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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 28.07.2016 | BS/2016/112 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 35/94 "Seebad Wendorf", 1. Änderung und Ergänzung - Aufstellungsbeschluss | VO/2016/1894 | |||||
Ö 10.2 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" - Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss | VO/2016/1906 | |||||
Ö 10.3 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" - Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2016/1907 | |||||
Ö 10.4 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar | VO/2016/1940 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest. Das Jahresergebnis in Höhe von 3.629.937,19 € wird wie folgt verwendet: Ausschüttung an den Haushalt der Hansestadt Wismar zum 30.11.2016 aus dem BgA Stadtverkehr:1.548.000,00 € Einstellung in die Rücklagen:2.081.937,19 €
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015.
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06.09.2016 - Eigenbetriebsausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest. Das Jahresergebnis in Höhe von 3.629.937,19 € wird wie folgt verwendet: Ausschüttung an den Haushalt der Hansestadt Wismar zum 30.11.2016 aus dem BgA Stadtverkehr:1.548.000,00 € Einstellung in die Rücklagen:2.081.937,19 €
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015.
Wortmeldungen: Frau Helms, Herr Napierski, Frau Dr. Sauerbier, Herr Schwarzrock
Frau Helms erläutert die Vorlage und geht dabei insbesondere darauf ein, dass sich die Eigenkapitalquote des EVB weiter verbessert hat von 41,5 % auf nunmehr 42,1 %. Bezogen auf die einzelnen Bereiche liegt diese sehr unterschiedlich: im Bereich Stadtreinigung bei 86 %, 66 % im Bereich Stadtverkehr und 9,6 % im Bereich Stadtentwässerung. Im Bereich Stadtreinigung war das Jahr 2015 geprägt durch die Einführung der Pflichtbiotonne. Um möglichst ohne zusätzliche Arbeitskräfte und Fahrzeuge die Zusatzleistung erbringen zu können, musste zunächst die Tourenplanung umgestellt werden. Das positive Ergebnis zeigt, dass uns dies erfolgreich gelungen ist. Im Bereich Stadtentwässerung liegt das Ergebnis 168.000,- € über dem Ergebnis des letzten Jahres, was trotz gesunkener Abwassermengen in einer Größenordnung von ca. 37.000 m³ erzielt werden konnte. Dieses ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Zinsaufwand durch zinsgünstigere Konditionen gesenkt werden konnte. Im Bereich Stadtverkehr mit dem BgA Stadtverkehr und der hoheitlichen Parkraumbewirtschaftung wurde ein Ergebnis von 2.425.000,- € erreicht; darin ist die Gewinnausschüttung der Stadtwerke in einer Höhe von 1.938.000,- € enthalten. Durch die Bewirtschaftung zusätzlicher Parkflächen (z.B. Turmstraße) sind die Umsatzerlöse um 148.000,- € erhöht worden. Die Verwaltung schlägt vor, aus dem Jahresergebnis des EVB 1.548.000,00 € an den Stadthaushalt abzuführen und 2.081.937,19 € in die Rücklagen einzustellen.
Herr Napierski geht in seinem Vortrag auf die Pensionsrückstellungen und Beihilfen ein, erläutert die Ertragslage, die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie die Finanzlage des EVB für das Jahr 2015. Er berichtet, dass außerdem die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HgrG sowie die Nachkalkulationen der vorgelegten Abwasser-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren geprüft wurden. Im Ergebnis attestiert die Wirtschaftsprüfergesellschaft dem EVB, dass der Jahresabschluss 2015 ordnungsgemäß aus den Büchern und sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen der Gesellschaft abgeleitet ist. Die Angaben im Lagebericht sind plausibel und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus ergaben sich keine Besonderheiten. Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des EVB für das Jahr 2015 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Frau Dr. Sauerbier werden die Eigenkapitalquoten bereichsweise nochmals aufgezählt, da sie diese akkustisch nicht verstanden hat.
Herr Schwarzrock fragt, ob bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit 6 % nicht eine Deckungslücke entstehen könnte.
Herr Napierski bejaht dies und erläutert, dass dies jedoch gesetzlich, nämlich durch die GemHVO-Doppik, so vorgegeben ist.
Auf die weitere Nachfrage von Herrn Schwarzrock, ob gegen die drohende Unterdeckung Maßnahmen ergriffen würden, wird dies verneint.
Herr Schwarzrock hinterfragt, wie sich die Bezuschussung zur Beleuchtung entwickelt hat.
Frau Helms antwortet, dass diese im Jahr 2015 in etwa der von 2014 entspricht. Ab 2016 erhält der EVB eine höhere monatliche Vorauszahlung für die Kostenerstattung Verkehrsanlagen/Straßenunterhaltung, so dass dann der Verlustausgleich in geringerer Höhe erwartet wird.
Herr Schwarzrock und Frau Dr. Sauerbier möchten die Position „Einstellung in die Rücklagen“ erklärt bekommen.
Frau Helms verdeutlicht, dass auch hier die Eigenbetriebsverordnung die Regelungen vorgibt. Ein ausgewiesener Jahresüberschuss kann nur auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn in den Folgejahren mit Verlusten gerechnet wird. Ansonsten erfolgt die Einstellung in die Rücklagen bzw. die Ausschüttung an den Haushalt der Gemeinde. Am Beispiel des BgA Stadtverkehr wird die Verwendung von Rücklagen aufgezeigt, wie z.B. Tilgung von Kreditverbindlichkeiten sowie für die Investition in notwendige Baumaßnahmen.
Herr Schwarzrock lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:0
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29.09.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest.
Das Jahresergebnis in Höhe von 3.629.937,19 € wird wie folgt verwendet: Ausschüttung an den Haushalt der Hansestadt Wismar zum 30.11.2016 aus dem BgA Stadtverkehr:1.548.000,00 € Einstellung in die Rücklagen:2.081.937,19 €
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
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Ö 10.5 | Durchführung einer Investitionsmaßnahme - "Deckeninstandsetzung eines Teilabschnittes der Philipp-Müller-Str. sowie der Dammhusener Chaussee" | VO/2016/1947 | |||||
Ö 10.6 | Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2017 - Gesamtmaßnahme "Altstadt" | VO/2016/1953-01 | |||||
Ö 10.7 | Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kommunales Studieninstitut M-V" | VO/2016/1954 | |||||
Ö 10.8 | Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Lübsche Burg" - Antrag zur Mittelübertragung in die Gesamtmaßnahme Altstadt - Außerplanmäßige Bereitstellung finanzieller Mittel | VO/2016/1956 | |||||
Ö 10.9 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2016/1967 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Erweiterung des RT-Cup auf die gesamte Marktfläche (CDU-Fraktion) | VO/2016/1958 | |||||
Ö 11.2 | Grundsatzbeschluss Umkleide Kurt-Bürger-Stadion (CDU-Fraktion) | VO/2016/1966 | |||||
Ö 11.3 | Gestaltung Marienkirchplatz und Alte Schule (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2016/1968 | |||||
Ö 11.4 | Erhalt des Standortes der Musikschule Wismar (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2016/1969 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Parkbänke auf dem Friedhof | BA/2016/1971 | |||||
Ö 12.2 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Berichte des Bürgerbeauftragten des Landes M-V | BA/2016/1972 | |||||
Ö 12.3 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Tapetensaal im Welt-Erbe-Haus | BA/2016/1973 | |||||
Ö 12.4 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Aufhebung des Denkmalstatus für die Alte Malzfabrik | BA/2016/1974 | |||||
Ö 12.5 | Anfrage der SPD-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 - Bau von barrierefreien Wohnungen | BA/2016/1975 | |||||
Ö 12.6 | Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 Straße zum Yachthafen | BA/2016/1979 | |||||
Ö 12.7 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 Grundstücksveräußerungen aus dem Sondervermögen Geistliche Hebungen | BA/2016/1981 | |||||
Ö 12.8 | Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 Prüfung einer Familien-App in der Hansestadt Wismar | BA/2016/1982 | |||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 13.1 | Niederschlagung einer Forderung | ||||||
N 13.2 | Weltkulturerbe/ Historisches Museumsensemble, Schweinsbrücke 6 und 8 in 23966 Wismar; 3. Baustufe; Los 21: Außenanlagen; Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 ? gemäß Hauptsatzung; | ||||||
N 13.3 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für den 1. Bauabschnitt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" | ||||||
N 13.4 | Abschluss eines Erschließungsvertrages für den 2. Bauabschnitt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" | ||||||
N 13.5 | Verkauf des Flurstücks 3611/209, Baufeld SO 1, Alter Hafen | ||||||
N 13.6 | Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 EURO | ||||||
N 13.7 | Vergabe einer Dienstleistung über 125.000,00 EURO gemäß §10 (5) der Hauptsatzung | ||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||