Seit dem 01.01.16 ist die neue Benutzungs- und Entgeltordnung des Theaters der Hansestadt Wismar in Kraft. Diese sieht unter anderem eine Regelung vor, nach der Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, sowie Studenten die Möglichkeit haben, 30 Minuten vor der Vorstellung Restplätze für einen Preis von 3,50 Euro zu erwerben.
Bezugnehmend darauf bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Frage:
Welche Bemühungen wurden seit Jahresbeginn unternommen, die neue Benutzungs- und Entgeltordnung des Theaters der Hansestadt Wismar, insbesondere die Ermäßigungen und die Restkartenregelung für z.B Studenten, bekannt zu machen?
Der Bürgermeister, Herr Beyer, beantwortet die Anfrage.