Den Mitgliedern der Bürgerschaft, sachkundigen Einwohnern und Vertretern von Beteiligungen der Hansestadt wurden am 20. Oktober die Grundzüge des ISEK-Monitoring vorgestellt. In der Diskussion konnten einige Fragen nicht beantwortet werden.
1.) Wohnflächen- und Wohnungsangebot der Hansestadt in Abstimmung mit Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes
Im Regionalen Raumentwicklungsprogram Westmecklenburg 2011 ist unter Punkt 3.2.1 Stadt-Umland-Räume (SUR) als Ziel der Raumordnung festgehalten, dass die zugehörigen Gemeinden des SUR „einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot“ unterliegen. Dieses Gebot gilt für „Planungen, Vorhaben und Maßnahmen mit überörtlichen Auswirkungen insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Verkehr“.
Frage:
In welcher Form erfolgen die Abstimmungen im Stadt-Umland-Raum zu den relevanten Themenfeldern?
In welcher Weise wird bei den Abstimmungen der SUR-Gemeinden berücksichtigt, dass auf Grund der naturräumlichen Ausstattung des derzeitigen Gemeindegebietes Wismar (außer Potentialen der Innenentwicklung) kaum weitere Flächen für die Wohnraumentwicklung zur Verfügung stehen? (z.B. Wohnbauflächen und naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen in Gemeinden des SUR Wismar)
2.) Zweckentfremdet genutzter Wohnraum in der Hansestadt Wismar
Die Referentin des Abends konnte die Frage nach dem zweckentfremdet genutzten Wohnraum in Wismar nicht beantworten. Sie bezifferte die Anzahl mit etwa ein bis zwei. Sie verwies darauf, dass die Daten in der Datenbank verfügbar seien.
Bei über 25.000 Wohnungseinheiten bedeuten
1 % rund 250 Wohnungseinheiten
2% rund 500 Wohnungseinheiten
Fragen:
• Wie viele Wohnungen werden zweckentfremdet genutzt?
• Welche Wohnungsgrößen und Wohnungsqualitäten betrifft das? (bitte Einordnung nach Mietpreisspiegel)
• Wie ist die Verteilung nach Stadtteilen?
• Sind zweckentfremdet genutzte Wohnungen rechtlich zulässig? - Wenn nein, was unternimmt die Stadtverwaltung, um die Rechtssituation wieder herzustellen?
Herr Senator Berkhahn beantwortet die Anfrage.