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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | |||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | |||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.02.2015 | uSanA/2015/010 | ||||
Ö 5 | Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar | VO/2015/1137 | ||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1172 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Schwanzenbusch/Nord ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. 2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Kuhmoorgraben am südlichen Rand des Großen Kuhmoors im Osten : durch die im FNP ausgewiesene Grünfläche (Sukzession) im Süden: durch die im FNP ausgewiesene Wohnbaufläche Schwanzenbusch/Nord im Westen: durch den Bestand des Gewerbegebietes Schwanzenbusch/Nord (siehe Anlage 1) 3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 59. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ 4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. 5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen. 6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
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GREMIUM: Bau- und Sanierungsausschuss DATUM: Mo, 09.03.2015 TOP: Ö 6 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Schwanzenbusch/Nord ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. 2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Kuhmoorgraben am südlichen Rand des Großen Kuhmoors im Osten : durch die im FNP ausgewiesene Grünfläche (Sukzession) im Süden: durch die im FNP ausgewiesene Wohnbaufläche Schwanzenbusch/Nord im Westen: durch den Bestand des Gewerbegebietes Schwanzenbusch/Nord (siehe Anlage 1) 3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 59. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ 4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. 5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen. 6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Durch Herrn Groth wird die Vorlage erläutert. Die Stadt beabsichtigt, die im wirksamen Flächennutzungsplan im Plangeltungsbereich als gewerbliche und gemischte Baufläche dargestellt ist, als Wohnbaufläche zu entwickeln. Hierzu wird die 2. Änderung des B-Planes Nr. 34/94 „Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch/Nord aufgestellt. Die Grundlage für diese Aufstellung ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes. Die durch Herrn Hilse gestellte Frage, aus welcher Richtung die Verkehrsanbindung für das Gebiet läuft, antwortet Herr Groth, dass im Planentwurf die Idee aufgenommen wurde, eine zweiseitige Verkehrsanbindung (Gewerbegebiet Lidl/Aldi) und Gartenstraße nicht zu realisieren. Hinzuweisen ist aber darauf, dass es sich hierbei derzeit nur um einen Aufstellungsbeschluss handelt und die weitere Planung konkretisiert werden muss. Da es keine weiteren Fragen hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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GREMIUM: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar DATUM: Do, 26.03.2015 TOP: Ö 10.5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Schwanzenbusch/Nord ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. 2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Kuhmoorgraben am südlichen Rand des Großen Kuhmoors im Osten : durch die im FNP ausgewiesene Grünfläche (Sukzession) im Süden: durch die im FNP ausgewiesene Wohnbaufläche Schwanzenbusch/Nord im Westen: durch den Bestand des Gewerbegebietes Schwanzenbusch/Nord (siehe Anlage 1) 3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 59. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ 4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. 5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen. 6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Die Vorlage VO/2015/1172 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
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Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1175 | ||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1178 | ||||
Ö 9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1179 | ||||
Ö 10 | Mindestabstand Windenergieanlagen | VO/2014/1034 | ||||
Ö 11 | Sonstiges | |||||
N 12 | Einvernehmen der Gemeinde | |||||
N 13 | Informationen/Verschiedenes | |||||