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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 29.09.2016  
BS/2016/113  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10     Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
Fördermaßnahme St.-Marien-Forum Wismar Stellung des Zuwendungsantrags  
Enthält Anlagen
VO/2016/1728-01  
Ö 10.2  
Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2016/1962  
Ö 10.3  
Förderung Mehrgenerationenhaus  
Enthält Anlagen
VO/2016/1980  
Ö 10.4  
Mitglied im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes Rostock  
VO/2016/1999  
Ö 10.5  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2016/2001-01  
Ö 11     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 11.1  
Erstellung von jährlichen Haushaltssatzungen ab dem Haushaltsjahr 2018 (Interfraktionell: CDU-Fraktion; Fraktion FDP/GRÜNE)  
VO/2016/1989  
Ö 11.2  
Wahlwerbung in der Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion)  
VO/2016/1990  
Ö 11.3  
Enthält Anlagen
Konzept Schwedenfest (CDU-Fraktion)  
VO/2016/1991  
Ö 11.4  
Aufhebung Denkmalschutz Kurt-Bürger-Stadion (CDU-Fraktion)  
VO/2016/1998  
Ö 11.5  
Bauzeitverkürzung bei Straßenbaumaßnahmen (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2016/2002  
Ö 11.6  
Grundsteuerhebesatz im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform (Fraktion FDP/GRÜNE)  
VO/2016/2003  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt eine Hebesatzbremse für die Grundsteuer, um die Folgen der Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen belastungsneutral zu halten und nicht durch weitere Hebesatzerhöhungen die Grundsteuerbelastung zusätzlich zu erhöhen. Es soll danach keine Hebesatzerhöhung in der Hansestadt Wismar mehr geben, bis die Grundstücke nach der Reform neu bewertet wurden.
  2. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, über die vorliegenden Modellrechnungen für die Auswirkung der Grundsteuerreform zu informieren und Lösungen für die Aufkommensneutralität aufzuzeigen.

 

 

   
    27.10.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 11.6 - Verweisung in einen Ausschuss
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt eine Hebesatzbremse für die Grundsteuer, um die Folgen der Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen belastungsneutral zu halten und nicht durch weitere Hebesatzerhöhungen die Grundsteuerbelastung zusätzlich zu erhöhen. Es soll danach keine Hebesatzerhöhung in der Hansestadt Wismar mehr geben, bis die Grundstücke nach der Reform neu bewertet wurden.
  2. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, über die vorliegenden Modellrechnungen für die Auswirkung der Grundsteuerreform zu informieren und Lösungen für die Aufkommensneutralität aufzuzeigen.

 

 

Begründung: Herr Domke

 

Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung der Vorlage mit dem dazugehörigen Bericht/Antwort in den Verwaltungs- und in den Finanzausschuss.

 

Wortmeldung: Herr Bürgermeister Beyer

 

 

Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage mit dem dazugehörigen Bericht/Antwort den in den Verwaltungsausschuss und in den Finanzausschuss.

beschlossen

 

 

 

 

 

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung zur Beratung des Präsidiums der Bürgerschaft.

 

 

Die Sitzung wird um 19:14 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 19:17 weitergeführt.

 

 

Nach Beratung im Präsidium der Bürgerschaft:

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, erteilt Herrn Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, das Wort.

 

 

 

 

 

 

Herr Ballentin verlässt die Sitzung um 19:20 Uhr.

 

   
    05.12.2016 - Verwaltungsausschuss
    Ö 5 - abgelehnt
   

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt eine Hebesatzbremse für die Grundsteuer, um die Folgen der Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen belastungsneutral zu halten und nicht durch weitere Hebesatzerhöhungen die Grundsteuerbelastung zusätzlich zu erhöhen. Es soll danach keine Hebesatzerhöhung in der Hansestadt Wismar mehr geben, bis die Grundstücke nach der Reform neu bewertet wurden.
  2. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, über die vorliegenden Modellrechnungen für die Auswirkung der Grundsteuerreform zu informieren und Lösungen für die Aufkommensneutralität aufzuzeigen.

 

 

 

Wortmeldungen:

Herr Dr. Woellert, Frau Bansemer, Frau Rakow, Frau Adam, Herr Bojahr, Herr Litzner

 

Herr Dr. Woellert führte in die Vorlage ein und schilderte den Beweggrund für den vorliegenden Antrag. Des Weiteren stellte er die Frage, ob der Verwaltungsausschuss überhaupt das richtige Gremium sei, über den Antrag zu beraten. Bei diesem Antrag geht es der Fraktion FDP/GRÜNE darum, dass die Grundsteuerreform möglichst aufkommensneutral umgesetzt werden sollte, um Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmer zu mildern. Dies wäre möglich, in dem die Hebesätze nicht mehr erhöht werden.

 

Frau Bansemer ging auf den Vortrag von Herrn Dr. Woellert ein. In ihren Ausführungen machte sie auf den Bericht/Antwort der Verwaltung (VO/2016/2003-01) aufmerksam.  Frau Bansemer teilte mit, dass sich gegenwärtig eine Gesetzesinitiative der Länder Hessen und Niedersachsen im Verfahren befindet, um die Änderung des Art. 105 des Grundgesetzes und des Bewertungsgesetzes zu erwirken. Ziel ist es, mit den Gesetzesänderungen die Reform der Grundsteuer voranzutreiben. Danach würde ab 2027 die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer aufgrund des Einheitswertes durch den Kostenwert abgelöst werden. Die Festsetzung des Hebesatzes obliegt den Kommunen. Bei der Grundsteuerreform geht es nicht um eine Steuererhöhung. Es soll lediglich die „Bemessungsgrundlage“ der Steuer umgestellt werden, damit diese dauerhaft rechtlich tragfähig ist und eine gerechtere Besteuerung erfolgt. Im ersten Jahr der Anwendung (2027) können die Kommunen dann ihre Hebesätze so festlegen, dass das Aufkommen der Steuer in etwa gleich bleibt. Ab 2022 sollen nach bisherigen Planungen die neuen Bemessungsgrundlagen durch die Finanzämter ermittelt werden, so dass diese Ende 2026 spätestens vorliegen. Für 2027 müsste dann die Bürgerschaft mittels Haushaltssatzung die Hebesätze festlegen und beschließen. Frau Bansemer machte in ihrem Vortrag deutlich, dass es keiner „Steuerbremse“ für 10 Jahre bedarf.

 

Frau Rakow zweifelte ebenfalls an, dass der Verwaltungsausschuss das richtige Gremium sei für die Beratung des vorliegenden Antrages. Sie rät, den Antrag ruhen zu lassen und bat die Verwaltungsausschussmitglieder, sich mit der Materie auseinanderzusetzen und kundig zu machen.

 

Frau Adam machte darauf aufmerksam, dass bereits der Finanzausschuss über den Antrag beraten hätte. Weiterhin teilte sie mit, dass sich die Gesetzesänderungen noch im Verfahren befinden. Sie hält daher den vorgelegten Antrag der FDP/GRÜNE zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Sie würde den Antrag zum jetzigen Zeit ablehnen.

 

Herr Bojahr würde gern die Bürger und Unternehmen dahingehend unterstützen, dass diese nicht weiter steuerlich belastet werden. Er sieht es allerdings ähnlich wie Frau Adam, dass der Antrag zum derzeitigen Stand keinen Sinn erfüllt, da die Grundlagen sich ändern werden. Herr Bojahr rät, die auf uns zukommenden Änderungen zunächst abzuwarten. Daher würde er den Antrag der Fraktion FDP/ GRÜNE ablehnen oder Enthaltung signalisieren.

 

Frau Rakow  empfahl noch mal, den Antrag ruhen zu lassen und die Änderung der gesetzlichen Grundlagen abzuwarten.

 

Herr Litzner stellte den Antrag: den Antrag nicht ruhen zu lassen, sondern zu einer Abstimmung zu führen.

 

Herr Schönbohm ließ über den Antrag von Herrn Litzner (SPD-Fraktion) abstimmen:

mehrheitlich beschlossen (3 Ja, 1 Nein, 5 Enthaltungen)

 

Aus der Diskussion wurde deutlich, dass die Mehrheit der anwesenden Verwaltungsausschussmitglieder den Antrag der Fraktion FDP/GRÜNE ablehnten oder sich ihres Votums enthielten.

 

Jedoch ist es nicht zur erforderlichen Abstimmung gekommen, die das Ergebnis unterstrichen hätte.

 

 

 

Ö 11.7  
Enthält Anlagen
Verbesserung des Verbindungswegs zwischen der Rabenstraße und dem Philosophenweg (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2016/2004  
Ö 11.8  
Enthält Anlagen
Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung des Kurt-Bürger-Stadions und die Mehrzweckhalle in der Bürgermeister-Haupt-Straße (CDU-Fraktion)  
Enthält Anlagen
VO/2016/2005  
Ö 12     Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.10.2016 - Nicht öffentlich zugängliche Kunstwerke im Besitz der Hansestadt Wismar  
BA/2016/2006  
Ö 12.2  
Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.10.2016 - Toilettenanlage auf dem Weidendammplatz  
BA/2016/2011  
Ö 12.3  
Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.10.2016 - Entsorgung von Abfällen bei der Pflege von Straßenbegleitgrün  
BA/2016/2012  
Ö 12.4  
Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 27.10.2016 - ISEK-Monitoring  
BA/2016/2014  
Ö 12.5  
Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 27.10.2016 - Gesamtkosten für die Sanierung des Museums der Hansestadt Wismar  
BA/2016/2015  
N 13     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 13.1     Anschaffung eines LKW mit Ladekran als Ersatzinvestition      
Ö 14  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 15  
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