In den vergangenen Wochen wurden Großbäume im Küstenwald Wendorf gefällt auf einer Fläche, die vom Bebauungsplan Nr. 34/95 gedeckt ist. Der Bebauungsplan Nr. 35/ 94 ist rechtskräftig. Er wurde nicht geändert. Im Beschlussantrag VO/2016/1894 vom 29.09.2016 heißt es dazu: Der Bebauungsplan Nr. 35/94 „Seebad Wendorf“ ist seit 21.12.1997 rechtskräftig. Er wurde als planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung und Gestaltung des Naherholungsbereiches Seebad Wendorf aufgestellt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Womit wird die Rechtmäßigkeit der Fällarbeiten begründet, wenn der Bebauungsplan 35/94 rechtswirksam ist?
- Wer trägt die Verantwortung für die Fällarbeiten?
- Werden rechtliche Schritte geprüft und eingeleitet gegen die Fällarbeiten, die dem Bebauungsplan 35/94 widersprechen, wenn nicht, warum nicht?
- Welche rechtlichen Schritte werden eingeleitet, wenn die Prüfung ergibt, dass die Großbäume widerrechtlich gefällt wurden?
Der Senator, Herr Berkhahn, beantwortet die Anfrage.
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgende Anfrage gemäß § 34 KV M-V.
Standen alle Bäume, die gefällt wurden in diesem Überlappungsbereich?
Der Senator, Herr Berkhahn, verweist auf eine schriftliche Beantwortung dieser Anfrage.