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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 4 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.06.2013 | BS/2013/046 | |||||
Ö 6 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 7 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 8 | Anträge des Bürgermeisters | ||||||
Ö 8.1 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 45/97 Industriegebiet Haffeld Süd II, 1. Änderung, Öffentliche Auslegung, Ziel der Planung: Errichtung eines Methanoltanks auf dem Gelände der Holzwerke Egger GmbH | VO/2013/0690 | |||||
Ö 8.2 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen, 1. Änderung, Teilbereich 3, Öffentliche Auslegung, Ziel der Planung: Änderung ausgewählter Festsetzungen im Baufeld SO 5 | VO/2013/0720 | |||||
Ö 8.3 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 26/92 Wohngebiet Zierower Weg, 2. Änderung, Aufstellungsbeschluss | VO/2013/0721 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt: Teilbereich 1 im Nordosten: von der Straße Zum Walfisch im Süden: von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke am Krabbenweg im Westen: von der öffentlichen Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf Teilbereich 2 im Norden: durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung im Osten: durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-Fischer-Straße im Süden: durch die Straße Tümmlerweg im Westen: durch die Straße Zum Walfisch (siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der Sparkasse Mecklenburg Nordwest abzuschließen. |
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12.08.2013 - Bauausschuss | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt: Teilbereich 1 im Nordosten: von der Straße Zum Walfisch im Süden: von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke am Krabbenweg im Westen: von der öffentlichen Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf Teilbereich 2 im Norden: durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung im Osten: durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-Fischer-Straße im Süden: durch die Straße Tümmlerweg im Westen: durch die Straße Zum Walfisch (siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der Sparkasse Mecklenburg Nordwest abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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29.08.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 8.3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt: Teilbereich 1 im Nordosten: von der Straße Zum Walfisch im Süden: von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke am Krabbenweg im Westen: von der öffentlichen Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf Teilbereich 2 im Norden: durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung im Osten: durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-Fischer-Straße im Süden: durch die Straße Tümmlerweg im Westen: durch die Straße Zum Walfisch (siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der Sparkasse Mecklenburg Nordwest abzuschließen. Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 28 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 3 |
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Ö 8.4 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße" | VO/2013/0725 | |||||
Ö 8.5 | Kreuzungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn Netz AG und der Hansestadt Wismar zum Vorhaben "Eisenbahnüberführung - Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße". | VO/2013/0727 | |||||
Ö 8.6 | Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2014 - Gesamtmaßnahme "Altstadt" und - Gesamtmaßnahme "Ost-Kagenmarkt" | VO/2013/0729 | |||||
Ö 8.7 | Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Hansestadt Wismar | VO/2013/0737 | |||||
Ö 8.8 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2013/0741 | |||||
Ö 9 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 9.1 | Deckelung Sanierungsaufwand für das Stadthaus (FDP-Fraktion) | VO/2013/0747 | |||||
Ö 9.2 | Genehmigungspflicht bei Verteuerungen von Investitionen, Sanierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen (FDP-Fraktion) | VO/2013/0749 | |||||
Ö 10 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
N 11 | Anfragen und Anträge | ||||||
N 11.1 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? - Theater der Hansestadt Wismar - ÖA 68/13 Los 20 Sanitär- und Löschtechnik | ||||||
N 11.2 | Konzeption Markthalle (FDP-Fraktion) | ||||||
N 11.3 | Anpassung des Pachtvertrages 'Markthalle' (Interfraktionell; SPD-Fraktion, CDU-Fraktion) | ||||||
Ö 12 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||