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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | |||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | |||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.02.2015 | uSanA/2015/010 | ||||
Ö 5 | Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar | VO/2015/1137 | ||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1172 | ||||
Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1175 | ||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1178 | ||||
Ö 9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1179 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Bürgerschaft Drucksachen-Nr. 0494-15/95 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33/95 „Wohngebiet Klußer Damm“) wird aufgehoben. 2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den erweiterten Bereich Klußer Damm einen Bebauungsplan für den Wohnungsbau aufzustellen. 3. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten : durch die Straße Klußer Damm im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ im Westen: durch den Friedhof (siehe Anlage 1) 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“. 5. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. 6. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen. 7. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen. 8. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 35/15 entsprechend Anlage 3 mit der Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH zu schließen. |
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GREMIUM: Bau- und Sanierungsausschuss DATUM: Mo, 09.03.2015 TOP: Ö 9 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Bürgerschaft Drucksachen-Nr. 0494-15/95 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33/95 „Wohngebiet Klußer Damm“) wird aufgehoben.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den erweiterten Bereich Klußer Damm einen Bebauungsplan für den Wohnungsbau aufzustellen.
3. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten : durch die Straße Klußer Damm im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ im Westen: durch den Friedhof (siehe Anlage 1)
4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“.
5. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
6. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
7. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
8. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 35/15 entsprechend Anlage 3 mit der Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH zu schließen.
Durch Herrn Groth wird die Vorlage erläutert. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist im Bereich Klußer Damm eine zu entwickelnde Wohnbaufläche ausgewiesen. Es gab bereits Bestrebungen, hier einen B-Plan aufzustellen. Somit wurde ein Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 33/95 „Wohngebiet Klußer Damm“ gefasst. Das Verfahren wurde aber zu keinem Abschluss gebracht. Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Bereich Klußer Damm auf dieser Fläche einschl. einer südlich anschließenden Erweiterungsfläche ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Somit ist die Erarbeitung eines B-Planes erforderlich. Die Hansestadt Wismar schließt mit dem Vorhabenträger einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ab. Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 5 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 |
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GREMIUM: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar DATUM: Do, 26.03.2015 TOP: Ö 10.8 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag:
im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten : durch die Straße Klußer Damm im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ im Westen: durch den Friedhof (siehe Anlage 1)
Die Vorlage VO/2015/1179 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
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Ö 10 | Mindestabstand Windenergieanlagen | VO/2014/1034 | ||||
Ö 11 | Sonstiges | |||||
N 12 | Einvernehmen der Gemeinde | |||||
N 13 | Informationen/Verschiedenes | |||||