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Tagesordnung - 46. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: 46. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 27.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 5  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 30.05.2013  
BS/2013/045  
Ö 6  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 7  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 8     Anträge des Bürgermeisters      
Ö 8.1  
Regionales Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2013/0676  
Ö 8.2  
Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage der Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2013/0698  
Ö 8.3  
Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages im Stadtgebiet mit der Stadtwerke Wismar GmbH für die Zeit vom 22.12.2015 bis zum 21.12.2035  
Enthält Anlagen
VO/2013/0699  
Ö 8.4  
Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und dem Tierpark Wismar e.V.  
Enthält Anlagen
VO/2013/0701  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Fördervereinbarung wird beschlossen

   
    03.06.2013 - Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Frau Scheidt erläutert die Vorlage des Amtes für Kultur, Schule, Jugend und Sport. Eine neue Regelung ist notwendig, da diese eine bessere Planungssicherheit für den Tierpark und die Hansestadt Wismar bietet. Die zu beschließende Vereinbarung wurde mit dem Vorstand des Tierparks Wismar beraten und erstellt. Die Fördersumme ergibt sich aus den Kosten des vergangenen Jahres. Derzeit laufen noch die Verständigungen zu einem Erbbaurechtsvertrag.

Die Ausschussmitglieder erhielten zur Sitzung eine Austauschseite (Seite 2) zur Fördervereinbarung. Herr Fröhlich erklärt den Anwesenden, dass sich lediglich die Formulierung geändert hat, damit diese eindeutiger ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Bernhard erläutert Frau Scheidt den Ausschussmitgliedern, dass die Fördersumme anteilig für die Personalkosten eingesetzt werden muss. Anteilig daher, weil die Personalkosten höher ausfallen als die Fördersumme. Der Erbbaurechtsvertrag ist noch nicht fertig. Da er nicht öffentlich ist, kann er nicht zusammen mit der Fördervorlage beraten werden. Die Fördervorlage sollte bereits jetzt beschlossen werden, damit der Tierpark weiterhin arbeitsfähig ist.

 

Frau Mönch-Kalina erfragt ob die Fördersumme weiterhin spitz abgerechnet wird, welche Unterschiede zwischen der alten und der neuen Fördervariante bestehen und was der Tierpark derzeit an Förderungen erhält.

 

Frau Bernhard führt aus, dass der Tierpark erhalten bleiben soll. Die Laufzeit der Vereinbarung von zwei Jahren sei zu kurz. Herr Berkhahn begründet dies mit der geltenden Förderrichtlinie.

 

Die Anfrage von Herrn Werner, ob ihm Rederecht eingeräumt wird, wird durch Frau Dr. Framm auf Grund seiner Befangenheit abgelehnt.

 

Um 18:10 Uhr verlässt Herr Struwe die Sitzung.

 

Frau Scheidt erklärt, dass zwar 163.000 Euro durch den Tierpark beantragt wurden, sich aber in den Beratungen mit dem Vorstand des Tierparks geeinigt wurde, das 120.000 Euro ausreichen.

 

Um 18:13 Uhr verlässt Herr Werner die Sitzung.

 

Herr Box merkt an, dass ein Vorstandsmitglied vom Tierpark an der Sitzung des Ausschusses hätte teilnehmen sollen, damit Fragen direkt vom Vorstand beantwortet werden könnten.

 

Herr Fröhlich erläutert den Ausschussmitgliedern die Unterschiede zwischen der alten und der neuen Fördervariante. So kann der Tierpark mit der neuen Fördervariante Rücklagen bilden. Das hat er zwar schon vorher gemacht, jedoch ist dies nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AnBest-P) eigentlich nicht erlaubt. Die Förderungen werden wie bisher jährlich spitz abgerechnet.

Der Vorteil vom Erbbaurechtsvertrag zum Pachtvertrag besteht darin, dass der Tierpark während der Dauer des Erbbaurechtsvertrages als Eigentümer gilt. Für den Tierpark ist es daher einfacher Kredite aufzunehmen und Investitionen zu tätigen.

 

Herr Hilse merkt an, dass wenn sich die beiden Partner einig sind, darauf vertraut werden könne, dass beide Parteien das beste für sich heraus geholt haben.

 

Durch Frau Bernhard wird angemerkt, dass die Zinsen aus dem Erbbaurechtsvertrag noch in 35 Jahren gedeckt werden müssen. Deshalb sollte die Fördervereinbarung die gleiche Laufzeit wie der Erbbaurechtsvertrag haben.

Herr Wellmann informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass der jetzt geltende Pachtvertrag   jährlich kündbar ist. Die Unsicherheit bei dieser Vertragsgestaltung ist für den Tierpark erheblich.  Zudem ergibt sich das Problem, dass der Tierpark in das Eigentum des Verpächters investiert (Eigentümer der baulichen Anlagen ist im Pachtvertrag die Hansestadt Wismar). Dies würde sich mit dem Erbbaurecht ändern. Der Verein hätte eine Position wie ein Eigentümer. Eine zusätzliche Investitionsförderung ist neben der Sockelförderungmöglich. Die Hansestadt Wismar hat kein Interesse, dass das Erbbaurecht an sie zurückfällt.

Die Kommunalaufsicht ist bereits in das Verhandlungsverfahren involviert.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 5             

Nein Stimmen: 1

Enthaltungen: 1             

   
    27.06.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 8.4 - ungeändert beschlossen
   

Herr Werner, zeigt seine Befangenheit an und verlässt die Sitzung.

 

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Fördervereinbarung wird beschlossen

 

Wortmeldungen: Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke;

                                Bürgermeister, Herr Beyer; Frau Sturbeck

 

Die Vorlage VO/2013/0701 kommt zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Enthaltungen: 9

 

 

Herr Werner nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

 

Ö 8.5  
Grundsatzbeschluss zur Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen im Alten Hafen  
Enthält Anlagen
VO/2013/0712  
Ö 8.6  
Vertretung der Hansestadt Wismar im Vorstand des Studentenwerkes Rostock  
VO/2013/0716  
Ö 8.7  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2013/0717  
Ö 9     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 9.1  
Webcams im Bereich der Altstadt und am Alten Hafen (CDU-Fraktion)  
VO/2013/0718  
Ö 10  
Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
N 11     Anfragen und Anträge      
N 11.1     Vergabe von Bauleistungen über 250 ? gemäß Hauptsatzung - Um- und Ausbau der Bademutter und der Gerberstraße      
N 11.2     Vergabe von Bauleistungen - Theater der Hansestadt Wismar - ÖA 51/13 Los 6 Rohbau      
N 11.3     Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung - Dr. Leberstraße - Anbindung Parkplatz      
N 11.4     Vergabe von Bauleistungen - Instandsetzung und Modernisierung, Bertolt- Brecht- Schule (ehem. Ankerschule), Schulgebäude und Turnhalle, Los 1 - TO - 301 FFG Schulgebäude und Los 2 - TO - 302 FFG Turnhalle      
N 11.5     Vergabe von Bauleistungen über 250.000 ? gemäß Hauptsatzung - Museum der Hansestadt Wismar, Schweinsbrücke 6 und 8 in 23966 Wismar; Instandsetzung, Modernisierung und Erweiterung; 2. Baustufe: Grundinstandsetzung der Gebäude auf dem Grundstück Schweinsbrücke 8      
N 11.6     Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung - Elektroarbeiten Lübsche Straße 23      
Ö 12  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse