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Tagesordnung - Sitzung des Eigenbetriebsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
Gremium: Eigenbetriebsausschuss
Datum: Di, 02.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 28, Schulungsraum
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch die Vorsitzende      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Beschlussfassung über die Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.05.2015  
EgbA/2015/011  
     
   
Ö 5  
Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle  
VO/2015/1196  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass pflanzliche Abfälle gemäß der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V), die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht ausschließt, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden dürfen.

 

  1. Demnach können pflanzliche Abfälle werktags, in den Monaten März und Oktober, in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, für maximal zwei Stunden, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass etwaige entgegenstehende kommunale Regelungen geändert werden.
   
    26.03.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 11.5 - Verweisung in einen Ausschuss
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass pflanzliche Abfälle gemäß der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V), die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht ausschließt, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden dürfen.

 

  1. Demnach können pflanzliche Abfälle werktags, in den Monaten März und Oktober, in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, für maximal zwei Stunden, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass etwaige entgegenstehende kommunale Regelungen geändert werden.

 

 

Herr Brüggert, CDU-Fraktion, begründet den Antrag und stellt, als Einreicher, den Antrag auf Verweisung in den Eigenbetriebsausschuss.

 

Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt den Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss.

 

Herr Bojahr, Fraktion DIE LINKE., stellt den Antrag auf Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss.

 

Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., zieht ihren Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss zurück.

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, erläutert das Prozedere zur Abstimmung.

Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Verweisung der Vorlage VO/2015/1196 in den Eigenbetriebsausschuss und in den Bau- und Sanierungsausschuss.

                     beschlossen

 

   
    13.04.2015 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 9 - Verweisung in einen Ausschuss
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass pflanzliche Abfälle gemäß der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V), die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht ausschließt, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden dürfen.

 

  1. Demnach können pflanzliche Abfälle werktags, in den Monaten März und Oktober, in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, für maximal zwei Stunden, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass etwaige entgegenstehende kommunale Regelungen geändert werden.

 

Federführend für die Vorlage zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist die CDU-Fraktion. Der Antrag wurde in der Bürgerschaftssitzung am 26.03.2015 in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen.

Herr Ballentin informiert, dass er zu diesem Antrag keine weiteren Erläuterungen gibt, sondern diese seitens der CDU-Fraktion im Eigenbetriebssausschuss untersetzt werden. 

 

In der Diskussion erklärt Herr Litzner als Anwohner vom Friedenshof und Vorsitzender der Kleingartenanlage „Am Klingenberg“, dass er sich noch an die Zeit erinnert, wo in den Monaten März und September Gartenfeuer in Wismar erlaubt waren und die Stadt verqualmt war. Als Vorsitzender der Kleingartenanlage bestätigt er, dass die Container zur Entsorgung von Schnittgut durch den Verein bestellt werden. Das ist nicht Angelegenheit des EVB. Herr Litzner glaubt nicht, dass angesichts des hohen Leerstandes innerhalb der Wismarer Kleingärten diese Neuregelung als Anreiz und Entgegenkommen zu werten ist und dazu führt, den Leerstand der Gärten zu beseitigen. Er richtet die Frage an die CDU-Fraktion, ob diese sich mit dem Kreisverband der Gartenfreunde in Verbindung gesetzt hat und äußert, dass die SPD-Fraktion gegen diesen Antrag ist.

 

Herr Hilse ist der Meinung, dass man „etwas schön reden“ oder auch „zerreden“ kann. Zum Beispiel handelt es sich bei den Kleingartenanlagen „Mühlenteich“ und „Doorstein“ bereits um Anlagen, deren Nutzergemeinschaft einen hohen Altersdurchschnitt hat. Hier sollten die Belange der älteren Bürger Berücksichtigung finden. Herr Hilse spricht sich auch aus dem Grunde für ein organisiertes Verbrennen unter Kontrolle der Feuerwehr aus.

 

Herr Rakow spricht von der Möglichkeit des Verbrennens von Gartanabfällen im Landkreis.

Angebote müssten durch den EVB vorgelegt werden, d. h. was für Bedingungen können geschaffen werden und was ist zumutbar. Herr Rakow unterstreicht noch einmal die Deutlichkeit des Antrages der CDU zur Verweisung in den Eingenbetriebsausschuss.

 

Herr Manthey erinnert sich noch an die Zeit des Verbrennens von Gartenabfällen im Frühjahr und im Herbst und dass de Stadt „dicht“ und „verqualmt“ war. In jedem Fall ist der Kontakt mit dem Vorsitzenden des Kleingartenvereins notwendig.

 

Herr Ballentin nimmt die in der Diskussion gegebenen Hinweise und Anregungen in den Eigenbetriebsausschuss mit und erwartet Vorschläge des EVB.         

 

Letztlich spricht sich Herr Kargel dafür aus, dass der Antrag der CDU-Fraktion in den Eigenbetriebsausschuss verwiesen wird.

Dem Antrag wird mit 1 Gegenstimme zugestimmt. 

   
    05.05.2015 - Eigenbetriebsausschuss
    Ö 6 - zurückgestellt
   

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass pflanzliche Abfälle gemäß der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V), die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht ausschließt, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden dürfen.

 

  1. Demnach können pflanzliche Abfälle werktags, in den Monaten März und Oktober, in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, für maximal zwei Stunden, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass etwaige entgegenstehende kommunale Regelungen geändert werden.

 

 

 

Wortmeldungen:

Herr Rakow, Herr Litzner, Herr Weinhold, Herr Speck, Frau Lechner, Frau Teß, Herr Wäsch

 

Herr Rakow erläutert die Vorlage. Nach angeregter Diskussion wird die Vorlage in der jetzigen Form zurück gestellt und vom Einreicher präzisiert.

   
    02.06.2015 - Eigenbetriebsausschuss
    Ö 5 - zurückgezogen
   

Wortmeldungen:

 

Herr Rakow zieht diese Vorlage im Namen der CDU-Fraktion zurück.

Ö 6  
Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage der Hansestadt Wismar  
VO/2015/1262  
Ö 7  
1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 (überarbeitete Version)  
Enthält Anlagen
VO/2015/1284  
Ö 8  
Sonstiges      
N 9     Sonstiges