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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 4 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 29.08.2013 | BS/2013/047 | |||||
Ö 6 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 7 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 8 | Anträge des Bürgermeisters | ||||||
Ö 8.1 | Haushaltssicherungskonzept 2013 (Bitte bringen Sie zur Vorlage die Anlage 'Haushaltssicherungskonzept 2013' mit, welche Sie über die Ausschüsse erhalten haben.) | VO/2013/0726 | |||||
Ö 8.2 | Kenntnisnahme des Schlussberichtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 | VO/2013/0728 | |||||
Ö 8.3 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar | VO/2013/0740 | |||||
Ö 8.4 | Abwägung und Beschluss 1. Fortschreibung Managementplan Welterbe Altstadt Wismar und 2. Fortschreibung ISEK-Teilkonzept Altstadt | VO/2013/0745 | |||||
Ö 8.5 | Abwägung der Anregungen und abschließender Beschluss 2. Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Hansestadt Wismar, Teil A - Gesamtstadt, Teil B - Teilkonzept Friedenshof I und II sowie Wismar Ost/ Kagenmarkt | VO/2013/0739 | |||||
Ö 8.6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf", Aufstellungsbeschluss | VO/2013/0722 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf ein Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Küstenwald im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik im Süd-Westen / Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche (siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 56. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
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12.08.2013 - Bauausschuss | |||||||
Ö 7 - zurückgestellt | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf ein Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Küstenwald im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik im Süd-Westen / Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche (siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 56. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
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09.09.2013 - Bauausschuss | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf ein Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Küstenwald im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik im Süd-Westen / Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche (siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 56. Änderung des Flächen-utzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Die Vorlage wird ungeändert beschlossen.
Ja-Stimmen: 7 Nein Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 |
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26.09.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 8.6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Vorlagen VO/2013/0722 und VO/2013/0723 werden gemeinsam aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf ein Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Küstenwald im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik im Süd-Westen / Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche (siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 56. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 30 Nein Stimmen: 3 Enthaltungen: 0 |
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Ö 8.7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", Aufstellungsbeschluss | VO/2013/0723 | |||||
Ö 8.8 | Förderung für den Neubau einer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung Schulhort "Kagenmarkt", Prof.-Frege-Str., 23970 Wismar aus Städtebaufördermitteln: 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch 450.000,--?, Bauherrin: Perspektive gGmbH Wismar | VO/2012/0632 | |||||
Ö 8.9 | Besetzung der Sitze des Aufsichtsrates der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH | VO/2013/0754 | |||||
Ö 8.10 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2013/0755 | |||||
Ö 9 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 9.1 | Parkhaus/Parkdeck/Tiefgarage auf dem Gelände des Alten Hafen (CDU-Fraktion; SPD-Fraktion) | VO/2013/0760 | |||||
Ö 9.2 | Vertragsverhandlungen zwischen der Verwaltung der Hansestadt Wismar und der Kirchgemeinde St. Marien-St. Georgen (CDU-Fraktion) | VO/2013/0761 | |||||
Ö 9.3 | Behindertenbeauftragte(r) der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar (Bürgerfraktion) | VO/2013/0762 | |||||
Ö 9.4 | Erhöhung der Entschädigung von Trainern, Übungsleitern und Betreuern im Kinder- und Jugendsport (Bürgerfraktion) | VO/2013/0763 | |||||
Ö 10 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
N 11 | Anfragen und Anträge | ||||||
N 11.1 | Überlassung einer Grundstücksfläche im Bereich Köppernitztal in Erbbaurecht | ||||||
N 11.2 | Antrag nach § 71 Abs. 4 S. 3 KV M-V Sonstige betriebliche Aufwendungen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH (FDP-Fraktion) | ||||||
N 11.3 | Antrag nach § 71 Abs. 4 S. 3 KV M-V Veruntreuungen zu Lasten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der Sanierungsgesellschaft (FDP-Fraktion) | ||||||
Ö 12 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||