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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.05.2016 | BuSA/2016/052 | |||||
Ö 5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 19/91/3 "Wohngebiet Redentin Ost" 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss | VO/2016/1780 | |||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 76/09 "Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost" Abwägungs- und Satzungsbeschluss | VO/2016/1800 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Bürger aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ mit dem Ergebnis geprüft, dass
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Stadtwerke Wismar GmbH Landrätin, Kataster und Vermessungsamt Landesamt für innere Verwaltung M-V Landrätin als untere Naturschutzbehörde Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Bürgermeister als Straßenbaulastträger Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr berücksichtigt werden,
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde Landrätin als untere Wasserbehörde teilweise berücksichtigt werden und
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von Fa. Norma Lebensmittelhandels Stiftung & Co. KG Herr Berkholz und Herr Erdmann i.A. der Stadtwerke Wismar GmbH nicht berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
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13.06.2016 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Bürger aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Stadtwerke Wismar GmbH Landrätin, Kataster und Vermessungsamt Landesamt für innere Verwaltung M-V Landrätin als untere Naturschutzbehörde Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Bürgermeister als Straßenbaulastträger Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr berücksichtigt werden, die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde Landrätin als untere Wasserbehörde teilweise berücksichtigt werden und die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von Fa. Norma Lebensmittelhandels Stiftung & Co. KG Herr Berkholz und Herr Erdmann i.A. der Stadtwerke Wismar GmbH nicht berücksichtigt werden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Auch diese Vorlage wird ausführlich anhand von Plänen von Herrn Groth vorgestellt. Er gibt bekannt, dass es keine wesentlichen Veränderungen zum Stand Auslegungsbeschluss gibt.
Herr Tiedke fragt nach der Begründung für den Wegfall von 3 Gehwegen zwischen den Grundstücken direkt am Köppernitztal zu Gunsten eines sog. Höhenweges. Herr Groth beantwortet die Frage dahingehend, dass es bereits einen Höhenweg gibt, der nur noch vernünftig gestaltet und angebunden werden muss. Somit konnten die drei Fußwege entfallen, was zusätzliche Unterhaltungskosten auf Seiten der Stadt einspart. Der bestehende Höhenweg wird bereits jetzt sehr gut angenommen.
Herr Litzner möchte wissen, ob die an der Grenze zur Lübschen Straße, direkt an bzw. in der Mauer stehenden Bäume, bleiben können. Herr Groth gibt bekannt, dass die Bäume entfallen müssen, da die Mauer genau wie auf der anderen Seite der Lübschen Burg instandgesetzt werden muss und die Bäume die Standsicherheit gefährden.
Die Frage von Herrn Tiedke nach den Bäumen im MI 5, auf der Seite der Erschließung der Häuser Lübsche Straße, beantwortet Herr Groth dahingehend, dass sie im Rahmen der Erschließung möglicher Weise entfallen müssen (Bestandteil Umweltbericht).
Herr Tiedke bittet um Informationen zur denkmalrechtlichen Bestandsbewertung hinsichtlich der Sichtachsen auf die im Umfeld des B-Planes stehenden Stadtvillen entlang der Lübschen Straße. Herr Groth teilt dazu folgendes mit: Die Sichtachsen wurden auf Grund der Bedenken der unteren Denkmalbehörde überprüft und in einer Fotodokumentation erfasst. Im Ergebnis konnten die Bedenken abgewogen werden. Herrn Tiedke wurde Einsicht in die Fotodokumentation gewährt.
Frau Runge erkundigt sich, ob es wegen der Regenentwässerung in die Köppernitz Probleme gibt. Herr Groth antwortet, dass die untere Wasserbehörde eine Bewertung der Köppernitz (nicht nur speziell für dieses Vorhaben) gefordert hat. Das beauftragte Planungsbüro für die Erschließung hat in einem hydraulischen Modell nachgewiesen, dass die Niederschlagswassermengen aus dem geplanten Wohngebiet nur unwesentlich höher sind, als die Mengen, welche früher durch die militärische Liegenschaft eingeleitet wurden. Aus diesem Grund hat die untere Wasserbehörde das Entwässerungskonzept bestätigt.
Frau Seidenberg interessiert, welche Bäume aus der Tabelle Baumfällung (Umweltbericht) evtl. geschützt sind. Herr Groth gibt an, dass dies aus dem Umweltbericht hervorgeht.
Auf die Frage von Herrn Tiedke, ob im WA1, 2 und 3 im „Riegel“ gebaut werden muss informiert Herr Groth, dass diese Forderung ausschließlich für das WA 3 besteht. Diese Forderung entstand aus Gründen des Schallschutzes gegenüber der Nutzung des Festplatzes. Im WA 1 und WA 2 findet sich nur ein Ausnahmetatbestand als Möglichkeit für diese Bauform.
Danach lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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30.06.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.2 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Bürger aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ mit dem Ergebnis geprüft, dass
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von Landrätin als untere Bodenschutzbehörde Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Bo den Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Stadtwerke Wismar GmbH Landrätin, Kataster und Vermessungsamt Landesamt für innere Verwaltung M-V Landrätin als untere Naturschutzbehörde Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Bürgermeister als Straßenbaulastträger Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhal tung Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr berücksichtigt werden,
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde Landrätin als untere Wasserbehörde teilweise berücksichtigt werden und
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von Fa. Norma Lebensmittelhandels Stiftung & Co. KG Herr Berkholz und Herr Erdmann i.A. der Stadtwerke Wismar GmbH nicht berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: – beschlossen
Ja-Stimmen:29 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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Ö 7 | 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Öffentliche Auslegung) | VO/2016/1819 | |||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Öffentliche Auslegung) | VO/2016/1820 | |||||
Ö 9 | Erschließungsmaßnahme Um- und Ausbau der Straße "Neustadt | VO/2016/1825 | |||||
Ö 10 | Sonstiges | ||||||
N 11 | Abschluss eines Erschießungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 76/09 "Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost" | ||||||
N 12 | Einvernehmen der Gemeinde | ||||||
N 13 | Informationen/Verschiedenes | ||||||