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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 4 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 5 | Genehmigung der Protokolle der Sitzungen vom 25.04.2013 und vom 02.05.2013 | BS/2013/044 | |||||
Ö 6 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 7 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 8 | Anträge des Bürgermeisters | ||||||
Ö 8.1 | Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Erbbaurechtsverträgen mit Sportvereinen der Hansestadt Wismar | VO/2013/0652 | |||||
Ö 8.2 | Realisierungskonzept Ruhender Verkehr Altstadt Wismar Ergänzung zum Bewohnerparken | VO/2013/0687 | |||||
Ö 8.2.1 | Realisierungskonzept Ruhender Verkehr Altstadt Wismar Ergänzung zum Bewohnerparken | VO/2013/0687-01 | |||||
Ö 8.3 | Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bundestagswahl am 22.09.2013 | VO/2013/0689 | |||||
Ö 8.4 | Vertretung der Hansestadt Wismar bei der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V e.V. 2013 | VO/2013/0692 | |||||
Ö 8.5 | Änderung der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung) | VO/2013/0693 | |||||
Ö 8.6 | Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar | VO/2013/0695 | |||||
Ö 9 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 9.1 | Rücknahme der Berufung im Rechtsstreit um die Papagoyenkette (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2013/0702 | |||||
Ö 9.2 | Wahrnehmung offizieller Termine und öffentlicher Repräsentationstermine als Vertreter der Hansestadt Wismar durch den Bürgermeister (Fraktion DIE LINKE.) | VO/2013/0703 | |||||
Ö 9.3 | Mitarbeiter Stadtgeschichtliches Museum ? Unterstützung der Mitarbeiter des Phantechnikums (CDU-Fraktion) | VO/2013/0704 | |||||
Ö 9.4 | Phantechnikum ? Partnerschaft mit dem Verkehrsmuseum Dresden (CDU-Fraktion) | VO/2013/0705 | |||||
Ö 9.5 | Sanierung Dr.-Leber-Straße 38 ? Tikozigalpa (CDU-Fraktion) | VO/2013/0706 | |||||
Ö 9.6 | Entwurfsplanung für den Umbau des Theaters der Hansestadt Wismar (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2013/0708 | |||||
Ö 9.7 | Einsetzung eines Sonderausschusses wegen Unregelmäßigkeiten in Gesellschaften mit Beherrschung durch die Hansestadt Wismar und weiterer Vorgänge (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2013/0709 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft beschließt die Einsetzung eines Sonderausschusses gemäß § 9 Hauptsatzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar. 2. Der Sonderausschuss hat 9 Mitglieder, die alle Mitglieder der Bürgerschaft sind. Er kann im Bedarfsfall Sachverständige hinzuziehen. 3. Der Sonderausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Informationen des Bürgermeisters und öffentlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten. 4. Zu den Aufgaben des Sonderausschusses gehören: 4.1 Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung 4.2 Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex 4.3 Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung 4.4 Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung 4.5 Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung 4.6 Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung 4.7 Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Sonderausschuss regelmäßig Bericht erstattet. 5. Der Sonderausschuss berichtet der Bürgerschaft regelmäßig und ist solange tätig, wie die Aufklärung und Aufarbeitung der betroffenen Vorgänge andauert. Nach § 5 Abs. 5 GO der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ist ein Abschlussbericht der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen und die Bürgerschaft beschließt über die Beendigung des Sonderausschusses. |
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30.05.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 9.7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft beschließt die Einsetzung eines Sonderausschusses gemäß § 9 Hauptsatzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar. 2. Der Sonderausschuss hat 9 Mitglieder, die alle Mitglieder der Bürgerschaft sind. Er kann im Bedarfsfall Sachverständige hinzuziehen. 3. Der Sonderausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Informationen des Bürgermeisters und öffentlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten. 4. Zu den Aufgaben des Sonderausschusses gehören: 4.1 Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung 4.2 Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex 4.3 Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung 4.4 Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung 4.5 Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung 4.6 Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung 4.7 Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Sonderausschuss regelmäßig Bericht erstattet. 5. Der Sonderausschuss berichtet der Bürgerschaft regelmäßig und ist solange tätig, wie die Aufklärung und Aufarbeitung der betroffenen Vorgänge andauert. Nach § 5 Abs. 5 GO der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ist ein Abschlussbericht der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen und die Bürgerschaft beschließt über die Beendigung des Sonderausschusses.
Begründung: Herr Werner
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Sass; Herr Domke
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Änderungsantrag: Satz 1. und 2. wird gestrichen. Folgende Nummerierung ändert sich entsprechend. 1. Der Hauptausschuss setzt sich…
3. Die Berichtspflicht des Bürgermeisters an die Bürgerschaft ist durch dieses Verfahren nicht eingeschränkt. Termine und Tagesordnung der Hauptausschusssitzungen, sind allen Bürgerschaftsmitgliedern rechtzeitig zu übermitteln.
Herr Dr. Eigendorf, Bürgerfraktion, stellt den Antrag auf Protokollierung des Wortbeitrages des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister, Herr Beyer, stimmt dem nicht zu.
Herr Werner, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt den Antrag auf eine 10minütige Pause zur Beatung.
Es erfolgt die Abstimmung zur Anberaumung einer Pause. - beschlossen
Die Sitzung wird um 19.54 Uhr unterbrochen. Die Sitzung wird um 20.02 Uhr weiter geführt.
Wortmeldung: Herr Werner
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., trägt den Änderungsantrag, auf Bitte des Präsidenten der Bürgerschaft, Herrn Dr. Zielenkiewitz, erneut vor.
Es erfolgt die Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE..
Beschlussvorschlag: 1. Der Hauptausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Informationen des Bürgermeisters und öffentlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten.
2. Dem Hauptausschuss werden folgende Aufgaben übertragen: 2.1 Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung 2.2 Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex 2.3 Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung 2.4 Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung 2.5 Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung 2.6 Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung 2.7 Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Hauptausschuss regelmäßig Bericht erstattet.
3. Die Berichtspflicht des Bürgermeisters an die Bürgerschaft ist durch dieses Verfahren nicht eingeschränkt. Termine und Tagesordnung der Hauptausschusssitzungen, sind allen Bürgerschaftsmitgliedern rechtzeitig zu übermitteln. - beschlossen
Der Änderungsantrag wird zum eigentlichen Antrag und kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag: 1. Der Hauptausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Informationen des Bürgermeisters und öffentlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten.
2. Dem Hauptausschuss werden folgende Aufgaben übertragen: 2.1 Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung 2.2 Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex 2.3 Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung 2.4 Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung 2.5 Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung 2.6 Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung 2.7 Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Hauptausschuss regelmäßig Bericht erstattet.
3. Die Berichtspflicht des Bürgermeisters an die Bürgerschaft ist durch dieses Verfahren nicht eingeschränkt. Termine und Tagesordnung der Hauptausschusssitzungen, sind allen Bürgerschaftsmitgliedern rechtzeitig zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis: - beschlossen |
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Ö 9.8 | Veranstaltung in der Wagenburg der Wobau Wismar (BM A. Jörss) | VO/2013/0711 | |||||
Ö 10 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
N 11 | Anfragen und Anträge | ||||||
N 11.1 | Vergabe von Bauleistungen über 250 Tsd. ? gemäß Hauptsatzung - Schmutzwasserüberleitung, Gewerbegebiet Dargetzow/Wismar-Kritzow | ||||||
N 11.2 | Vergabe von Bauleistungen über 250 T? gemäß Hauptsatzung - Um- und Ausbau Zierower Weg | ||||||
N 11.3 | nichtöffentliche Anfragen | ||||||
N 11.4 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
N 11.5 | Wahrnehmung offizieller Termine und öffentlicher Repräsentationstermine als Vertreter der Hansestadt Wismar durch den Bürgermeister (VO/2013/0703, Fraktion DIE LINKE.) | ||||||
Ö 12 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||