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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden | |||||
Ö 2 | Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||||
Ö 3 | Bestätigung der Tagesordnung | |||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.02.2015 | uSanA/2015/010 | ||||
Ö 5 | Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar | VO/2015/1137 | ||||
Ö 6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1172 | ||||
Ö 7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1175 | ||||
Ö 8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1178 | ||||
Ö 9 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1179 | ||||
Ö 10 | Mindestabstand Windenergieanlagen | VO/2014/1034 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Abstand von Windkraftanlagen zu den Grenzen der Wohnbebauung muss mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe (10 H - H = Nabenhöhe zuzüglich dem Radius des Rotors) betragen. b) Windkraftanlegen, die nicht im Einklang mit der 10 H Regelung stehen, können nur errichtet werden, wenn das über einen Bebauungsplan geregelt wurde. |
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GREMIUM: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar DATUM: Do, 30.10.2014 TOP: Ö 12.5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: Verweisung in einen Ausschuss | ||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Abstand von Windkraftanlagen zu den Grenzen der Wohnbebauung muss mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe (10 H - H = Nabenhöhe zuzüglich dem Radius des Rotors) betragen. b) Windkraftanlegen, die nicht im Einklang mit der 10 H Regelung stehen, können nur errichtet werden, wenn das über einen Bebauungsplan geregelt wurde.
Herr Litzner, SPD-Fraktion, stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage in den Bau- und Sanierungsausschuss zu verweisen.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, weist Herrn Litzner darauf hin, dass grundsätzlich der Einreicher zuerst das Wort erhält.
Begründung: Herr Brüggert
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Werner; Herr Brüggert; Frau Hagemann
Es erfolgt die Abstimmung übder den Antrag der SPD-Fraktion, über die Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss. – beschlossen
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GREMIUM: Bau- und Sanierungsausschuss DATUM: Mo, 17.11.2014 TOP: Ö 7 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: zurückgestellt | ||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Abstand von Windkraftanlagen zu den Grenzen der Wohnbebauung muss mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe (10 H - H = Nabenhöhe zuzüglich dem Radius des Rotors) betragen. b) Windkraftanlegen, die nicht im Einklang mit der 10 H Regelung stehen, können nur errichtet werden, wenn das über einen Bebauungsplan geregelt wurde.
Durch Herrn Litzner wird der Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis der Regionale Planungsverband getagt hat. Danach wird die Vorlage erneut auf die Tagesordnung des Bau- und Sanierungsausschusses gestellt. Dem Antrag wird lt. Geschäftsordnung zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 7 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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GREMIUM: Bau- und Sanierungsausschuss DATUM: Mo, 09.03.2015 TOP: Ö 10 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: zurückgezogen | ||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Abstand von Windkraftanlagen zu den Grenzen der Wohnbebauung muss mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe (10 H - H = Nabenhöhe zuzüglich dem Radius des Rotors) betragen. b) Windkraftanlegen, die nicht im Einklang mit der 10 H Regelung stehen, können nur errichtet werden, wenn das über einen Bebauungsplan geregelt wurde.
Die Vorlage der CDU-Fraktion (Bürgerschaftssitzung vom 30.10.2014), die in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen wurde, wird durch Herrn Schönbohm, CDU-Fraktion, zurückgezogen. |
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Ö 11 | Sonstiges | |||||
N 12 | Einvernehmen der Gemeinde | |||||
N 13 | Informationen/Verschiedenes | |||||