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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
Gremium: Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 05.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 120, Senatszimmer
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.11.2016  
KSJBS/2016/042  
     
   
Ö 5  
Kulturförderung 2016 hier: Förderverein "Poeler Kogge" e.V.  
Enthält Anlagen
VO/2016/1920  
Ö 6  
Öffentliches Musikschul-Angebot in der Hansestadt Wismar ab dem Schuljahr 2017/18  
Enthält Anlagen
VO/2016/2063  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.

 

Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten:

         Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten.

         Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen.

         Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt.

         Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen.

         Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 , für 2018 198.300 , für 2019 108.400 und für 2020 58.300 .

         Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.

 

2.

Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.

 

3.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.

 

   
    05.12.2016 - Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.

 

Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten:

          Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten.

          Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen.

          Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt.

          Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen.

          Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 , für 2018 198.300 , für 2019 108.400 und für 2020 58.300 .

          Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.

 

2.

Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.

 

3.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.

 

 

Es erfolgen von Herrn Senator Berkhahn Informationen zum Verlauf der Verhandlungen zwischen der Hansestadt Wismar und des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Fusion der Musikschulen der Hansestadt Wismar und des Landkreises. Grundlage zur Aufnahme der Verhandlungen ist ein Prüfauftrag der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar. Beachtung fand ebenfalls im

Rahmen der Verhandlungen der Beschluss der Bürgerschaft, dass die Musikschule der Stadt

(auch nach der Fusion) im jetzigen Objekt „Am Turnplatz“ verbleibt.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales liegt heute das Ergebnis der

Verhandlungen (mit dem Vertragsentwurf) zur Beratung und Entscheidung vor.

 

Frau Bansemer ergänzt die Ausführungen und erläutert, auf welcher Basis die finanzielle

Berechnungsgrundlage erfolgt ist. Das Gebäude „Am Turnplatz“ wird nach der Fusion der Musikschulen 10 Jahre kostenfrei zur Nutzung durch die Hansestadt Wismar zur Verfügung gestellt.

Danach muss hierüber wieder neu verhandelt werden.

 

 

Wortmeldungen sind innerhalb des Diskussion von Herrn Nadrowitz, Herrn Keßler, Herrn Kothe,

Herrn Senator Berkhahn, Herrn Prof. Winkler, Herrn Box und Herrn Fuhrwerk erfolgt.

 

Herr Nadrowitz hat hierbei nochmals deutlich gemacht, aus welchen Gründen die CDU-Fraktion

den Antrag zur Prüfung bezüglich einer Fusion der Musikschulen in die Bürgerschaft eingebracht

hat. Jedoch wurde dabei immer davon ausgegangen, dass die Fusion der Musikschulen mit dem

Gebäude „Am Turnplatz“ und nicht ohne erfolgen sollte. Das vorliegende Ergebnis wurde von der CDU-Fraktion positiv aufgenommen und festgestellt, dass dem Vorschlag auf jeden Fall gefolgt

werden kann und diesem Vorschlag auch folgen werden.

 

Weitere Nachfragen wurden zur Übernahme des Personals und zu den Konditionen gestellt.

Ebenfalls wurde erfreulicherweise zur Kenntnis genommen, dass sich aufgrund der Übernahme

der Gebührensatzung des Landkreises  (nach der Fusion) die Gebühren für die Wismarer Musikschüler verringern. Das vorliegende Verhandlungsergebnis wurde ebenfalls von den anderen

Fraktionen positiv zur Kenntnis genommen.

 

Herr Senator Berkhahn gibt den Hinweis, dass die Vorlage im Dezember durch die Bürgerschaft

der Hansestadt Wismar beschlossen werden soll und im Kreistag in der Sitzung im Januar eine

Beschlussfassung vorgesehen ist. Die Beschlüsse sollen Grundlage der Fusion sein und damit

wird dann die Aufgabe an den Landkreis übertragen.

 

Von Herrn Box erfolgen zwei redaktionelle Anmerkungen.

Es erfolgt eine Nachfrage zur erwähnten Anlage 1 im vorliegenden Vertragsentwurf. Die

Anlage 1 ist nicht angelegt. Ein Hinweis erfolgt auf den § 9 Abs. 2 bezüglich des Weihnachtsmärchens.

Eine Verpflichtung des Landkreises zur Aufführung eines Weihnachtsmärchens durch Beauftragung Externer resultiert hieraus nicht.“

Dieser Sachverhalt ist ebenfalls im § 9 Abs. 1 enthalten.

 

Frau Gerber teilt mit, dass es sich bei der Anlage 1 um die Aufstellung für das Personal handelt.

Diese Aufstellung ist nicht öffentlich.

Zum Hinweis bezüglich des § 9 Abs. 2 erfolgt eine Änderung.

 

Herr Prof. Winkler lässt über die Vorlage abstimmen.

Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.

Ja-Stimmen: 9 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0

 

 

 

 

 

   
    14.12.2016 - Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.

 

Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten:

          Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten.

          Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen.

          Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt.

          Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen.

          Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 , für 2018 198.300 , für 2019 108.400 und für 2020 58.300 .

          Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.

 

2.

Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.

 

3.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.

 

 

Frau Bansemer erläutert den Inhalt der Vorlage.

 

         durch Landkreisneuordnung kein Übergang, doppelte Finanzierung für beide Musikschulen

         doppelte Belastung für den Haushalt

         Musikschulleiter haben sich gegenseitig verständigt; gemeinsame Aufgaben

         ab 01.08.2017

         10 Jahre Gebäude kostenfrei

 

Wortmeldungen:

Herr Domke, Frau Bansemer

 

 

Herr Domke lässt die Ausschussmitglieder über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:9

Nein Stimmen:0

Enthaltungen:0

   
    15.12.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.

 

Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten:

          Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten.

          Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen.

          Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt.

          Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen.

          Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 EUR, für 2018 - 198.300 EUR, für 2019 - 108.400 EUR und für 2020 - 58.300 EUR.

          Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.

 

2. Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.

 

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.

 

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Herr Prof. Dr. Winkler, Herr Box

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

Ö 7  
Sonstiges      
N 8     Erörterung eines Vorganges der Kulturförderung