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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 29.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:07 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 28.07.2016  
BS/2016/112  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10     Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 35/94 "Seebad Wendorf", 1. Änderung und Ergänzung - Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2016/1894  
Ö 10.2  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" - Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2016/1906  
Ö 10.3  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" - Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2016/1907  
Ö 10.4  
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar  
VO/2016/1940  
Ö 10.5  
Durchführung einer Investitionsmaßnahme - "Deckeninstandsetzung eines Teilabschnittes der Philipp-Müller-Str. sowie der Dammhusener Chaussee"  
VO/2016/1947  
Ö 10.6  
Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2017 - Gesamtmaßnahme "Altstadt"  
Enthält Anlagen
VO/2016/1953-01  
Ö 10.7  
Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kommunales Studieninstitut M-V"  
Enthält Anlagen
VO/2016/1954  
Ö 10.8  
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Lübsche Burg" - Antrag zur Mittelübertragung in die Gesamtmaßnahme Altstadt - Außerplanmäßige Bereitstellung finanzieller Mittel  
VO/2016/1956  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Beantragung der Mittelübertragung von der Gesamtmaßnahme „Lübsche Burg“ zur Gesamtmaßnahme „Altstadt“ in Höhe von 1.179.834,85 Mio. €.
  2. Zur Erfüllung der förderrechtlichen Entscheidungen gemäß Bescheid vom 08. Januar 2016 werden außerplanmäßig finanzielle Mittel in Höhe von 1.376.200,00 € bereitgestellt und dem städtebaulichen Sondervermögen „Lübsche Burg“ zugeführt.

 

 

   
    12.09.2016 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Beantragung der Mittelübertragung von der Gesamtmaßnahme „Lübsche Burg“ zur Gesamtmaßnahme „Altstadt“ in Höhe von 1.179.834,85 Mio. €.
  2. Zur Erfüllung der förderrechtlichen Entscheidungen gemäß Bescheid vom 08. Januar 2016 werden außerplanmäßig finanzielle Mittel in Höhe von 1.376.200,00 € bereitgestellt und dem städtebaulichen Sondervermögen „Lübsche Burg“ zugeführt.

 

Durch Frau Bansemer wird die Vorlage erläutert. Sie informiert, dass das Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme war, durch städtebauliche Neuordnung und Ausweisung spezifischer Nutzungen die Revitalisierung dieser Brachfläche unter der Prämisse zu verfolgen, dass Wohnstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen errichtet werden. Zur Durchführung dieser Maßnahme wurde mit der DSK ein Entwicklungsträgervertrag im Juni 1999 abgeschlossen. Für diese Gesamtmaßnahme wurden 1993 erstmalig Städtebaufördermittel in Höhe von 3.067,8 Mio € bewilligt. Der Betrag wurde 2002 um 601,9 T€ aufgestockt. Diese Mittel wurden im Wesentlichen u. a. für Abriss-und Sicherungsmaßnahmen, Ankauf der Flächen eingesetzt. Weitere Bewilligungen erfolgten in den Jahren 2004 bis 2010 aus dem Städtebauförderungsprogramm.

 

Frau Bansemer ging auf die Eigenanteile, die von der Hansestadt ebenfalls nicht erbracht werden konnten, ein und dass zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs der betreffenden Finanzhilfen das Sondervermögen einen negativen Bestand auswies. Die jährlichen Zwischenabrechnungen zu den Einnahmen und Ausgaben wurden dem LFI M-V zugesandt. Die Entwicklungsmaßnahme wurde durch das LFI in die Prüfung aufgenommen und die Zwischenabrechnungen für die Jahre 1993 bis 2008 wurden geprüft. Nach einem Anhörungsverfahren ist im Januar 2016 ein Bescheid durch das LFI für den Zeitraum 1993 bis 2011 ergangen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Summe von 1.878.044,97 € aus dem städtebaulichen Sondervermögen zu erstatten ist.

 

Im Ergebnis wurde mit dem Ministerium ein zweckentsprechender Einsatz dieser finanziellen Mittel besprochen. Durch einen Beschluss der Bürgerschaft kann ein Ausnahmeantrag mit ausführlicher Begründung beim Ministerium gestellt werden, um die Mittel in der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ einsetzen zu können. Grund ist, dass insbesondere in Aussicht gestellt wurde, dass diese Mittel ohne Eigenmittel für weitere Investitionen im Altstadtbereich verwendet werden können.

Diese Umwidmung der Mittel kann aber erst nach Rücknahme des Widerspruchs erfolgen.

 

Letztlich erklärt Frau Bansemer, dass mit Datum vom 19.07.2016 der o. g. Betrag auf das Treuhandkonto eingezahlt wurde. Schadensersatzansprüche gegen DSK werden derzeit durch unsere Rechtsabteilung geprüft.

 

Herr Kargel dankt Frau Bansemer für ihre Erläuterungen.

 

Die Frage von Frau Seidenberg wird durch Frau Bansemer erläutert.

 

Herr Leja bekräftigt, dass die Vorlage auch im Finanzausschuss auf der Tagesordnung steht.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    14.09.2016 - Finanzausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Beantragung der Mittelübertragung von der Gesamtmaßnahme „Lübsche Burg“ zur Gesamtmaßnahme „Altstadt“ in Höhe von 1.179.834,85 Mio. €.
  2. Zur Erfüllung der förderrechtlichen Entscheidungen gemäß Bescheid vom 08. Januar 2016 werden außerplanmäßig finanzielle Mittel in Höhe von 1.376.200,00 € bereitgestellt und dem städtebaulichen Sondervermögen „Lübsche Burg“ zugeführt.

 

 

Frau Bansemer führt in den Inhalt der Vorlage ein.

 

         2010 wurde die Entwicklungsmaßnahme durch das LFI in die Prüfung aufgenommen

         die finanziellen Mittel wurden nicht abgefordert

         durch das LFI ist im Januar 2016 ein Bescheid für den Zeitraum 1993 – 2011 eingegangen

         dem städtebaulichem Sondervermögen sind 1.878.044,97 € zu erstatten

         Zahlung von Vorteilsausgleich

         Einzahlung auf das Treuhandkonto in Höhe von 1.179.834,85 €

         Schadenersatzansprüche gegen den Entwicklungsträger DSK werden geprüft

 

 

Wortmeldungen:

Herr Domke, Herr Rickert, Herr Behm

Frau Bansemer

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über folgende Themen:

 

         Zinsschaden Vorteilsausgleich

         Forderung ca. 1.8 Mio. € ; bereits ca. 1.1 Mio. € überwiesen

         Widerspruch ist erfolgt

         Tatsache der Verjährung prüfen

         Unterhaltungskosten nicht gezahlt

         Vorteilsausgleich für die Gesamtmaßnahme „Altstadt“ einsetzen (Treuhandkonto)

 

Herr Domke lässt nunmehr über die Vorlage abstimmen.

 

Diese wird einstimmig beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:7

Nein Stimmen:0

Enthaltungen:1

   
    29.09.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.8 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Beantragung der Mittelübertragung von der Gesamtmaßnahme „Lübsche Burg“ zur Gesamtmaßnahme „Altstadt“ in Höhe von 1.179.834,85 Mio. €.
  2. Zur Erfüllung der förderrechtlichen Entscheidungen gemäß Bescheid vom 08. Januar 2016 werden außerplanmäßig finanzielle Mittel in Höhe von 1.376.200,00 € bereitgestellt und dem städtebaulichen Sondervermögen „Lübsche Burg“ zugeführt.

 

 

Wortmeldungen: Frau Seidenberg; Senatorin, Frau Bansemer

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

Ö 10.9  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2016/1967  
Ö 11     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 11.1  
Erweiterung des RT-Cup auf die gesamte Marktfläche (CDU-Fraktion)  
VO/2016/1958  
Ö 11.2  
Enthält Anlagen
Grundsatzbeschluss Umkleide Kurt-Bürger-Stadion (CDU-Fraktion)  
VO/2016/1966  
Ö 11.3  
Gestaltung Marienkirchplatz und Alte Schule (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2016/1968  
Ö 11.4  
Erhalt des Standortes der Musikschule Wismar (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2016/1969  
Ö 12     Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Parkbänke auf dem Friedhof  
BA/2016/1971  
Ö 12.2  
Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Berichte des Bürgerbeauftragten des Landes M-V  
BA/2016/1972  
Ö 12.3  
Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Tapetensaal im Welt-Erbe-Haus  
BA/2016/1973  
Ö 12.4  
Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Aufhebung des Denkmalstatus für die Alte Malzfabrik  
BA/2016/1974  
Ö 12.5  
Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Bau von barrierefreien Wohnungen  
BA/2016/1975  
Ö 12.6  
Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 Straße zum Yachthafen  
BA/2016/1979  
Ö 12.7  
Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 Grundstücksveräußerungen aus dem Sondervermögen Geistliche Hebungen  
BA/2016/1981  
Ö 12.8  
Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 Prüfung einer Familien-App in der Hansestadt Wismar  
BA/2016/1982  
N 13     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 13.1     Niederschlagung einer Forderung      
N 13.2     Weltkulturerbe/ Historisches Museumsensemble, Schweinsbrücke 6 und 8 in 23966 Wismar; 3. Baustufe; Los 21: Außenanlagen; Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 ? gemäß Hauptsatzung;      
N 13.3     Abschluss eines Erschließungsvertrages für den 1. Bauabschnitt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm"      
N 13.4     Abschluss eines Erschließungsvertrages für den 2. Bauabschnitt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm"      
N 13.5     Verkauf des Flurstücks 3611/209, Baufeld SO 1, Alter Hafen      
N 13.6     Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 EURO      
N 13.7     Vergabe einer Dienstleistung über 125.000,00 EURO gemäß §10 (5) der Hauptsatzung      
Ö 14  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 15  
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