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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | |||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | |||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.09.2015 | FinA/2015/014 | ||||
Ö 5 | Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar | VO/2015/1476 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Die in der Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar wird beschlossen.
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GREMIUM: Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales DATUM: Mo, 05.10.2015 TOP: Ö 5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Herr Prof. Winkler informiert, dass die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam in dieser Sitzung behandelt werden. Hiermit sind die Anwesenden einverstanden.
Zur Vorlage der Verwaltung TOP 5 „Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar“ erfolgen Informationen von Frau Scheidt. Auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes durch die Bürgerschaft sind regelmäßig alle Satzungen und Gebührenordnungen zu prüfen. Dieses ist erfolgt. In der vorliegenden Benutzungs- und Gebührensatzund der Stadtbibliothek sind rechtliche und reale Gegebenheiten der noch gültigen Entgeltordnung angepasst worden. Eine Abstimmung mit der Abt. Recht und Vergabe ist erfolgt. Die Erhöhung der Gebühren wurde für die Bürger der Hansestadt Wismar in einem sozial verträglichen Umfang maßvoll vorgenommen. Zur Beantwortung der Fragen steht Frau Mach, Leiterin der Stadtbibliothek, zur Verfügung.
In der Diskussion erfolgen Wortmeldungen von Herrn Dr. Zielenkiewitz, Herrn Keßler, Herrn Senator Berkhahn, Herrn Kothe, Herrn Box, Herrn Hilse, Herrn Engling, Herrn Prof. Winkler, Frau Wegener und Herrn Nadrowitz.
In den unterschiedlichen Wortmeldungen wird mehrfach festgestellt, dass es sich bei dieser Erhöhung in der Benutzungs- und Gebührensatzung um eine moderate Erhöhung für die Benutzer handelt und es sich hierbei um eine Jahresgebühr handelt.
Weitere Nachfragen erfolgen z. B. zum Zeitpunkt der letzten Erhöhung der Gebühren in dieser Einrichtung und zum Zeitraum der Gültigkeit für die neu zu beschließende Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek, zum Deckungsgrad der Kosten, zur kostenlosen Nutzung der Bibliothek durch Flüchtlinge, Verschiebung der Erhöhung der Gebühren um ein Jahr, zu den Einnahmen/Synopse und zu den Säumnisgebühren.
Die noch gültige Entgeltordnung der Stadtbibliothek wurde 2010 beschlossen. Herr Senator Berkhahn macht nochmals deutlich, dass aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes die Überprüfung der Satzungen und Ordnungen in allen Bereichen der Verwaltung stattfindet. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde durch die Mitglieder der Bürgerschaft beschlossen und ist somit durch die Verwaltung umzusetzen.
Herr Box informiert, dass die Vorlage der Verwaltung in der CDU-Fraktion ausführlich besprochen wurde und die Fraktion dieser Vorlage zustimmen wird. Die vorgesehene Erhöhung der Gebühren wird als sehr moderat angesehen. Die Stadtbibliothek hat einen sehr guten Ruf bei der Wismarer Bevölkerung. Dieses ist auch der Arbeit und dem Einsatz der Leiterin Frau Mach und ihrer Stellvertreterin Frau Glöde zu verdanken. Hierfür spricht Herr Box seinen Dank aus.
Herr Keßler schlägt vor, die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek dahin gehend zu ändern, dass ein Anreiz für Neumitglieder geschaffen wird. So sollten im ersten Jahr der Mitgliedschaft die Gebühren halbiert und ab dem zweiten Jahr die volle Beitragsgebühr bezahlt werden.
Es erfolgen u. a. zum SPD-Vorschlag zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar Wortmeldungen von Herrn Engling, Herrn Box, Herrn Senator Berkhahn, Herrn Prof. Winkler, Frau Wegener und Herrn Nadrowitz.
In der Diskussion wird nochmals festgestellt, dass es sich um eine moderate Erhöhung der Gebühren und vor allem bei der Höhe um eine Jahresgebühr handelt. Seitens Herrn Box erfolgt eine Äußerung bezüglich der Halbierung der Jahresgebühr zur Nutzung der Bibliothek. Dieses sieht es als nicht funktional an und lehnt den Vorschlag ab.
Herr Nadrowitz geht davon aus und dieses wird vom ihm auch so eingeschätzt, dass durch die Bibliothek in den Schulen bereits ein umfangreiches Maß an Werbung durchgeführt wird. Dieses wird von Frau Mach bestätigt. Ebenfalls sieht Herr Nadrowitz eine Halbierung der Gebühren nicht als Anreiz an, um Mitglied/ Nutzer der Bibliothek zu werden. Wer lesen will, wird die Bibliothek nutzen. Er teilt mit, wie schon von Herrn Box ausgeführt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage der Verwaltung zustimmen wird.
Herr Dr. Zielenkiewitz bittet um Meinungsäußerung der anwesenden Vertreter des Fördervereins der Bibliothek zu dieser Erhöhung.
Frau Raum äußert sich ausführlich zum Sachverhalt. Auch der Bibliotheksverein sieht diese Erhöhung der Benutzungsgebühren als sozial verträglich und moderat an. Es handelt sich bei dieser Erhöhung um 2,00 Euro bei der Jahresgebühr. Dieses ist ein gutes Angobt der Verwaltung. Ebenfalls müssen in diesem Zusammenhang die Leistungen durch die Bibliothek gesehen werden, z. B. Anzahl der Medien zur Ausleihe, Durchführung von Veranstaltungen etc.
Herr Prof. Winkler lässt zunächst über den SPD-Antrag zur Änderung Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar abstimmen. Dabei macht er als Vertreter der SPD-Fraktion den Vorschlag, zwei Abstimmungen zum Antrag durchzuführen. Hierzu gibt es keinen Widerspruch.
1. Erhöhung der Säumnisgebühren: Ja-Stimmen: 1Nein-Stimmen: 7Enthaltungen: 1 Der Antrag ist abgelehnt.
2. Erhöhung der Benutzungsgebühr von 12,00 € auf 15,00 € Ja-Stimmen: 3Nein-Stimmen: 4Enthaltungen: 2 Der Antrag ist abgelehnt.
Herr Prof. Winkler lässt über die Vorlage zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar abstimmen.
Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 3
Frau Scheidt gibt den Hinweis, dass im § 6 Absatz 1 b) der Begriff „Wehrdienstleistende“ gestrichen werden muss. Dieses ist dadurch begründet, das es „Wehrdienstleistende“ nicht mehr gibt. |
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GREMIUM: Finanzausschuss DATUM: Mi, 14.10.2015 TOP: Ö 5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Die in der Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar wird beschlossen.
Herr Rickert führt in den Inhalt der Vorlage ein und übergibt sodann Frau Mach das Wort. Diese erläutert die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar.
Wortmeldungen: Herr Rickert, Frau Mach, Herr Bojahr, Herr Fröhlich, Herr Jörss
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar gilt für alle Nutzer (einschließlich Kinder).
Nunmehr lässt Herr Rickert die Ausschussmitglieder über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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GREMIUM: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar DATUM: Do, 29.10.2015 TOP: Ö 11.10 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Die in der Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar wird beschlossen.
Die Vorlage VO/2015/1476 kommt zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: -beschlossen
Ja-Stimmen:31 Nein Stimmen:0 Enthaltungen:2 |
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Ö 6 | Benutzungs- und Entgeltordnung für das Theater der Hansestadt Wismar | VO/2015/1469 | ||||
Ö 7 | Sonstiges | |||||