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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
Gremium: Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 11.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 28, Schulungsraum
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 06.06.2016  
KSJBS/2016/038  
     
   
Ö 5  
Graffitis in der Hansestadt Wismar  
VO/2016/1811  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1) Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit dem Präventionsrat der Hansestadt Wismar, der Jugendgerichtshilfe, der Staatsanwaltschaft Schwerin sowie den für Jugendstrafsachen zuständigen Richtern darauf hinzuwirken, dass jugendliche Straftäter im Rahmen von Sozialstunden auch zur Beseitigung von Graffiti und Aufklebern im öffentlichen Raum herangezogen werden.

 

2a) Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, über den Stand der Verhandlungen mit der deutschen Bahn zum Thema Platter Kamp zu berichten.

2b) Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, alternative Flächen oder Grundstücke zu prüfen, an denen legale Flächen für Graffitikunst seitens der Stadt zur Verfügung gestellt werden können.

 

   
    26.05.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 11.3 - Verweisung in einen Ausschuss
   

Beschlussvorschlag:

1) Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit dem Präventionsrat der Hansestadt Wismar, der Jugendgerichtshilfe, der Staatsanwaltschaft Schwerin sowie den für Jugendstrafsachen zuständigen Richtern darauf hinzuwirken, dass jugendliche Straftäter im Rahmen von Sozialstunden auch zur Beseitigung von Graffiti und Aufklebern im öffentlichen Raum herangezogen werden.

 

2a) Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, über den Stand der Verhandlungen mit der deutschen Bahn zum Thema Platter Kamp zu berichten.

2b) Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, alternative Flächen oder Grundstücke zu prüfen, an denen legale Flächen für Graffitikunst seitens der Stadt zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

Begründung: Herr Weinhold

 

Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Punkte 1) und 2) werden getauscht. Begründung: Freiraum für Kunst soll im Mittelpunkt stehen. Positive Herangehensweise, eine weitere Begründung wird mündlich gegeben.

 

Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE. beantragt eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte.

 

Herr Brüggert, CDU-Fraktion, modifiziert seinen Antrag dahingehend, dass Ziffer 2a gestrichen wird.

 

Herr Prof. Dr. Winkler, SPD-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales.

 

Wortmeldungen: Frau Lüders, Herr Dr. Schubach, Herr Brüggert

 

 

Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der modifizierten Vorlage in den Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales.

 

beschlossen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÄA_FWF_Antrag_Graffitis_in_der_HWI (217 KB)      
   
    11.07.2016 - Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

1) Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit dem Präventionsrat der Hansestadt Wismar, der Jugendgerichtshilfe, der Staatsanwaltschaft Schwerin sowie den für Jugendstrafsachen zuständigen Richtern darauf hinzuwirken, dass jugendliche Straftäter im Rahmen von Sozialstunden auch zur Beseitigung von Graffiti und Aufklebern im öffentlichen Raum herangezogen werden.

 

2a) Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, über den Stand der Verhandlungen mit der deutschen Bahn zum Thema Platter Kamp zu berichten.

2b) Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, alternative Flächen oder Grundstücke zu prüfen, an denen legale Flächen für Graffitikunst seitens der Stadt zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Prof. Winkler informiert, dass die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft eine Einladung

zur heutigen Sitzung des Ausschusses erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass diese keinen Beratungsbedarf zur Thematik Graffiti in der Hansestadt Wismar sieht.

Das Schreiben ist dem Protokoll beigefügt.

Ebenfalls ist eine Absage der Richterschaft zur Sitzung erfolgt. Herr Prof. Winkler benennt die Gründe der Absage. Ebenfalls teilt er mit, dass ein Angebot erfolgt ist, ein Gespräch mit dem Ausschussvorsitzenden und/oder dem Fraktionsvorsitzenden zu diesem Thema zu führen.

 

Es erfolgen Ausführungen von Herrn Box, als Vertreter der Fraktion, zu dieser Vorlage.

Er benennt die einzelnen Institutionen, die von der CDU-Fraktion vorgeschlagen wurden,

Vertreter dieser, zur heutigen Sitzung einzuladen.

 

Es erfolgt eine rege Diskussion zu der Thematik.

In der Diskussion erfolgen Wortmeldungen von Frau Lechner, Herrn Prof. Winkler, Herrn Hilse,

Herrn Nadrowitz, Herrn Fuhrwerk, Herrn Box, Herrn Speck, Herrn Kothe und Herrn Schröder.

Es wird in der Diskussion deutlich, dass es überwiegend um die sogenannten Schmierereien und

Aufkleber und nicht um die „Graffiti-Kunst“ in der Hansestadt Wismar geht. Der Bürgermeister

sollte prüfen, für Graffiti legale Flächen zur Verfügung zu stellen, um so illegales Sprayen

einzudämmen. Ebenfalls erfolgt der Hinweis auf eine größere Polizeipräsenz in der Stadt. 

Weiterhin sollte eine enge Zusammenarbeit mit der Presse stattfinden. Hier sollten z. B. negative Informationen oder sonstige Tatbestände, welche im Zusammenhang mit Graffiti auftreten, veröffentlicht werden.

 

Von Herrn Nadrowitz wird während der Diskussion nochmals erläutert, worauf der Antrag der CDU-Fraktion abzielt. Es geht hierbei um eine Prüfung durch den Bürgermeister, in der Stadt

offizielle Flächen für Graffiti den Jugendlichen zur Verfügung zu stellen, z. B. auf dem Bahngelände Platter Kamp. Hier gab es in der Vergangenheit bereits Informationen über Gespräche

diesbezüglich mit der Deutschen Bahn.

 

Weiterhin erfolgen Nachfragen zur Höhe der Aufklärungsquote bzw. Ermittlungsquote und zu

erzieherischen Maßnahmen oder sonstigen Konsequenzen.

 

Herr Kowaleczko vom Kriminalkommissariat erläutert in seinen Ausführungen, dass es in der

Strafverfolgung keinen Unterschied zwischen Graffiti und Schmiererei bzw. Aufkleber gibt.

Der Tatbestand wird stets als Sachbeschädigung behandelt und verfolgt. In der Strafverfolgung wird zwischen Jugendlichen bis 18 Jahre und Heranwachsenden bis 21 Jahre unterschieden. Die Aufklärung der Straftaten gestaltet sich sehr schwierig.

 

 

Es erfolgt ein Hinweis auf eine Studie aus Halle zu dieser Thematik. Hierzu erfolgen einige

Informationen. Die Studie wurde vor 10 Jahren erstellt. Die Bereitstellung offizieller Flächen für

Graffiti wird jedoch positiv eingeschätzt. Aber das allein ist nicht ausreichend.

 

Von Frau Dellin (Fachdienstleiterin des FD Jugend vom Landkreis Nordwestmecklenburg) erfolgen Informationen aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe. Frau Dellin führt aus, dass durch

die Jugendgerichtshilfe Vorschläge zu erzieherischen Maßnahmen erfolgen und dieses im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit. Sie benennt die Vielfalt der Vereine und sonstigen Institutionen,

wo diese Stunden abgeleistet werden. Ebenfalls ist es möglich, auch Hilfen zur Erziehung als

erzieherische Maßnahmen anzubieten. Für die Tätergruppe „Graffiti“ musste die Jugendgerichtshilfe in den Jahren 2015 und 2016 nicht tätig werden.

Durch die Jugendgerichtshilfe werden zudem nur Empfehlungen gegeben.

 

Aufgrund der geringen Aufklärungsquote in Höhe von 17 % stellt Herr Kothe fest, dass es nur

geringe oder keine Möglichkeiten des Bürgermeisters bezüglich der Regelung oder Änderung der Situation geben wird. Es erfolgt eine Nachfrage zur Beseitigung von Graffiti. Muss die Entfernung fachgerecht erfolgen oder dürfen die Jugendlichen mit herangezogen werden?

 

Die Beantwortung erfolgt von Herrn Fröhlich. Ebenfalls erfolgt der Hinweis, dass die Stadt einen

Graffitibeauftragten hat. Diese Stelle ist zurzeit beim EVB angesiedelt.

 

Herr Box stellt fest, dass Jugendliche, welche zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit verurteilt

wurden und zur Wiedergutmachung eingesetzt werden, nicht unbedingt etwas mit der Straftat

zu tun haben. Ist es vorstellbar, dass Jugendliche auch zur Beseitigung von Schmierereien

verurteilt werden, im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit eingesetzt werden können.

 

Dieses würde Frau Dellin nicht ausschließen, aber es wird diesbezüglich ein konkreter Ansprechpartner benötigt.

 

Herr Prof. Winkler fragt nach, was die Bürgerschaft tun kann und sind die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn bezüglich der Bereitstellung der Fläche am Bahngelände abgeschlossen?

Ebenfalls muss geklärt sein, wollen wir öffentliche Flächen für Graffiti.

 

Herr Fröhlich informiert, dass dieses eine freiwillige Aufgabe ist und auch bei der Hansestadt

Wismar angesiedelt werden könnte. Jedoch werden für diese Aufgabe Personal- und Sachkosten

benötigt. Dieses würde aber auch eine Erweiterung der Aufgaben der Stadt bedeuten.

Es erfolgen weitere Informationen zum Bahngelände.

Die Deutsche Bahn würde eine Duldung hinnehmen. Der Bahn muss aber die Haftungsübernahme und der ordnungsgemäße Zustand sowie die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

des Geländes durch die Hansestadt Wismar zugesichert werden.

Diesbezüglich ist eine Prüfung in der Verwaltung noch nicht abgeschlossen, ebenso für die

Finanzierung.

 

Herr Box äußert sich als Vertreter der einreichenden Fraktion zu dieser Vorlage.

Er stellt fest, dass der Punkt 1 der Vorlage (Beschlussvorschlag) aufgrund der umfangreichen

Informationen ergeben hat, dass dieser zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in einen festen

Rahmen zu fassen wäre. Der Punkt 1 der Vorlage entfällt.

 

 

 

 

Der Punkt 2a der Vorlage wurde vom Einreicher in der Sitzung der Bürgerschaft am

26. Mai 2016 bereits gestrichen. Der Punkt 2b bleibt bestehen.

Dieses soll zeigen, dass dieses Thema wichtig ist und um auch Möglichkeiten zu finden, die

Situation zu entspannen.

 

Der Ausschuss gibt sein Votum zu folgendem Beschlussvorschlag ab.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alternative Flächen oder Grundstücke zu prüfen, an denen

legale Flächen für Graffitikunst seitens der Stadt zur Verfügung gestellt werden.“

 

Herr Prof. lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 9 / Enthaltungen: 0 / Nein-Stimmen: 0

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

 

Ö 6  
Hausärztliche Versorgung in Wismar  
VO/2016/1864  
Ö 7  
Sanierung des Kurt-Bürger-Stadions
VO/2016/1869  
Ö 8  
Sonstiges