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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 25.02.2016 | BS/2016/107 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar | VO/2015/1619-01 | |||||
Ö 10.2 | Landtagswahl 2016, Gemeindewahlleitung | VO/2016/1654 | |||||
Ö 10.3 | Einführung von wismarPLUS (Kombiticket für attraktive Ermäßigungen in öffentlichen und privaten Institutionen) | VO/2016/1671-01 | |||||
Ö 10.4 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB | VO/2016/1675 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg (Die Landrätin als untere Abfallbehörde, als untere Naturschutzbehörde, als untere Wasserbehörde, als Behörde für Gesundheits- und Sozialwesen, als Schulträger, als Kataster- und Vermessungsamt, als Träger Personennahverkehr und Straßenbaulastträger ) – Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz – Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie und Denkmalpflege – Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Straßenbauamt Schwerin – Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger
berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung – Stadtwerke Wismar GmbH
teilweise berücksichtigt werden. (Begründung zur Abwägung, vgl. Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (vgl. Anlage 2)
3. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (vgl. Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
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14.03.2016 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg (Die Landrätin als untere Abfallbehörde, als untere Naturschutzbehörde, als untere Wasserbehörde, als Behörde für Gesundheits- und Sozialwesen, als Schulträger, als Kataster- und Vermessungsamt, als Träger Personennahverkehr und Straßenbaulastträger ) – Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz – Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie und Denkmalpflege – Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Straßenbauamt Schwerin – Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger
berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung – Stadtwerke Wismar GmbH
teilweise berücksichtigt werden. (Begründung zur Abwägung, vgl. Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (vgl. Anlage 2)
3. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (vgl. Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
Frau Domschat-Jahnke erläutert, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 26.11.2015 beschlossen hat, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird.
Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung, ohne frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit erarbeitet. Die Beteiligung der Behörden fand vom 30.11.2015 – 11.01.2016 statt, die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.01. bis 05.02.2016, Anregungen wurden nicht geäußert.
Für die im Planverfahren vorgenommene Nutzungsänderung von Sonstigem Sondergebiet in Gewerbegebiet für eine Fläche von 1,2 ha ist kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Da es zu dieser Vorlage keine weiteren Fragen an die Verwaltung gibt, lässt Herr Kargel darüber abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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31.03.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg (Die Landrätin als untere Abfallbehörde, als untere Naturschutzbehörde, als untere Wasserbehörde, als Behörde für Gesundheits- und Sozialwesen, als Schulträger, als Kataster- und Vermessungsamt, als Träger Personennahverkehr und Straßenbaulastträger ) – Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz – Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie und Denkmalpflege – Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Straßenbauamt Schwerin – Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger
berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung – Stadtwerke Wismar GmbH
teilweise berücksichtigt werden. (Begründung zur Abwägung, vgl. Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (vgl. Anlage 2)
3. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (vgl. Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
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Ö 10.5 | St. Marienforum Wismar Vorstellung des Antrages Fördermaßnahme Nationale Projekte des Städtebaus - Projektaufruf 2016 | VO/2016/1728 | |||||
Ö 10.6 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2016/1734 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Durchführen von kleineren Empfängen auf der Aussichtplattform der St.-Georgen-Kirche Wismar (SPD-Fraktion) | VO/2016/1727 | |||||
Ö 11.2 | Aufnahme des Cityplans für Rollstuhlfahrer in die geplanten Stadtinformationsanlagen (SPD-Fraktion) | VO/2016/1730 | |||||
Ö 11.3 | Bestellung eines Behindertenbeirates der Hansestadt Wismar (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2016/1736 | |||||
Ö 11.4 | Durchführung eines 3.Tourismustages der Hansestadt Wismar (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2016/1737 | |||||
Ö 11.5 | WC-Anlage in Wendorf Platz des Friedens (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2016/1738 | |||||
Ö 11.6 | Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage am Platz des Friedens - Prüfauftrag (CDU-Fraktion) | VO/2016/1740 | |||||
Ö 11.7 | Beleuchtung Fuß-/Radweg Verlängerung Lübsche Straße ? Zierower Landstraße (CDU-Fraktion) | VO/2016/1739 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 31.03.2016 - Senkung der Kreisumlage im Haushalt 2016/17 | BA/2016/1741 | |||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 13.1 | Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Sitzung der Bürgerschaft am 31.03.2016 - Sana Hanse-Klinikum Wismar GmbH, Störtebekerstr. 6 23966 Wismar | ||||||
N 13.2 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung - Kanalisierung des Mischwassersammlers in Wismar-Süd | ||||||
N 13.3 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung - Historisches Museumsensemble, Schweinsbrücke 6 und 8; 3. Baustufe; Los 10: Putz- und Malerarbeiten | ||||||
N 13.4 | Einleitung und Durchführung eines Enteignungsverfahrens | ||||||
N 13.5 | Vermietung des Restaurants "Zum Weinberg" | ||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||