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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 14.11.2016  
BuSA/2016/058  
     
   
Ö 5  
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar ? Sondernutzungssatzung -  
Enthält Anlagen
VO/2016/1983-02  
Ö 6  
Bauzeitenverkürzung bei Straßenbaumaßnahmen FÜR-WISMAR-Fraktion VO/2016/2002 ((Bürgerschaftssitzung vom 27.10.2016 - verwiesen in den Bau- und Sanierungsausschuss am 14.11.2016; verwiesen in den Ausschuss am 12.12.2016))      
Ö 7  
Immissionsschutz Lärmaktionsplanung Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Hansestadt Wismar Öffentliche Auslegung  
Enthält Anlagen
VO/2016/1960  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Hansestadt Wismar.

   
    12.12.2016 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Hansestadt Wismar.

 

Herr Groth erläutert, dass in M-V nach der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Güstrow zuständig für die Erstellung der Lärmkarten ist. Die Zuständigkeit für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie liegt bei der Hansestadt Wismar als untere Immissionsschutzbehörde für das Hoheitsgebiet.

 

Für den Straßenverkehrslärm, der die Hauptlärmquelle in Städten und Gemeinden darstellt, sind Bundes- und Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio Kfz/Jahr zu kartieren. Diese Kriterien erfüllen im Bereich der Hansestadt folgende Straßenabschnitte:

 

      die B 106 zwischen dem Abzweig Lübsche Straße und dem Kreisverkehr an der Westtangente

      die B 208 zwischen dem Kreisverkehr an der Westtangente und der Anschlussstelle zur A 20

      die L 12 zwischen dem Kreisverkehr an der Westtangente und dem Abzweig zum Philosophenweg               sowie

      die Bundesautobahn A 20.

 

Die Lärmemission des Straßenverkehrs ist abhängig von der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, den zulässigen Geschwindigkeiten sowie der Straßenoberfläche und der Steigerung der Fahrbahn.

 

Herr Groth bekräftigt, dass durch die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bereits eine spürbare Entlastung der Straßen vom Verkehr im Bereich der Hansestadt Wismar erreicht wurde.

 

Im Rahmen der geforderten Öffentlichkeitsbeteiligung soll der durch die Abteilung Planung des Bauamtes erstellte Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.

 

Herr Kargel bedankt sich bei Herrn Groth. Da es keine Fragen zu der Vorlage gibt, lässt Herr Kargel darüber abstimmen. 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    15.12.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Hansestadt Wismar.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

Ö 8  
Kostenspaltung gem. § 7 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit § 6 der Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung - SBS). Abgerechnet werden sollen die Teileinrichtungen Beleuchtung in der (kleinen) Schweriner Straße.  
Enthält Anlagen
VO/2016/2024  
Ö 9  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 32/93 "Wohngebiet Hinter Wendorf", 6. Änderung, Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2016/2071  
Ö 10  
Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt des Löwe-Speichers (Silo I)  
Enthält Anlagen
VO/2016/2030  
Ö 11  
Stadtgeschichtliches Museum der Hansestadt Wismar, Schweinsbrücke 6 und 8; Finanzierung der Instandsetzung, Modernisierung und Erweiterung  
VO/2016/2065  
Ö 12  
Information der Verwaltung zur Überdachung der Bushaltestelle Markt ((verwiesen auf den BA/2016/1699 vom 22.02.2016 der Fraktion FDP/Grüne))      
Ö 13  
Sonstiges      
N 14     Vergabe von Planungsleistungen über 125.000,00 ? gemäß § 10 Absatz 5 der Hauptsatzung für das Projekt "Forum St. Marien"      
N 15     Vergabe von Bauleistungen über 250.000 ? gemäß § 10(5) Hauptsatzung Weltkulturerbeobjekt/ Historisches Museumsensemble, Schweinsbrücke 6 und 8, 23966 Wismar, 3. Baustufe Los 20: Ausstellungsmöblierung/Repräsentations- und Ausstattungsmöbel      
N 16     Einvernehmen der Gemeinde      
N 17     Informationen/Verschiedenes