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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 25.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:34 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 28.05.2015  
BS/2015/067  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10  
Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 (überarbeitete Version)  
Enthält Anlagen
VO/2015/1284  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

   
    04.05.2015 - Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

 

Frau Bansemer (Amt für Finanzverwaltung) informiert, dass durch das Innenministerium die

Genehmigung zur Haushaltssatzung 2015 der Hansestadt Wismar erteilt wurde. Die Erteilung

dieser Genehmigung ist jedoch mit Auflagen verbunden. Eine Auflage ist die Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 – 2020.

Der Haushaltsausgleich ist bis zu diesem Zeitraum zu erreichen. Eine Beschlussfassung durch

die Bürgerschaft zum Haushaltskonsolidierungskonzept erwartet das Innenministerium bis zum

30. Juni 2015.

 

Von Frau Bansemer erfolgen Informationen zur aktuellen Haushaltssituation und Erläuterungen

zu den Vorbemerkungen des Haushaltssicherungskonzeptes. Ein Haushaltsausgleich zum Ende

des Planungszeitraumes ist nicht darstellbar. Der Hansestadt Wismar gelingt es nicht in der

Gesamtübersicht den Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt zu erreichen.

 

Frau Bansemer informiert über die Faktoren zur Entwicklung des Haushaltes der Hansestadt.

Dieses sind z. B. die Nachwirkungen der Landkreisneuordnung, Personal ist nicht gänzlich zum

Landkreis NWM gewechselt, Mitarbeiter mit Mischaufgaben sind bei der Hansestadt Wismar

verblieben, ebenfalls sind die Pensionslasten durch die Stadt zu tragen, Zahlung der Kreisumlage. Die Kreisumlage wird sich 2015 um 800 T€ erhöhen.

 

Zusätzlich wird informiert, dass eine Korrektur des Aufkommens an Gewerbesteuer 2014

gegenüber 2015 erfolgen muss. Hier erfolgt eine Absenkung von 1 Mio €. Hierzu erfolgt eine

Einarbeitung in das Haushaltssicherungskonzept.

 

Eine weitere hohe Belastung im Haushalt ergibt sich durch die Personalkosten. Diese betragen

ca. 1/3 im Ergebnishaushalt. Ebenfalls machen sich Preissteigerungen bei Reinigung,

Bewachungskosten, Handwerkerleistungen und für die Bewirtschaftungskosten, wie Wasser,

Gas, Strom und anderes bemerkbar.

 

Für die freiwilligen Leistungen werden im Haushalt 7,884 Mio € bereitgestellt.

 

Frau Eberlein (Theater und Veranstaltungszentrale) wird um Erläuterungen zum Teilhaushalt 03

des Amtes für Welterbe, Tourismus und Kultur gebeten.

Sie informiert über die kürzlich erfolgte Anpassung der Entgeltordnung für das Rathaus und

Zeughaus. In Vorbereitung befindet sich zurzeit die Anpassung der Entgeltordnung für das

Theater. Derzeit findet ebenfalls eine Prüfung bezüglich der Durchführung einer alternativen

Veranstaltung zum CIOFF-Festival statt. Diese ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Es erfolgte die Nachfrage von Herrn Engling, wann die neue Entgeltordnung zum Theater

vorgelegt wird und bezüglich der Annahme des Theaters von den Besuchern.

 

Frau Eberlein informiert, dass diese voraussichtlich im Juni fertig gestellt wird.

Von den Besuchern sind Frau Eberlein keine negativen Meinungen und Informationen zum

Theater bekannt. Dieses wird gut angenommen.

 

Zum Teilhaushalt 07 erfolgen von Frau Scheidt Erläuterungen zu grundsätzlichen Produkten.

Sie informiert über eine Prüfung bezüglich einer gemeinsamen Ausschreibung für ein

Leistungsverzeichnis im Bereich Schule und Sport für einen längeren Zeitraum, z. B. bei

Reparaturleistungen oder ähnliches.

 

Es ist nicht vorgesehen, im Schulbereich für den Schülerbetrieb Einsparungen vorzunehmen.

Zurzeit erfolgt die Prüfung zur Anpassung von Entgeltordnungen und Gebührensatzungen in

kulturellen Einrichtungen, wie Archiv und Bibliothek. Die Erhöhung der Gebühren soll in einem

maßvollen Umfang erfolgen. Diese Maßnahme soll zur Verbesserung der Einnahmesituation der

Hansestadt Wismar beitragen.

 

Der Vorschlag bezüglich einer Fusion der Musikschule Wismar und der Kreismusikschule wurde

aufgegriffen. Hierzu sind Gespräche mit der Verwaltung des Landkreises Nordwestmecklenburg

erfolgt. Diese Gespräche blieben bisher ohne Ergebnis.

 

Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen Überlegungen anstellen, ob die Nutzer der

Musikschule Wismar aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg höhere Entgelte zahlen sollen,

als Nutzer aus der Hansestadt Wismar. Für das Jahr 2015 ist eine Anpassung der Entgelte für

die Musikschule vorgesehen.

 

Bezüglich der Nutzung des Wonnemars für das Schulschwimmen der Umlandgemeinden erfolgt

die Information über gemeinsame Gespräche mit den Nutzern, dass sich die finanzielle

Beteiligung der Landkreisgemeinden und Schulträger beim Wonnemar erhöhen muss. Damit

soll die finanzielle Belastung für die Hansestadt gesenkt werden.

 

Herr Fröhlich ergänzt die Informationen zum Bereich Jugend und Prävention.

Frau Möller informiert zu Überlegungen bezüglich der Übergabe von Turnhallen (Turnhalle

Köppernitztal, Turnhalle Friedenshof I und Turnhalle Bgm.-Haupt-Straße) an Sportvereine

oder Dritte.

 

Wortmeldungen erfolgen von Herrn Kothe, Herrn Hilse, Herrn Engling, Herrn Brüggert, Frau

Lechner und Herrn Box, u. a. zur möglichen Übergabe von Turnhallen an Vereine, zur

Ausschreibung von Leistungen, Arten der Publizierung im Archiv, Anpassung von Gebühren

im Archiv, Unterricht in der Musikschule und Unterrichtsorte der Kreismusikschule.

 

Die Wortmeldungen werden von Frau Scheidt, Herrn Fröhlich und Herrn Senator Berkhahn

beantwortet.

 

Herr Box stellt fest, dass die Fusion der Musikschule Wismar und Kreismusikschule mit sehr

vielen Überlegungen und verantwortungsvoll betrieben werden muss. Dieses ist durch die

Verwaltung zu erwarten und es wurde bisher so auch durch die Verwaltung gehandelt. Er ist

der Überzeugung, dass diesbezüglich weiter so verfahren wird.

 

Herr Dieste (Kreiselternrat) bittet um Rederecht.

 

Auf Nachfrage von Herrn Prof. Winkler bei den Mitgliedern des Ausschusses bezüglich der

Zustimmung auf Rederecht geben diese ihr Einverständnis.

 

Herr Dieste äußert sich zu der Prüfung einer neuen Entgeltordnung für die Musikschule Wismar

und zur Fusion der Musikschule und Kreismusikschule.

 

Frau Bansemer informiert, dass die Anwesenden in der heutigen Sitzung das Votum zur Vorlage

abgeben können. Bei weiterem Diskussionsbedarf wird die Vorlage nochmals in der nächsten

Sitzung des Ausschusses beraten.

 

Herr Box schlägt vor, die heutigen Informationen in den Fraktionen zu besprechen und die

Vorlage in der nächsten Sitzung nochmals zu beraten.

Diesem Vorschlag schließt sich Herr Hilse an.

In der heutigen Sitzung wird die Vorlage durch die Mitglieder zur Kenntnis genommen.

Eine erneute Beratung findet in der Sitzung am 1. Juni statt.

 

   
    04.05.2015 - Verwaltungsausschuss
    Ö 5 - zurückgestellt
   

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Frau Bansemer führte in die Vorlage ein mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation. In ihrem Vortrag nahm sie Bezug auf einen Bericht/Antwort vom 26.02.2015 sowie auf die Vorbemerkungen der vorliegenden Vorlage. Im Einzelnen ging sie auf die aktuelle Haushaltssituation ein und auf ihre Ursachen. Im Weiteren kam Frau Bansemer auf die Abrechnung des Haushaltssicherungskonzeptes bis Dezember 2014 zu sprechen.

 

Nach den Ausführungen von Frau Bansemer wurden die einzelnen neuen Maßnahmen aufgerufen und durch die Vertreter der Verwaltung erläutert. Zu den Maßnahmen, die im Nachfolgenden nicht aufgezählt werden, erfolgten keine Wortmeldungen.

 

 

Maßnahme Nr. 01/2015 „Einstellung des gedruckten Stadtanzeigers“

 

Zur Maßnahme sprach Herr Trunk.

 

Wortmeldungen:

Frau Adam, Herr Dr. Woellert, Herr Hübner

 

Zu dieser Maßnahme wurden Fragen gestellt,

         ob es möglich ist, Abos einzurichten,

         ob die Einstellung des Druckes rechtlich geklärt ist,

         ob es möglich ist, eine „Stadtanzeiger-App“ einzurichten.

 

Die Fragen wurden durch Herrn Trunk und Frau Steffan beantwortet.

 

 

(Herr Bojahr betrat den Sitzungsraum um 18.35 Uhr)

 

 

Maßnahme Nr. 04/2015 „externe Wiederbesetzung von frei werdenden Stellen ausscheidender Mitarbeiter/innen sowie 6-monatige Wiederbesetzungssperre“

 

Zur Maßnahme sprach Frau Miller. Frau Bansemer ergänzte die Ausführungen.

 

Wortmeldungen:

Herr Schönbohm, Herr Hübner, Frau Rakow, Herr Dr. Woellert, Frau Adam

 

Nachfolgende Fragen und Anmerkungen wurden von Seiten der Mitglieder erhoben:

         wie soll die Einarbeitung nachrückenden Personals erfolgen,

         Ausnahmetatbestände sollten in der Maßnahme formuliert werden,

         könnte das Lohnbüro der HWI für andere Gesellschaften die Lohnabrechnung übernehmen.

 

Die Fragen beantwortete Frau Bansemer.

 

 

Maßnahme Nr. 06/2015 „Verzicht auf anlassbezogene Übergabe von Blumen“

 

Zur Maßnahme sprach Frau Miller.

 

Wortmeldungen:

Herr Bojahr, Frau Rakow

 

Hier wurde von Seiten der Mitglieder angemerkt, dass diese Maßnahme als Zeichen der Anerkennung und guten Geste nicht umgesetzt werden sollte.

 

 

Maßnahme Nr. 09/2015 „Kündigung von freiwilligen Mitgliedschaften“

 

Frau Miller stellte diese Maßnahme vor.

 

Wortmeldungen:

Herr Dr. Zielenkiewitz, Herr Schönbohm

 

Herr Dr. Zielenkiewitz regte an, die Mitgliedschaft beim Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. zu kündigen. Herr Schönbohm machte darauf aufmerksam, dass die Verwaltung 1 x jährlich dem Verwaltungsausschuss Vorschläge unterbreitet, welche Mitgliedschaften gekündigt werden könnten. Des Weiteren war dieser Verband bereits einmal Thema im Verwaltungsausschuss der vergangenen Legislaturperiode.

 

 

Maßnahme Nr. 21/2015 „Kostendeckung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen“

 

Diese Maßnahme stellte Herr Brosig vor.

 

Wortmeldungen:

Herr Bojahr

 

Herr Bojahr vertrat die Auffassung, dass an dieser Stelle noch mehr Einsparungen möglich wären. Eine jährliche Einsparung von 1.000,00 € hält Herr Bojahr für zu wenig.

 

Diese Frage konnte durch die anwesenden Vertreter der Verwaltung nicht beantwortet werden. Hier muss zunächst mit der Fachabteilung Rücksprache gehalten werden. Eine Antwort auf die Aussage von Herrn Bojahr wird in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses erfolgen.

 

 

Maßnahme Nr. 24/2015 „Reduzierung des Zuschussbedarfs des Betriebes gewerblicher Art „Friedhof“ um 3 %“

 

Zur Maßnahme informierte Frau Schaller-Uhl.

 

Wortmeldungen:

Herr Bojahr, Frau Adam

 

Eine Frage wurde dahingehend gestellt, ob es beabsichtigt sei, den fehlenden Betrag auf die Gebühren umzulegen.

 

Die Frage wurde mit „Nein“ beantwortet von Frau Schaller-Uhl und Frau Bansemer.

 

 

Weitere Wortmeldungen:

Herr Dr. Zielenkiewitz, Frau Rakow

 

Frau Bansemer antwortete auf weitere Fragen und brachte zum Ausdruck, dass sie dankbar wäre für weitere Hinweise. Zur weiteren Verfahrensweise schlug sie vor, die Vorlage in die Juni-Sitzung zu vertagen und dann erneut zu diskutieren.

 

Alle Änderungen, versicherte Frau Bansemer, werden für die nächste Sitzung im Juni kursiv hervorgehoben und in einem „Änderungsblatt“ noch einmal schriftlich aufgeführt.

 

Herr Schönbohm  stellte den Antrag, die Vorlage in die Junisitzung des Verwaltungsausschusses zu vertagen. Er ließ über den Antrag abstimmen:

-        einstimmig beschlossen        -

 

 

 

 

Vertagt

   
    05.05.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
    Ö 5 - zurückgestellt
   

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Wortmeldungen:

Herr Rakow, Herr Koebe, Herr Weinhold, Herr Schwarzrock, Frau Prof. Dr. Wienecke, Frau Teß

Frau Bansemer, Herr Vehlhaber, Frau Hellwig, Herr Nielsen

 

Frau Bansemer erläutert die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018.

Der Zeitraum der darin enthaltenden Maßnahmen erstreckt sich auf die Jahre 2015 bis 2020. Es erfolgte auch eine Abrechnung der bereits umgesetzten Maßnahmen. Hier ist positiv hervorzuheben, dass eine tatsächliche Entlastung in 2013 i.H.v. 1.471,8 Tund in 2014 i.H.v. 3.066,0 Terreicht werden konnte und damit über der geplanten Entlastung lag (Plan 2013: 475,9 Tund Plan 2014: 2.600,2 T).

Maßgebliche Faktoren für die aktuelle Haushaltssituation sind u.a.:

          die Landkreisneuordnung

          niedrigeres Aufkommens aus den Gewerbesteuereinnahmen

          die Personalkosten für die städtischen Mitarbeiter

          allgemeine Preissteigerungen

          Zuschüsse für freiwillige Leistungen.

 

Ziel der Fortschreibung ist es, die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Wismar wieder herzustellen und eine Konsolidierungsvereinbarung im Sinne des FAG M-V mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern abzuschließen. Voraussetzung für Letzteres ist der jahresbezogene Haushaltsausgleich. Für den Ergebnishaushalt kann der Haushaltsausgleich im Konsolidierungszeitraum bis 2020 erreicht werden, der Finanzhaushalt weist hingegen im Planjahr 2020 ein voraussichtliches Defizit i.H.v. 2.928 Taus.

 

Es gibt Fragen zu den folgenden Sachverhalten:

          Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen jeweils für Beamte und Angestellte von vergleichbaren Städten

 

              Die Information wird nachgereicht.

 

          Outsourcen von städtischen Aufgaben

 

             Eine Ausgliederung von Aufgaben in entsprechende Einrichtungen sollte nur von der

                    Bürgerschaft beschlossen werden, wenn dadurch eine Entlastung für den städtischen

                    Haushalt eintritt. Dies wird insbesondere in den ersten Jahren als schwierig beurteilt.

 

          Maßnahme 46/2015: Rücklagen der eigenen Gesellschaften überprüfen und ggf. Umwandlung in verzinsliches Eigenkapital

             Besteht die Möglichkeit einer früheren Gewinnausschüttung der Wohnungsbaugesellschaft

             mbH der Hansestadt Wismar und nicht erst ab 2017?

 

                     Aufgrund von in den Vorjahren getätigten Investitionen ist die Wohnungsbaugesellschaft

                   noch mit hohen Kreditverbindlichkeiten belasten. Mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfristen

                   werden diese sukzessive umgeschuldet. Daraus wird sich in den nächsten Jahren ein

                   finanzieller Spielraum ergeben, der die Gesellschaft in die Lage versetzt, eine

                   Gewinnausschüttung ab 2017 an die Gesellschafterin zu leisten.      

 

          Maßnahme 12/2015: Roadshow

Die Hochschule Wismar führt eine jährliche Roadshow durch, um auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Dabei werden auch Informationsmaterialien der Hansestadt Wismar ausgelegt. Dies erfolgt ab 2015 kostenfrei.

          Maßnahme 10/2015: Anpassung der Wochenmarktsatzung

Die Staffelung der Gebühren nach Angebotsgruppen ist ein zulässiges Steuerungsinstrument. Hierdurch sollen Lebensmittelhändler in den Vordergrund gerückt werden.

 

          Maßnahme 17/2015: Entgelte für Prospektauslage und Werbe-Screens in der Tourist-Information

Derzeit ist noch nicht bezifferbar, welche Entgelte für diese Maßnahme erzielt werden können und ob eine eigene Entgeltordnung hierfür erarbeitet wird. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Kürze.

Als weitere Einnahmemöglichkeit wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob auf der städtischen Homepage Werbeblogs geschaltet werden können.

 

          Maßnahme 18/2015: Kosteneinsparung durch Verpachtung des Shops am

St.-Marien-Kirchturm

Bisher wurde der Shop durch die Hansestadt Wismar betrieben. Gegenwärtig wird ein Teil der Produkte in der Tourist-Information angeboten und der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt im Vorraum des Mittelschiffes von St. Marien. Mit der Umsetzung der Maßnahme werden voraussichtlich Personalkosten i.H.v. 22,5 T€ eingespart.

 

          Maßnahme 19/2015: Reduzierung des Zuschussbedarfes für den Betrieb gewerblicher Art „Tourismuszentrale“ um 3 %

Ziel ist es, den Zuschuss durch die Optimierung von Verwaltungsabläufen und/ oder die Erzielung von zusätzlichen Einnahmen zu senken.

 

          Maßnahme 23/2015: Anpassung der Entgeltordnung für Liegeplätze

Diese Maßnahme wird aufgrund der von der Bürgerschaft im April beschlossenen Vorlage VO/2015/1264 bis zur nächsten Sitzung überarbeitet.

 

Eine Empfehlung für die Bürgerschaft zu dieser Vorlage wird in der kommenden Sitzung am 2. Juni durch die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ausgesprochen.

 

 

 

 

 

 

             

   
    05.05.2015 - Eigenbetriebsausschuss
    Ö 5 - zurückgestellt
   

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

 

Wortmeldungen:

Frau Bansemer, Herr Litzner, Herr Weinhold, Herr Schwarzrock, Herr Vehlhaber, Frau Broy

 

Frau Bansemer regt an, auch in diesem Ausschuss die Vorlage in der heutigen Sitzung zunächst zu erläutern und erst in der nächsten Sitzung zur Abstimmung zu bringen. Diese Vorgehensweise wird von allen Mitgliedern des Ausschusses so gewünscht.

 

Danach führt Frau Bansemer sehr ausführlich in die Vorlage ein. Hier geht sie vor allem auf die Systematik des Konzeptes ein, beschreibt das Ziel, welches das Konzept verfolgt, erläutert Ursachen, die zu der schwierigen Haushaltssituation geführt haben und trägt einige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor.

 

Nachfragen der Mitglieder des Eigenbetriebsausschusses beziehen sich auf die im Konzept getroffenen Prognosen, die Kreisumlage und die Umschuldung der Kreditverbindlichkeiten.

Alle Fragen werden von Frau Bansemer beantwortet.

 

Herr Vehlhaber informiert nun über die Maßnahmen (Gewinnabführung und Sponsoring), die die beiden Eigenbetriebe EVB und Seniorenheime zur Haushaltssicherung beitragen können. 

 

Frau Bansemer appelliert an die Mitglieder des Eigenbetriebsausschusses über Vorschläge für weitere Maßnahmen nachzudenken.

   
    11.05.2015 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 5 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Frau Bansemer erläutert die Vorlage.

 

In der Haushaltssatzung 2015 vom 16.04.2015 wird gemäß § 82 Abs. 1 der Kommunalverfasssung M-V durch die Rechtsaufsichtsbehörde angeordnet, dass die Bürgerschaft bis zum 30.06.2015 einen Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes fasst. Die Grundlagen für die Fortschreibung es Haushaltssicherungskonzeptes (HHSK) bilden der Haushalt 2015 sowie das von der Bürgerschaft mit Datum vom 24.10.2013 verabschiedete Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018.

 

Wird der Ergebnishaushalt betrachtet, ist festzustellen, dass dieser trotz der geplanten Entnahme aus der Kapitalrücklage nicht ausgeglichen ist. Die Entwicklung setzt sich in den Folgejahren fort. Anhand der vorliegenden Tabelle ist dies veranschaulicht.

Auch bei den laufenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt ist ein negativer Saldo zu verzeichnen. Es ist nicht gelungen, durch die jährlichen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Finanzierung der planmäßigen Tilgung sicherzustellen. Auch hier ist anhand einer Tabelle veranschaulicht, inwieweit der Ausgleich im Finanzhaushalt planmäßig verfehlt wird.

 

Maßgeblich für die aktuelle Haushaltssituation sind viele Faktoren, u. a.  ist und bleibt eine Ursache die Landkreisneuordnung. Ganze Aufgabenbereiche wurden dem Landkreis übertragen, aber der Personalbestand wurde nicht in vollem Umfang übernommen.

 

Für das Haushaltsjahr waren Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 14.500.000 veranschlagt. Dieser Ansatz musste jedoch um 1 Mio deutlich nach unten korrigiert werden, da die Erwartungen an das Steueraufkommen der neu angesiedelten Industriebetriebe 2014 nicht erfüllt werden könnte. Auch eine deutliche Absenkung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer ist zu verzeichnen. Abhängig ist diese u. a. von der Entwicklung der Einwohnerzahl.

 

Auch der Bereich der Personalkosten umfasst ein Drittel der ordentlichen Aufwendungen. Hier fallen gesetzliche Besoldungsgruppen, Tarifabschlüsse und stetig steigende Versorgungsaufwendungen schwer ins Gewicht.

 

Auch laufende Preissteigerungen aller Art, z. B. Die Sach- und Dienstleistungen sowie der Bereich der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten beeinflussen den städtischen Haushalt.

 

Durch die nunmehr geänderten finanziellen Rahmenbedingungen müssen in den nächsten Jahren alle Anstrengungen unternommen werden, das Defizit auszugleichen. Dies soll mit der vorgelegten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erfolgen.

 

Anhand einer tabellarischen Übersicht ging Frau Bansemer noch einmal auf die Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend dem Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018 ein, ebenfalls auf die Gesamtübersicht über die Entlastung des städtischen Haushaltes bis 2020 nach Produkten.

 

Abschließend ist festzustellen, dass die im Konsolidierungszeitraum umzusetzenden Haushaltssicherungsmaßnahmen bei weitem nicht ausreichen werden, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.

Durch Frau Bansemer wird nachfolgender Vorschlag eingebracht:

 

Um im Juni 2015 durch die Bürgerschaft das HHSK beschließen zu können, sind in den Fraktionssitzungen Vorschläge zu unterbreiten, die dann eingearbeitet werden (Änderungen erfolgen kursiv) und in der 2. Runde in den Ausschüssen im Juni beraten werden.

 

Dem Vorschlag von Frau Bansemer wird zugestimmt.

 

Herr Kargel bedankt sich bei Frau Bansemer für ihre Ausführungen.

 

Frau Domschat-Jahnke erläutert 2 Produkte im Teilhaushalt 08. Zum Einen - die Anpassung der Sondernutzungssatzung und zum Anderen die Anpassung der Grünflächensatzung -.

Bei der Anpassung der Sondernutzungssatzung umfasst diese Maßnahme die Änderung mit geplanten Erhöhungen der Benutzungsgebühren in den Jahren 2016 und 2019.

 

Hier fragt Herr Kessler, ob die Sondernutzungssatzung die Beantragung der Tische und Stühle für den Außenbereich durch die Gaststätten und Imbisse beinhaltet  und ob diese für das ganze Jahr gelten. Die räumliche und zeitliche Beantragung richtet sich nach dem Antragsteller.  

 

Bei der Anpassung der Grünflächensatzung beinhaltet diese Maßnahme die Änderung mit einer geplanten Erhebung von Benutzungsgebühren im Jahr 2017 und einer Erhöhung im Jahr 2020.

 

Somit wird die Vorlage zur 1. Fortschreibung des HHSK 2013 bis 2018 zur Kenntnis genommen. 

 

   
    13.05.2015 - Finanzausschuss
    Ö 5 - zurückgestellt
   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Frau Bansemer erltert die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018.

Das Haushaltssicherungskonzept ist fortzuschreiben. Der Zeitraum der darin enthaltenden Maßnahmen erstreckt sich auf die Jahre 2015 bis 2020.

Es erfolgte auch eine Abrechnung der bereits umgesetzten Maßnahmen. Die einzelnen Teilhaushalte wurden in den Fachausschüssen beraten.

 

Maßgebliche Faktoren für die aktuelle Haushaltssituation sind u.a.:

          die Landkreisneuordnung, Kreisumlage

          niedrigeres Aufkommen aus den Gewerbesteuereinnahmen

          die Personalkosten für die städtischen Mitarbeiter

          steigende Versorgungsstände

          Zuschüsse für freiwillige Leistungen

 

Zweck der Fortschreibung ist es, die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Wismar wieder herzustellen und einen Haushaltsausgleich zu erzielen.

 

Herr Jörss bedankt sich für die Informationen und eröffnet die Diskussion.

 

Teilnahme von Tilo Gundlack an der Sitzung ab 19.05 Uhr.

 

Wortmeldungen:

Herr Bojahr, Herr Ballentin, Frau Adam, Herr Jörss, Herr Klein

Frau Bansemer, Frau Steiner

 

Es werden Fragen zu folgenden Maßnahmen gestellt.

 

38/2015: Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2018 auf 580%

 

39/2015: Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes für 2016 und 2017 auf 450%

 

40/2015: Anpassung der Steuersätze der Spielvergnügungssteuer in 2016 und 2018

 

41/2015: Anpassung der Steuersätze der Hundesteuer in 2016

Herr Jörss verweist darauf, dass regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden sollten, ob jeder seinen Hund angemeldet hat.

 

42/2015: Alternative Einführung der Tourismusabgabe statt der Übernachtungssteuer in 2019

 

43/2015: Einwohnerabhängige Schlüsselzuweisungen

 

44/2015: Erhöhung der Gewinnabführung des EVB aus dem Bereich Stadtverkehr

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Eine Empfehlung für die Bürgerschaft wird in der Sitzung am 10.06.2015 von den Mitgliedern des Finanzausschusses ausgesprochen.

   
    01.06.2015 - Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Frau Bansemer (Amt für Finanzverwaltung) informiert zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der über-

arbeiteten Version. In diesem Zusammenhang teilt Frau Bansemer mit, dass die eingereichten

Änderungswünsche aus den Fachausschüssen eingearbeitet wurden. Es erfolgt eine Erläuterung

zum allgemeinen Bereich der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. Ebenfalls

erfolgen Informationen u. a. zu Maßnahmen im Bereich der Personalkosten, zu den BgAs, zum

Negativsaldo im Jahr 2020, zur Einarbeitung einer jährlichen Preissteigerungsrate von 1 % für

die Bereiche von Wasser, Energie etc. Es wurde ebenfalls eine Steigerung der Kreisumlage

eingerechnet. Frau Bansemer informiert, dass zum Teilhaushalt dieses Fachausschusses keine

Änderungen erfolgt sind.

 

Herr Prof. Winkler bedankt sich für die Ausführungen von Frau Bansemer und bittet um

Wortmeldungen.

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Herr Engling nimmt ab 16:40 Uhr an der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend,

Bildung und Soziales teil.

 

Herr Prof. Winkler lässt über die Vorlage abstimmen.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

 

 

 

 

 

   
    01.06.2015 - Verwaltungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Frau Bansemer nahm von Seiten der Verwaltung Stellung zur Vorlage. Sie informierte darüber, dass die Hinweise der Faktionen aus den Ausschusssitzungen berücksichtigt wurden und ging auf die beigefügte Änderungsübersicht noch im Einzelnen ein.

 

Im Folgenden rief der Vorsitzende, Herr Schönbohm, die einzelnen Maßnahmen zur Diskussion auf. Zu den Maßnahmen, die nicht aufgezählt wurden, erfolgten keine Wortmeldungen:

 

Maßnahme 01/2015 – Einstellung des gedruckten Stadtanzeigers

Wortmeldungen: Frau Bansemer, Herr Trunk, Herr Bojahr

 

Maßnahme 21/2015 – Kostendeckung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen

Herr Bojahr erinnerte an die Beantwortung der offenen Anfrage aus der vergangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses. Die Frage wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

Maßnahme 48 – Erhöhung der Auslagen für die auf Wunsch der Eheschließenden veranlassten Kosten für die Bereitstellung von Räumlichkeiten außerhalb des Dienstsitzes

Wortmeldungen:  Frau Adam, Herr Brosig, Herr Bojahr, Frau Teß

Die Frage zur Anzahl der Trauungen pro Jahr und zu den derzeitigen Gebühren und Auslagen konnte nicht gänzlich beantwortet werden. Die Verwaltung wird die Beantwortung schriftlich nachreichen.

 

Maßnahme 11/2013 – Veräußerung von Liegenschaften

Hierzu stellte Herr Bojahr die Frage, warum diese Maßnahme für 2015 nicht weitergeführt wird. Frau Bansemer  teilte hierzu mit, dass der Erlös aus Liegenschaftsverkäufen nur für investive Zwecke verwendet werden darf.  Hausverkäufe können daher für die HH-Sicherung nicht verwendet werden und würden sich auf den Ergebnishaushalt auch nicht niederschlagen. Daher hat man von dieser Maßnahme abgesehen.

 

Weitere Wortmeldungen konnten nicht festgestellt werden.

 

Herr Schönbohm ließ sodann über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

 

 

   
    02.06.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Wortmeldungen:

Frau Bansemer, Herr Koebe

 

Frau Bansemer erläutert die Ergänzungen bzw. Änderungen, die im letzten Monat in die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes eingeflossen sind.

Dazu gehören beispielsweise:

         Reduzierung des Zuschussbedarfes für die Betriebe gewerblicher Art ab dem Jahr 2016 ff.

         jährliche Erhöhungen der Personalkosten von jährlich 1,5 % werden berücksichtigt, bisher 2 %

         jährliche Preissteigerungsrate von 1 %

         Aufkommen der Gewerbesteuer entwickelt sich positiv, eine Anpassung des Steuersatzes im Folgejahr ist vorgesehen

 

Mit der Umsetzung der Maßnahmen im Konsolidierungszeitraum würde sich im Ergebnishaushalt der Jahresfehlbetrag in 2020 auf 608 Treduzieren.

 

In der letzten Ausschusssitzung baten die Mitglieder um eine Übersicht zu den Personalkosten im Vergleich zu anderen Städten in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Übersicht mit Angaben zu den Personal- und Versorgungsaufwendungen und Stellen (gesamt, Angestellte, Beamte)  wurde den Mitgliedern in der Sitzung ausgehändigt.

 

Herr Koebe erkundigt sich, ob für die Maßnahme 23/2015: Anpassung der Entgeltordnung für Liegeplätze nicht bereits in diesem Jahr eine Anpassung erfolgen kann.

 

Für dieses Jahr erfolgt keine Anpassung. Der Haushaltsansatz wurde aufgrund fehlender Erfahrungswerte vorsichtig geplant. Eine Entlastung für den städtischen Haushalt ist mit der Umsetzung der Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept ab 2016 vorgesehen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:     7             

Nein Stimmen:  0             

Enthaltungen:   2             

   
    02.06.2015 - Eigenbetriebsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

 

Wortmeldungen:

Frau Bansemer, Herr Schwarzrock, Frau Prof. Dr. Wienecke

 

Frau Bansemer erläutert ausführlich die überarbeitete Version der Vorlage. Dabei geht sie auf die Positionen ein, die mit einem neuen Ansatz in die Fortschreibung eingefügt worden sind. Jedoch betreffen die Änderungen nicht die Produkte EVB und Seniorenheime. Als Ausblick stellt Frau Bansemer vor, dass wenn alle Prognosen so eintreffen, wie geplant, 2020 voraussichtlich „nur“ noch ein Minus von 608.000,00 € den Haushalt belastet.

 

Herr Schwarzrock hinterfragt, ob die Maßnahmen des 1. Konzeptes mit inbegriffen sind.

Frau Prof. Dr. Wienecke möchte erklärt haben, wie hoch die Kapitalrücklage ist und was daraus entnommen wird.

Frau Bansemer beantwortet die Fragen.

 

 

Frau Gustke lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:9

Nein Stimmen:0

Enthaltungen:0

   
    08.06.2015 - Bau- und Sanierungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Frau Bansemer erläutert die Vorlage.

 

Gemäß Kommunalverfassung M-V wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde angeordnet, dass die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bis zum 30.06.2015 einen Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes fast, welche zunächst den jahresbezogenen Ausgleich des Finanz- und Ergebnishaushaltes ab dem Jahr 2020 und für die Folgejahre einen Abbau der aufgelaufenen negativen Vorträge ermöglicht.

 

Frau Bansemer erklärt, dass die in den Maisitzungen zur Vorlage vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 eingearbeitet wurden und kursiv gekennzeichnet sind. Sie verweist auf die Maßnahmen Personalkostenplanungsowie Externe Wiederbesetzung von frei werdenden Stellen ausscheidender Mitarbeiter/Innen sowie 6-monatige Wiederbesetzungssperreund dass diese aufgrund der besseren Abrechenbarkeit zu einer gemeinsamen Haushaltssicherungsmaßnahme Personalkostenzusammengefügt sind.

 

Auch auf die Änderung bzw. Konkretisierung bestehender Maßnahmen, wie z. B. Einstellung des gedruckten Stadtanzeigers, Reduzierung des Zuschussbedarfes für den Betrieb gewerblicher Art Veranstaltungszentrale/Theater und Tourismuszentrale, Anpassung der Entgeltordnung für Liegeplätze, Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A- um hier nur einige Maßnahmen zu nennen, ging Frau Bansemer ein. 

 

In ihren Ausführungen erläutert sie weiter die Aufnahme neuer Haushaltssicherungsmaßnahmen, wie z. B. 47/2015 Stadtführungen und Reiseleitungen, Erzielung der Kostendeckung, 48/2015 Erhöhung der Auslagen für die auf Wunsch der Eheschließenden veranlassten Kosten für die Bereitstellung von Räumlichkeiten außerhalb des Dienstsitzesund 49/2015 Anpassung der Gebührenordnung Straßenverkehr.

 

Die in der Vorlage aufgeführten Tabellen veranschaulichen, inwieweit der jahresbezogene Ausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt planmäßig verfehlt wird und Frau Bansemer ging auf die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt ein.

 

Zusammenfassend erklärte Frau Bansemer, dass das Ergebnis des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 eine vielfältige Sammlung von Konsolidierungsmaßnahmen war, die auf der Basis des Haushaltes 2013 mit Hilfe der Erhöhungen der FAG-Zuweisungen und Steuermehreinnamen planmäßig zu einem Haushaltsausgleich ab 2017 führen sollte.

 

Herr Kargel bedankt sich bei Frau Bansemer für Ihre Ausführungen.

 

Da es keine weiteren Fragen hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 7             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 1             

   
    10.06.2015 - Finanzausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Frau Bansemer führt in den Inhalt der Vorlage ein und erläutert nachfolgende Punkte:

         Reduzierung des Defizits

         Maßnahmen 03+04 zusammengefügt

         Wiederbesetzungssperre

         Personalkosten

         Stabilität der Gewerbesteuer

         FAG

         Preissteigerungsrate mit eingeplant

         diverse Änderungen aus den Fachausschüssen wurden mit aufgenommen

         Maßnahmen 47-49 sind neu

 

Herr Domke bedankt sich bei Frau Bansemer und eröffnet die Diskussionsrunde.

 

Im Wesentlichen gehen die Ausschussmitglieder auf folgende Themen ein:

 

         Unterstützung vom Land

         Fehlanalyse

         Steuererhöhungen können nicht mehr mitgetragen werden

         neue Konsolidierungsmaßnahme: Gewinnabführung ab 2016 höher veranlagen

            (Vorverlagerung der Gewinnausschüttung)

         Verkürzung der Arbeitszeit auf 38 Stunden die Woche

(eine Absenkung wurde bereits geprüft, kein Personalüberhang)

         Austausch von diversen Glühbirnen im Rathaus

(es erfolgt bereits eine Umstellung auf LED Leuchtmittel)

 

Die Ausschussmitglieder erteilen der Verwaltung folgenden Prüfauftrag.

Es sollte geprüft werden, ob die Wohnungsbaugesellschaft der Hansestadt Wismar eine höhere Gewinnausschüttung für das Jahr 2016 vornehmen könnte. Die maximale Gewinnabführung ist hier aufzuführen.

 

Herr Domke lässt die Mitglieder des Finanzausschusses darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 5

Nein Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

 

Nunmehr lässt Herr Domke über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 5

Nein Stimmen: 1

Enthaltungen: 3

   
    25.06.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 10.1 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Wortmeldungen: Frau Adam, Herr Ballentin, Herr Domke

 

Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Die Maßnahme 01/2015 – Einstellung des gedruckten Stadtanzeigers – ist zu streichen.

 

Wortmeldung: Herr Dr. Zielenkiewitz

 

Auf Antrag von Herrrn Dr. Zielenkiewitz wird seine Wortmeldung gem. § 34 KV M-V zu Protokoll genommen:

Haben wir denn schon eine neue Gebührensatzung? Haben wir die Pause vom Theater benutzt um die Gebühren so zu gestalten, dass wir für ein neues und schönes Theater mehr Geld einnehmen? Ist die Gebührensatzung da?

 

Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Das der Vorlage angehängte Haushaltssicherungskonzept wird um die Maßnahme 50/2015 ergänzt. Diese trägt den Titel „Gewinnausschüttung der WOBAU“. Die Maßnahme beinhaltet eine Gewinnausschüttung der Wohnungsbaugesellschaft in Höhe von 200 T€ im Jahr 2016.

 

Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Frau Adam, SPD-Fraktion, stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung für 5 Minuten zur Beratung zu unterbrechen.

 

Die Sitzung wird um 17:55 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 18:00 Uhr weitergeführt.

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

Die Maßnahme 01/2015 – Einstellung des gedruckten Stadtanzeigers – ist zu streichen.

- mehrheitlich beschlossen

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion.

Das der Vorlage angehängte Haushaltssicherungskonzept wird um die Maßnahme 50/2015 ergänzt. Diese trägt den Titel „Gewinnausschüttung der WOBAU“. Die Maßnahme beinhaltet eine Gewinnausschüttung der Wohnungsbaugesellschaft in Höhe von 200 T€ im Jahr 2016.

- abgelehnt

 

Die Vorlage VO/2015/1284 kommt modifiziert zur Abstimmung und lautet:

 

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.

Die Maßnahme 01/2015 – Einstellung des gedruckten Stadtanzeigers – ist zu streichen.

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Abstimmungsergebnis:

-beschlossen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÄA_DIE_LINKE_VO-2015-1284 (60 KB)      
Anlage 2 2 ÄA_FWF_VO-2015-1284 (72 KB)      
Ö 10.2  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 58. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel" Öffentliche Auslegung  
Enthält Anlagen
VO/2013/0798-01  
Ö 10.3  
Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 , "Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen" 1. Änderung, Gesamtbereich, Öffentliche Auslegung  
Enthält Anlagen
VO/2015/1329  
Ö 10.4  
Kündigung von freiwilligen Mitgliedschaften  
VO/2015/1270  
Ö 10.5  
Satzungen zur Obdachlosenunterkunft  
Enthält Anlagen
VO/2015/1333  
Ö 10.6  
Akustikanlage in St. Georgen  
Enthält Anlagen
VO/2015/1340  
Ö 10.7  
Stellvertretendes Vorstandsmitglied im Studentenwerk Rostock  
VO/2015/1336  
Ö 10.8  
Aufwandsentschädigung für die Abstimmungs-/Wahlhelfer zum Volksentscheid 2015  
VO/2015/1371  
Ö 11     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 11.1  
Verlängerung der Fußgängerzone in der Lübschen Straße (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2015/1375  
Ö 11.2  
Verkehrsüberwachung, Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2015/1374  
Ö 11.3  
Enthält Anlagen
Depot des Technischen Landesmuseums (Fraktion FDP/GRÜNE)  
VO/2015/1376  
Ö 11.4  
Fachseminar/Workshop zum Produktplan (Fraktion FDP/GRÜNE)  
VO/2015/1377  
Ö 11.5  
Bewerbung um Fördermittel aus dem Programm "Nationale Klimaschutzinitiative" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Fraktion FDP/GRÜNE)  
Enthält Anlagen
VO/2015/1378  
Ö 11.6  
Prädikatisierung der Hansestadt Wismar als "Erholungsort" anstreben - Prüfauftrag (Fraktion FDP/GRÜNE)  
VO/2015/1379  
Ö 11.7  
Finanzielle Unterstützung für das Theater Wismar (CDU-Fraktion)  
VO/2015/1380  
Ö 11.8  
Verkehrssicherheit / Wendorf / Rudolf- Breitscheid-Straße / "Platz des Friedens" (CDU-Fraktion)  
VO/2015/1381  
Ö 12     Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
1. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 25.06.2015 Akustik in St. Georgen (Fraktion FDP/GRÜNE)  
BA/2015/1391  
Ö 12.2  
2. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 25.06.2015 Catering im Theater der Hansestadt Wismar (Fraktion FDP/GRÜNE)  
BA/2015/1392  
N 13     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 13.1     Verlängerung Pachtvertrag Markthalle im Alten Hafen ab 2016 (überarbeitete Version)      
N 13.2     Vergabe von Bauleistungen über 250 TEUR gemäß Hauptsatzung - Um- und Ausbau der Bahnhofstraße      
N 13.3     Vergabe von Bauleistungen über 250 TEUR - Ersatzneubau der Brücke Bohrstraße      
N 13.4     Wahl einer Schiedsperson      
Ö 14  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 15  
Schließen der Sitzung