterstützt die Arbeit des Behindertenbeauftragten der Hansestadt und gewährt beratende Unterstützung politischer Gremien und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Themen, die für behinderte und chronisch kranke Menschen von Bedeutung sind. Er fördert die Vernetzung der Arbeit der Vereine und Verbände und ihre Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Verwaltung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Vereine und Verbände, die sich für die Belange von behinderten Menschen einsetzen, sowie die Öffentlichkeit zur Einreichung von Personenvorschlägen aufzufordern. |
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31.03.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 11.3 - Verweisung in einen Ausschuss | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung eines Behindertenbeirates nach §41a KV M-V. Die Bürgerschaft bestellt den Behindertenbeirat im Juli 2016. Der Beirat soll eine Größe von fünf Personen umfassen. Der Behindertenbeirat wird vom Büro der Bürgerschaft betreut.
Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und unterstützt die Arbeit des Behindertenbeauftragten der Hansestadt und gewährt beratende Unterstützung politischer Gremien und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Themen, die für behinderte und chronisch kranke Menschen von Bedeutung sind. Er fördert die Vernetzung der Arbeit der Vereine und Verbände und ihre Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Verwaltung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Vereine und Verbände, die sich für die Belange von behinderten Menschen einsetzen, sowie die Öffentlichkeit zur Einreichung von Personenvorschlägen aufzufordern.
Begründung: Frau Mönch-Kalina
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Weinhold
Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss.
Wortmeldung: Frau Mönch-Kalina
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage in den Verwaltungsausschuss und in den Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales.
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02.05.2016 - Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales | |||||||
Ö 5 - abgelehnt | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung eines Behindertenbeirates nach §41a KV M-V. Die Bürgerschaft bestellt den Behindertenbeirat im Juli 2016. Der Beirat soll eine Größe von fünf Personen umfassen. Der Behindertenbeirat wird vom Büro der Bürgerschaft betreut.
Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und unterstützt die Arbeit des Behindertenbeauftragten der Hansestadt und gewährt beratende Unterstützung politischer Gremien und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Themen, die für behinderte und chronisch kranke Menschen von Bedeutung sind. Er fördert die Vernetzung der Arbeit der Vereine und Verbände und ihre Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Verwaltung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Vereine und Verbände, die sich für die Belange von behinderten Menschen einsetzen, sowie die Öffentlichkeit zur Einreichung von Personenvorschlägen aufzufordern.
Herr Prof. Winkler informiert, dass der vorliegende Antrag der FÜR-WISMAR-Fraktion den Anwesenden bekannt sei und eröffnet die Diskussion.
Herr Griese (Vorsitzender des Behindertenbeirates) hatte seine Teilnahme an dieser Sitzung zusagt. Er ist jedoch leider nicht anwesend. Dieses wird von den anwesenden Ausschussmitgliedern bedauert.
Frau Scheufler (FD öffentlicher Gesundheitsdienst/Behindertenbeauftragte des Landkreises NWM) informiert über die Aufgaben der Behindertenvertretung innerhalb der Verwaltung. Dieses sind Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenausweis, Widerspruchsfragen, Eingliederungshilfe, Anfragen zur Begutachtung etc. Ebenfalls wird sie zu den jeweiligen Beiratssitzungen eingeladen, jedoch erfolgt keine Teilnahme an den Vorstandssitzungen.
Herr Senator Berkhahn macht nochmals deutlich, dass sich die Arbeit des Beirates und der Behinderten- vertretung auch auf die Bürger und Bürgerinnen der Hansestadt Wismar bezieht. Nach der erfolgten Umstrukturierung von Aufgaben, aufgrund der durchgeführten Kreisgebietsreform ist die Hansestadt Wismar in diesem Bereich nicht mehr zuständig. Von Seiten des Bürgermeisters wurde jedoch zwischenzeitlich die Aufgabe eines Behindertenbeauftragten zur Herstellung der Barrierefreiheit insbesondere hinsichtlich baulicher Anlagen in der Hansestadt Wismar an Herrn Rode übertragen. Herr Griese hat im Kreistag über die sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg informiert. Es wird keine Notwendigkeit gesehen, ein weiteres Gremium diesbezüglich ins Leben zu rufen.
Herr Speck erläutert den Zweck des vorliegenden Antrages der FÜR-WISMAR-Fraktion.
In der Diskussion erfolgen Wortmeldungen von Herrn Hilse, Frau Lechner, Herrn Box, Herrn Prof. Winkler, Herrn Kothe und Herrn Fuhrwerk.
Frau Lechner informiert ebenfalls über die gute Zusammenarbeit des Seniorenbeirates und des Behindertenbeirates. Sie gibt den Hinweis, dass Beiräte nur beratende Tätigkeiten ausüben können. Oft muss an die zuständigen Behörden und Ämter verwiesen werden. Diese Arbeit kann auch nicht von einem neu gegründeten Behindertenbeirat geleistet werden. Sie spricht sich dagegen aus.
Herr Box stellt fest, dass die gegebenen Informationen von Frau Scheufler sich auf den Bereich der Aufgaben der Verwaltung bezogen haben. Der bestehende Behindertenbeirat mit 20 Mitgliedern wird als ausreichend angesehen, um die Aufgaben und Probleme von Wismar zu lösen und es wird davon ausgegangen, dass die Hansestadt Wismar entsprechend im Landkreis vertreten wird.
Diese Meinung wird auch innerhalb der Fraktion vertreten, in welchem der Antrag ebenfalls Gegenstand der Beratung war. Sollte diese Vertretung nicht der Notwendigkeit entsprechend agieren, könnte die Bildung einer Arbeitsgruppe innerhalb des Behindertenbeirates geprüft werden. Dieses würde die Fraktion unterstützen. Dem vorliegenden Antrag wird die Fraktion nicht zustimmen.
Herr Prof. Winkler ergänzt, dass die Bildung einer Arbeitsgruppe aber nur notwendig wäre, wenn die Belange der Hansestadt Wismar nicht ausreichend vertreten werden.
Herr Kothe teilt mit, dass er dem Vorschlag von Herrn Box zur Bildung einer Arbeitsgruppe folgen könnte.
Herr Hilse spricht in seiner Wortmeldung die Kritiken von Herrn Frenz in den Sitzungen der Bürgerschaft an und fragt nach, wie die Verwaltung auf die Beschwerden von Herrn Frenz eingeht.
Herr Rode informiert, dass den Kritiken und Problemen von Herrn Frenz nachgegangen wurde und eine Prüfung diesbezüglich erfolgt ist. Seitens der Verwaltung sind mit Herrn Frenz persönliche Gespräche erfolgt. Hierbei kam zum Ausdruck, dass es Herrn Frenz um die baulichen Gegebenheit in der Stadt geht, z. B. die Erschließung bzw. Zugänglichkeit von Häusern. Die vorhandenen Gegebenheiten lassen sich jedoch nicht alle auf einmal beseitigen. Dieses wird ebenso von Herrn Griese gesehen. Es muss auf die Bedürfnisse aller Menschen mit Behinderungen eingegangen werden.
Herr Prof. Winkler ruft den Antrag der FÜR-WISMAR-Fraktion zur Abstimmung auf. Er lässt darüber abstimmen, ob der Antrag zurück in die Bürgerschaft verwiesen wird.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 / Nein-Stimmen: 4 / Enthaltungen: 3 Abstimmungsergebnis: Der Antrag ist abgelehnt.
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02.05.2016 - Verwaltungsausschuss | |||||||
Ö 5 - abgelehnt | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung eines Behindertenbeirates nach §41a KV M-V. Die Bürgerschaft bestellt den Behindertenbeirat im Juli 2016. Der Beirat soll eine Größe von fünf Personen umfassen. Der Behindertenbeirat wird vom Büro der Bürgerschaft betreut.
Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und unterstützt die Arbeit des Behindertenbeauftragten der Hansestadt und gewährt beratende Unterstützung politischer Gremien und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Themen, die für behinderte und chronisch kranke Menschen von Bedeutung sind. Er fördert die Vernetzung der Arbeit der Vereine und Verbände und ihre Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Verwaltung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Vereine und Verbände, die sich für die Belange von behinderten Menschen einsetzen, sowie die Öffentlichkeit zur Einreichung von Personenvorschlägen aufzufordern.
Herr Bojahr las zunächst den Beschlussvorschlag des Antrages der FÜR-WISMAR-Fraktion vor und zitierte aus dem Bericht/Antwort der Verwaltung. Sodann bat er Herrn Griese (Vorsitzender des Behindertenbeirates des Landkreises NWM) und im Anschluss Frau Scheufler (Behindertenbeauftragte des Landkreise NWM) sich vorzustellen und über ihre Arbeit zu berichten.
Im weiteren Verlauf der Sitzung berichtete Herr Rode über seine ihm seit Februar 2016 übertragene Aufgabe als Behindertenbeauftragter in Bezug auf die Schaffung der Barrierefreiheit.
Von Seiten der FÜR-WISMAR-Fraktion nahm Herr Reppien zum Antrag Stellung.
Nach den Vorträgen folgte die Diskussion:
Wortmeldungen: Herr Bojahr, Herr Brüggert, Frau Adam, Herr Berkhahn, Herr Dr. Woellert, Herr Reppien
In der Diskussion wurde deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsausschusses die jetzige Konstellation, dass es einen Behindertenbeirat des Landkreises NWM gibt und die HWI einen Behindertenbeauftragten „Barrierefreiheit“ bestellt hat, für gut befinden. Sie vertreten weiterhin die Auffassung, dass es sinnvoll und gut ist, dass es in der Verwaltung der HWI und in der Verwaltung des Landkreises NWI jeweils Ansprechpartner gibt und der bestehende Behindertenbeirat des Landkreises NWM für den Landkreis und die Stadt Wismar zuständig ist. Daher wird die Notwendigkeit der parallelen Bestellung eines weiteren Behindertenbeirates für Wismar nicht gesehen.
Herr Griese regte noch an, zur Klärung grundsätzlicher Probleme von Menschen mit Behinderungen für den Behindertenbeirat des Landkreises NWM, einen Ansprechpartner in der Wismarer Bürgerschaft zu finden – ähnlich wie im Landkreis NWM.
Herr Bojahr fragte mehrfach nach, welche Auffassung vertreten wird bezüglich eines Kontaktmannes in der Bürgerschaft.
Herr Berkhahn nahm zu der Anregung von Herrn Griese Stellung und teilte mit, dass die Notwendigkeit von Seiten der Verwaltung nicht gesehen wird. Er machte darauf aufmerksam, dass 4 Personen aus Wismar im Behindertenbeirat des Landkreises NWM Mitglied sind - seines Wissens nach auch Frau Lechner.
Herr Dr. Woellert vertrat die Auffassung, dass es nicht passend sei, wenn ein Mitglied der Bürgerschaft verantwortlich gemacht wird. Jedes Mitglied müsste sich verantwortlich fühlen, wenn er durch Menschen mit Behinderung angesprochen wird. Weitere Wortmeldungen zum Thema konnten nicht festgestellt werden.
Die Frage, ob ein Bürgerschaftsmitglied als Kontaktmann fungieren sollte, wurde nicht konkret herausgearbeitet und blieb offen.
Herr Reppien teilte auf Nachfrage von Herrn Bojahr mit, dass er im Auftrag seiner Fraktion den Antrag nicht zurückziehen wird.
Herr Bojahr ließ sodann über den Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen:1 Nein Stimmen:8 Enthaltungen:0
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Ö 6 | Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Wismar über den Einsatz der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Wismar zur Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistungen auf den Seewasserstraßen | VO/2016/1752 | |||||
Ö 7 | Sonstiges | ||||||
N 8 | Verkauf der Flurstücke 59/1, 59/2 und 59/3 der Flur 1, Mecklenburger Straße/ehem. Theaterplatz | ||||||
N 9 | Verkauf von zwei Teilflächen aus dem Flurstück 4340/57, nach Fortschreibung jetzt Flurstück 4340/105, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr 34/94 "Wohngebiet Schwanzenbusch Nord" 1. Änderung | ||||||
N 10 | Sonstiges | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VO/2016/1736-01 BA Behindertenbeirat (93 KB) |