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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 29.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 5  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.06.2013  
BS/2013/046  
Ö 6  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 7  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 8  
Anträge des Bürgermeisters      
Ö 8.1  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 45/97 Industriegebiet Haffeld Süd II, 1. Änderung, Öffentliche Auslegung, Ziel der Planung: Errichtung eines Methanoltanks auf dem Gelände der Holzwerke Egger GmbH  
Enthält Anlagen
VO/2013/0690  
Ö 8.2  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen, 1. Änderung, Teilbereich 3, Öffentliche Auslegung, Ziel der Planung: Änderung ausgewählter Festsetzungen im Baufeld SO 5  
Enthält Anlagen
VO/2013/0720  
Ö 8.3  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 26/92 Wohngebiet Zierower Weg, 2. Änderung, Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2013/0721  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1

im Nordosten: von der Straße Zum Walfisch

im Süden: von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke am Krabbenweg

im Westen: von der öffentlichen Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf

Teilbereich 2

im Norden: durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung

im Osten: durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-Fischer-Straße

im Süden: durch die Straße Tümmlerweg

im Westen: durch die Straße Zum Walfisch

(siehe Anlage 1)

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der Sparkasse Mecklenburg Nordwest abzuschließen.

   
    12.08.2013 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1

im Nordosten: von der Straße Zum Walfisch

im Süden: von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke am Krabbenweg

im Westen: von der öffentlichen Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf

Teilbereich 2

im Norden: durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung

im Osten: durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-Fischer-Straße

im Süden: durch die Straße Tümmlerweg

im Westen: durch die Straße Zum Walfisch

(siehe Anlage 1)

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der Sparkasse Mecklenburg Nordwest abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:            9             

Nein Stimmen:         0             

Enthaltungen:          0             

   
    29.08.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1

im Nordosten: von der Straße Zum Walfisch

im Süden: von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke am Krabbenweg

im Westen: von der öffentlichen Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf

Teilbereich 2

im Norden: durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung

im Osten: durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-Fischer-Straße

im Süden: durch die Straße Tümmlerweg

im Westen: durch die Straße Zum Walfisch

(siehe Anlage 1)

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der Sparkasse Mecklenburg Nordwest abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:  28             

Nein Stimmen:  0             

Enthaltungen:  3             

Ö 8.4  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße"  
Enthält Anlagen
VO/2013/0725  
Ö 8.5  
Kreuzungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn Netz AG und der Hansestadt Wismar zum Vorhaben "Eisenbahnüberführung - Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße".  
Enthält Anlagen
VO/2013/0727  
Ö 8.6  
Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2014 - Gesamtmaßnahme "Altstadt" und - Gesamtmaßnahme "Ost-Kagenmarkt"
Enthält Anlagen
VO/2013/0729  
Ö 8.7  
Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2013/0737  
Ö 8.8  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2013/0741  
Ö 9     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 9.1  
Deckelung Sanierungsaufwand für das Stadthaus (FDP-Fraktion)  
VO/2013/0747  
Ö 9.2  
Genehmigungspflicht bei Verteuerungen von Investitionen, Sanierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen (FDP-Fraktion)  
VO/2013/0749  
Ö 10  
Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
N 11     Anfragen und Anträge      
N 11.1     Vergabe von Bauleistungen über 250 T? - Theater der Hansestadt Wismar - ÖA 68/13 Los 20 Sanitär- und Löschtechnik      
N 11.2     Konzeption Markthalle (FDP-Fraktion)      
N 11.3     Anpassung des Pachtvertrages 'Markthalle' (Interfraktionell; SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)      
Ö 12  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse