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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11.02.2015 | FinA/2015/007 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe und des Finanzausschusses vom 18.02.15 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar | VO/2015/1169 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 hier beigefügte Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
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03.03.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 hier beigefügte Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
Wortmeldungen: Herr Hilse, Frau Teß, Herr Gundlack, Herr Weinhold, Herr Ahlvers, Herr Koebe, Herr Heesch Frau Bansemer, Herr Huschner, Herr Nielsen
Herr Nielsen erläutert den Aufbau und die zu Grunde liegende Kalkulation der Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen.
Über diese Themen wird beraten:
– Honorarhöhe der Reiseleiter – Entgelthöhe in der Hansestadt Stralsund – Erzielung eines höheren Kostendeckungsgrades – ganzjährige Verfügbarkeit aller Angebote an Reiseführungen – Umsetzung erfolgt ab 01.01.2016 – Entgelthöhe Gruppenstadtführungen
Die Ausschussmitglieder bitten die Verwaltung um die Nachreichung der folgenden Informationen bis zur Sitzung der Bürgerschaft:
– Statistik zur Anzahl der Führungen mit einer Dauer von 1 bzw. von 2 Stunden – Vergleich der Entgelte für Gruppenführungen mit anderen Städten – nähere Erläuterungen zu den festgesetzten Entgelten für Gruppenführungen (Kalkulation der Entgelthöhe für ein-/ zweistündige Führungen)
Herr Gundlack lässt über die Beschlussempfehlung zur Entgeltordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 5 Nein Stimmen: 1 Enthaltungen: 3 |
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11.03.2015 - Finanzausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 hier beigefügte Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
Herr Nielsen macht einige Ausführungen zum Inhalt der Vorlage. Die Entgeltordnung weist eine Erhöhung der Preise auf. Die Erhöhung der Preise für die Gruppenführungen kann erst ab dem 01.01.2016 durchgeführt werden. Es wurden bereits viele Buchungen für das Jahr 2015 im Bereich Gruppenführungen vorgenommen.
Wortmeldungen: Herr Rickert, Herr Bojahr, Herr Domke, Herr Jörss Herr Nielsen, Frau Habeck Herr Happke (Stadtführer)
Herr Rickert und Herr Bojahr sehen die Anpassung der Entgeltordnung als notwendig an. In diesem Zusammenhang werden Mehreinnahmen erzielt.
Es wird durch Herrn Bojahr ausgeführt, dass die Honorare der Stadtführer nicht benannt sind. Diese sind gleichbleibend, es sollte in Betracht gezogen werden die Honorare der Stadtführer zu erhöhen.
Im Anschluss der Ausführungen erfolgt die Diskussion.
Im Wesentlichen wird hier auf folgende Punkte eingegangen:
– Entgelte bei Führungen mit Fremdsprachen und Kostümen – Vergleiche mit anderen Städten – seit 2002 gleiche Honorare der Stadtführer – Dauer der Führungen (2 Stunden)
Herr Karl-Heinz Happke (Stadtführer) beantragt Rederecht.
Die Mitglieder des Finanzausschusses stimmen dem Rederecht einstimmig (9-Ja Stimmen) zu.
Herr Happke teilt den Mitgliedern mit, dass sich der Satz der Honorare der Stadtführer seid ca. 20 Jahren nicht verändert hat und gleichbleibend ist.
Die Ausschussmitglieder verständigen sich darüber, dass ihnen bis zur Bürgerschaftssitzung eine Liste über die Honorare der Stadtführer für die einzelnen Führungen zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltung bekommt den Prüfauftrag, die Honorare der Stadtführer in der Zukunft möglicherweise zu erhöhen. Diese nimmt die Anmerkungen zur Kenntnis.
Herr Domke lässt nunmehr über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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26.03.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10.4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 hier beigefügte Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer
Wortmeldung: Frau Jörss
Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag: 1. Ab dem 01.01.2016 werden die Entgeltsätze in § 3 Abs. 4 auf dieselben Beträge angehoben, wie sie die Hansestadt Stralsund ab dem 01.01.2015 erhebt. Der Bürgermeister wird aufgefordert eine entsprechende Neufassung der Entgeltordnung zum Dezember 2015 vorzulegen. 2. Die Honorare der Stadtführer und Stadtführerinnen sind ab dem 01.01.2016 hinsichtlich des Fremdsprachenzuschlags um 5 Euro zu erhöhen. Das Honorar für die zweistündigen Führungen ist an die in Stralsund gewährten Honorare anzugleichen, falls diese in der Zukunft erhöht werden. Begründung: Wismar und Stralsund tragen gemeinsam den Titel Welterbe, sind also von der Attraktivität für Touristen vergleichbar. Dies sollte sich auch in den Entgelten für die Stadtführungen und in den Honoraren niederschlagen.
Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion. – abgelehnt
Die Vorlage VO/2015/1169 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
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Ö 7 | Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar | VO/2015/1137 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||