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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss
Datum: Mo, 09.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung durch den Vorsitzenden      
Ö 2  
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.02.2015  
uSanA/2015/010  
     
   
Ö 5  
Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2015/1137  
Ö 6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015/1172  
Ö 7  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg" Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015/1175  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:              von der Straße Dahlberg

im Osten:              vom Lenensruher Weg

im Süden:               von der öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz an der Dr.-Unruh-Straße

im Westen:              von der Dr.-Unruh-Straße

(siehe Anlage 1)

Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,35 ha.

 

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 84/15 entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke des Plangebietes abzuschließen.
   
    09.03.2015 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

              im Norden:              von der Straße Dahlberg

              im Osten:              vom Lenensruher Weg

              im Süden:               von der öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz an der Dr.-Unruh-Straße

              im Westen:              von der Dr.-Unruh-Straße

              (siehe Anlage 1)

              Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,35 ha.

 

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 84/15 entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke des Plangebietes abzuschließen.

 

Herr Groth informiert den Ausschuss, dass sich das Plangebiet auf einer Fläche befindet, die bis vor einigen Jahren als Städtisches Krankenhaus bzw. in der Rechtsnachfolge dem Hanse-Klinikum als Klinik für Psychiatrie genutzt wurde. Die Gebäude stehen gegenwärtig leer, das Grundstück ist veräußert worden. Der Eigentümer beabsichtigt, auf dem Gelände die Errichtung einer Seniorenresidenz mit Mehrgenerations-Wohnen und einer Seniorenpflegeeinrichtung. 

 

Zur Umsetzung dieses Konzeptes ist die Aufstellung des B-Planes Nr. 84/15 erforderlich. Das Bauleitverfahren soll im beschleunigten Verfahren für B-Pläne der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Dieses Verfahren darf angewandt werden, wenn die zu versiegelnde Fläche weniger als 20.000 m² beträgt. Des Weiteren wird von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Der Geltungsbereich des B-Planes befindet sich auf einer Fläche, die im wirksamen Flächennutzungsplan der HWI als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan ist nach Durchführung des B-Planverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Auf die Frage von Herrn Tiedke, ob mit dem B-Plan die Stadt dem Investor auch Vorgaben macht z. B. ob die Bebauung zu dem in der Nähe befindlichen Gebäude der Musikschule am Turnplatz passt, antwortet Herr Groth, dass im B-Planverfahren ein verträgliches Bauen geprüft wird. 

 

Da es keine weiteren Fragen hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0             

   
    26.03.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:              von der Straße Dahlberg

im Osten:              vom Lenensruher Weg

im Süden:               von der öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz an der Dr.-Unruh-Straße

im Westen:              von der Dr.-Unruh-Straße

(siehe Anlage 1)

Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,35 ha.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“
  2. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
  5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 84/15 entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke des Plangebietes abzuschließen.

 

 

Frau Seidenberg, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt den Antrag auf Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss.

 

Herr Keßler nimmt ab 18:13 Uhr an der Sitzung teil.

 

Wortmeldungen: Senator, Herr Berkhahn; Herr Brüggert

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag der Fraktion FDP/GRÜNE, auf Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss.

         abgelehnt

 

 

Die Vorlage VO/2015/1175 kommt zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

                                                                                 beschlossen

 

 

Ö 8  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015/1178  
Ö 9  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015/1179  
Ö 10  
Mindestabstand Windenergieanlagen  
VO/2014/1034  
Ö 11  
Sonstiges      
N 12     Einvernehmen der Gemeinde      
N 13     Informationen/Verschiedenes