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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.10.2015 | VerwA/2015/012 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar | VO/2015/1533 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Aufhebung § 5 Absatz (1) Buchstabe c1,c2,d,e und Absatz (2) und Änderung des §6 der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) | VO/2015/1535 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung 2016/2017 - Doppelhaushalt | VO/2015/1539 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Information (- über eine neu geplante Grabgemeinschaft mit Dauergrabpflege im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens der HWI (Info erfolgt durch Fr. Schaller-Uhl.) ) | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | A) Ergänzung des § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung sowie B)Änderung des § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung (Der Antrag der Fraktion FDP/GRÜNE ist am 24.09.15 in den Verwaltungsausschuss verwiesen worden.) | VO/2015/1484 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft möge beschließen: A) In § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wird hinter „Ausschussmitglieder“ eingefügt: „sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder“. Damit erhält § 2 Abs. 2 vollständig folgende neue Fassung:
„(2) Bei der Bildung der Ausschüsse wählt die Bürgerschaft zugleich stellvertretende Ausschussmitglieder sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 7 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung gilt entsprechend.“
B) § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erhält folgende neue Fassung:
„(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.“
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24.09.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11.6 - Verweisung in einen Ausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft möge beschließen: A)In § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wird hinter „Ausschussmitglieder“ eingefügt: „sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder“. Damit erhält § 2 Abs. 2 vollständig folgende neue Fassung:
„(2) Bei der Bildung der Ausschüsse wählt die Bürgerschaft zugleich stellvertretende Ausschussmitglieder sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 7 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung gilt entsprechend.“
B)§ 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erhält folgende neue Fassung:
„(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.“
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, modifiziert, als Einreicher, den Antrag: Beschlussvorschlag: A)In § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wird hinter „Ausschussmitglieder“ eingefügt: „sowie weitere stellvertretende Ausschussmitglieder“. Damit erhält § 2 Abs. 2 vollständig folgende neue Fassung:
„(2) Bei der Bildung der Ausschüsse wählt die Bürgerschaft zugleich stellvertretende Ausschussmitglieder sowie weitere stellvertretende Ausschussmitglieder, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 7 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung gilt entsprechend.“
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt den Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss. Es erfolgt die Abstimmung über die Verweisung der modifizierten Vorlage VO/2015/1484 in den Verwaltungsausschuss, die wie folgt lautet:
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft möge beschließen: A)In § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wird hinter „Ausschussmitglieder“ eingefügt: „sowie weitere stellvertretende Ausschussmitglieder“. Damit erhält § 2 Abs. 2 vollständig folgende neue Fassung:
„(2) Bei der Bildung der Ausschüsse wählt die Bürgerschaft zugleich stellvertretende Ausschussmitglieder sowie weitere stellvertretende Ausschussmitglieder, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 7 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung gilt entsprechend.“
B)§ 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erhält folgende neue Fassung:
„(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.“
– beschlossen
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02.11.2015 - Verwaltungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - abgelehnt | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft möge beschließen: A) In § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wird hinter „Ausschussmitglieder“ eingefügt: „sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder“. Damit erhält § 2 Abs. 2 vollständig folgende neue Fassung:
„(2) Bei der Bildung der Ausschüsse wählt die Bürgerschaft zugleich stellvertretende Ausschussmitglieder sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 7 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung gilt entsprechend.“
B) § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erhält folgende neue Fassung:
„(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.“
Wortmeldungen: Herr Dr. Woellert, Frau Bretschneider, Herr Bojahr, Frau Adam
Herr Dr. Woellert führte in die Thematik des Antrages ein und machte darauf aufmerksam, dass es sich im Prinzip um 2 Anträge handelt. Der 1. Antrag, nämlich A), beinhaltet die Ergänzung der Hauptsatzung der HWI. Der 2. Antrag, hier B), beinhaltet die Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Mitglieder sich dahingehend einig sind, dass dem Antrag zu A) ohne Weiteres gefolgt werden kann. Es wurde festgestellt, dass bereits zusätzliche stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt und in die Ausschüsse entsandt wurden. Die Verwaltung fertigte hierzu bereits eine Stellungnahme, die dazu nichts Gegenteiliges aussagte. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung vorlegen.
Im Weiteren ging Herr Dr. Woellert insbesondere auf den Antrag B) ein und versuchte deutlich zu machen, wie wichtig die Änderung der Geschäftsordnung für die kleineren Fraktionen wäre und bat darum, über diesen 2. Teil des Antrages auch eine Beschlussfassung herbeizuführen.
Die Abstimmung erfolgte nur über den Teil B) des vorliegenden Antrages:
Abstimmungsergebnis: Die Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft (Teil B) des Antrages) wurde mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen:2 Nein Stimmen:6 Enthaltungen:1
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Ö 10 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Einladung (108 KB) | ||||
2 | 2. Protokoll vom 05.10.2015 (121 KB) | ||||
3 | Zu TOP 5. Vorlage Haushaltssatzung 2016-2017 - Doppelhaushalt (44 KB) | ||||
4 | Zu TOP 5. Haushaltssatzung Eckdaten und Vorbericht 2016 (1653 KB) | ||||
5 | Zu TOP 5. Produktzuordnung zu den Fachausschuessen (37 KB) | ||||
6 | Zu TOP 5. Unterlagen Verwaltungsausschuss (2546 KB) | ||||
7 | Zu TOP 9. Protokollauszug BS_Änderung HS_Antrag FDP-Grüne (419 KB) | ||||
8 | Zu TUP 9. AeA_FDP-GRUeNE_VO_2015_1484 (64 KB) | ||||
9 | Zu TOP 9. BA Änderung Hauptsatzung und Geschäftsordnung_10-0 (197 KB) |