|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 24.11.2016 | BS/2016/115 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | Ausübung der Option des § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz | VO/2016/2045 | |||||
Ö 10.2 | Fortführung von wismarPLUS in 2017 | VO/2016/1671-02 | |||||
Ö 10.3 | Klärschlammverwertung - Beteiligung an der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH | VO/2016/1849 | |||||
Ö 10.4 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar | VO/2016/1922 | |||||
Ö 10.5 | Immissionsschutz Lärmaktionsplanung Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Hansestadt Wismar Öffentliche Auslegung | VO/2016/1960 | |||||
Ö 10.6 | Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar ? Sondernutzungssatzung - | VO/2016/1983-02 | |||||
Ö 10.7 | Kostenspaltung gem. § 7 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit § 6 der Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung - SBS). Abgerechnet werden sollen die Teileinrichtungen Beleuchtung in der (kleinen) Schweriner Straße. | VO/2016/2024 | |||||
Ö 10.8 | Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt des Löwe-Speichers (Silo I) | VO/2016/2030 | |||||
Ö 10.9 | Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen der Hansestadt Wismar | VO/2016/2035 | |||||
Ö 10.10 | Vertretung der Hansestadt Wismar bei der ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2017 | VO/2016/2049 | |||||
Ö 10.11 | Grundsatzbeschluss zur Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow | VO/2016/2058 | |||||
Ö 10.12 | Öffentliches Musikschul-Angebot in der Hansestadt Wismar ab dem Schuljahr 2017/18 | VO/2016/2063 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.
Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten: • Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten. • Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen. • Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt. • Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen. • Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 €, für 2018 – 198.300 €, für 2019 – 108.400 € und für 2020 – 58.300 €. • Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.
2. Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.
|
|||||||
05.12.2016 - Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.
Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten: • Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten. • Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen. • Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt. • Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen. • Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 €, für 2018 – 198.300 €, für 2019 – 108.400 € und für 2020 – 58.300 €. • Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.
2. Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.
Es erfolgen von Herrn Senator Berkhahn Informationen zum Verlauf der Verhandlungen zwischen der Hansestadt Wismar und des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Fusion der Musikschulen der Hansestadt Wismar und des Landkreises. Grundlage zur Aufnahme der Verhandlungen ist ein Prüfauftrag der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar. Beachtung fand ebenfalls im Rahmen der Verhandlungen der Beschluss der Bürgerschaft, dass die Musikschule der Stadt (auch nach der Fusion) im jetzigen Objekt „Am Turnplatz“ verbleibt. Dem Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales liegt heute das Ergebnis der Verhandlungen (mit dem Vertragsentwurf) zur Beratung und Entscheidung vor.
Frau Bansemer ergänzt die Ausführungen und erläutert, auf welcher Basis die finanzielle Berechnungsgrundlage erfolgt ist. Das Gebäude „Am Turnplatz“ wird nach der Fusion der Musikschulen 10 Jahre kostenfrei zur Nutzung durch die Hansestadt Wismar zur Verfügung gestellt. Danach muss hierüber wieder neu verhandelt werden.
Wortmeldungen sind innerhalb des Diskussion von Herrn Nadrowitz, Herrn Keßler, Herrn Kothe, Herrn Senator Berkhahn, Herrn Prof. Winkler, Herrn Box und Herrn Fuhrwerk erfolgt.
Herr Nadrowitz hat hierbei nochmals deutlich gemacht, aus welchen Gründen die CDU-Fraktion den Antrag zur Prüfung bezüglich einer Fusion der Musikschulen in die Bürgerschaft eingebracht hat. Jedoch wurde dabei immer davon ausgegangen, dass die Fusion der Musikschulen mit dem Gebäude „Am Turnplatz“ und nicht ohne erfolgen sollte. Das vorliegende Ergebnis wurde von der CDU-Fraktion positiv aufgenommen und festgestellt, dass dem Vorschlag auf jeden Fall gefolgt werden kann und diesem Vorschlag auch folgen werden.
Weitere Nachfragen wurden zur Übernahme des Personals und zu den Konditionen gestellt. Ebenfalls wurde erfreulicherweise zur Kenntnis genommen, dass sich aufgrund der Übernahme der Gebührensatzung des Landkreises (nach der Fusion) die Gebühren für die Wismarer Musikschüler verringern. Das vorliegende Verhandlungsergebnis wurde ebenfalls von den anderen Fraktionen positiv zur Kenntnis genommen.
Herr Senator Berkhahn gibt den Hinweis, dass die Vorlage im Dezember durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossen werden soll und im Kreistag in der Sitzung im Januar eine Beschlussfassung vorgesehen ist. Die Beschlüsse sollen Grundlage der Fusion sein und damit wird dann die Aufgabe an den Landkreis übertragen.
Von Herrn Box erfolgen zwei redaktionelle Anmerkungen. Es erfolgt eine Nachfrage zur erwähnten Anlage 1 im vorliegenden Vertragsentwurf. Die Anlage 1 ist nicht angelegt. Ein Hinweis erfolgt auf den § 9 Abs. 2 bezüglich des Weihnachtsmärchens. „Eine Verpflichtung des Landkreises zur Aufführung eines Weihnachtsmärchens durch Beauftragung Externer resultiert hieraus nicht.“ Dieser Sachverhalt ist ebenfalls im § 9 Abs. 1 enthalten.
Frau Gerber teilt mit, dass es sich bei der Anlage 1 um die Aufstellung für das Personal handelt. Diese Aufstellung ist nicht öffentlich. Zum Hinweis bezüglich des § 9 Abs. 2 erfolgt eine Änderung.
Herr Prof. Winkler lässt über die Vorlage abstimmen. Die Vorlage wird einstimmig beschlossen. Ja-Stimmen: 9 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0
|
|||||||
14.12.2016 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.
Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten: • Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten. • Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen. • Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt. • Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen. • Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 €, für 2018 – 198.300 €, für 2019 – 108.400 € und für 2020 – 58.300 €. • Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.
2. Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.
Frau Bansemer erläutert den Inhalt der Vorlage.
– durch Landkreisneuordnung kein Übergang, doppelte Finanzierung für beide Musikschulen – doppelte Belastung für den Haushalt – Musikschulleiter haben sich gegenseitig verständigt; gemeinsame Aufgaben – ab 01.08.2017 – 10 Jahre Gebäude kostenfrei
Wortmeldungen: Herr Domke, Frau Bansemer
Herr Domke lässt die Ausschussmitglieder über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
|||||||
15.12.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.
Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten: • Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten. • Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen. • Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt. • Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen. • Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 EUR, für 2018 - 198.300 EUR, für 2019 - 108.400 EUR und für 2020 - 58.300 EUR. • Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.
2. Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.
Begründung: Senator, Herr Berkhahn
Wortmeldungen: Herr Prof. Dr. Winkler, Herr Box
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
|||||||
Ö 10.13 | Stadtgeschichtliches Museum der Hansestadt Wismar, Schweinsbrücke 6 und 8; Finanzierung der Instandsetzung, Modernisierung und Erweiterung | VO/2016/2065 | |||||
Ö 10.14 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 32/93 "Wohngebiet Hinter Wendorf", 6. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2016/2071 | |||||
Ö 10.15 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2016/2072 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Digitalisierung und Veröffentlichung Wismarer Kunstwerke (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2016/2067 | |||||
Ö 11.2 | Bekanntheitsgrad der App "Störung Wismar" erhöhen (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2016/2069 | |||||
Ö 11.3 | Beschluss zur Sportstättenförderung (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2016/2070 | |||||
Ö 11.4 | Aufhebung des Beschlusses VO/2016/1894 vom 29.09.2016 (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2016/2075 | |||||
Ö 11.5 | Ausstellung der Papagojenkette (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2016/2076 | |||||
Ö 11.6 | Grundsteuerhebesatz im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2016/2078 | |||||
Ö 11.7 | Neubau Sozial- und Umkleidetrakt am Kurt-Bürger-Stadion (CDU-Fraktion) | VO/2016/2077 | |||||
Ö 11.8 | Finanzmittel Sportstätten (CDU-Fraktion) | VO/2016/2079 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 15.12.2016 - Tourismustag 2017 | BA/2016/2068 | |||||
Ö 12.2 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 15.12.2016 - Anmeldungen von Erstwohnsitzen und Abschaffung Umzugsbeihilfe für Studenten | BA/2016/2086 | |||||
Ö 12.3 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 15.12.2016 - Veranstaltungen in St. Georgen | BA/2016/2087 | |||||
Ö 12.4 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 15.12.2016 - IT-Sicherheit innerhalb der Stadtverwaltung | BA/2016/2088 | |||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 13.1 | Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Alten Holzhafen. | ||||||
N 13.2 | Verkauf einer Grundstücksfläche im Bereich Redentin Südwest | ||||||
N 13.3 | Verkauf des Krusespeichers, des Sozialgebäudes und des ehemaligen Trafogebäudes (Baufeld SO 2) Alter Hafen, Flurstücke 3609/5, 3611/270 und 3611/272 | ||||||
N 13.4 | Vergabe von Planungsleistungen über 125.000,00 ? gemäß § 10 Absatz 5 der Hauptsatzung für das Projekt "Forum St. Marien" | ||||||
N 13.5 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung - Einbau Regenklärbecken "Am Torney" mit Anpassung der Regenwasser-Entwässerungsanlage | ||||||
N 13.6 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000 ? gemäß § 10(5) Hauptsatzung Weltkulturerbeobjekt/ Historisches Museumsensemble, Schweinsbrücke 6 und 8, 23966 Wismar, 3. Baustufe Los 20: Ausstellungsmöblierung/Repräsentations- und Ausstattungsmöbel | ||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||