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Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:27 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 4  
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 5  
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen      
Ö 6  
Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 7  
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 26.03.2015  
BS/2015/065  
     
   
Ö 8  
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 10     Vorlagen des Bürgermeisters      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar (überarbeitete Version)
Enthält Anlagen
VO/2015/1137  
Ö 10.2  
Personalentwicklungskonzept der Hansestadt Wismar 2015 - 2025  
Enthält Anlagen
VO/2015/1176  
Ö 10.3  
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Ortsfeuerwehr "Altstadt" der Freiwilligen Feuerwehr Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2015/1205  
Ö 10.4  
Erschließungsmaßnahme Um- und Ausbau Zeughausstraße  
Enthält Anlagen
VO/2015/1210  
Ö 10.5  
Erschließungsmaßnahme Um- und Ausbau Mecklenburger Straße  
Enthält Anlagen
VO/2015/1219  
Ö 10.6  
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 "Gewerbegebiet Redentin Süd", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015/1222  
Ö 10.7  
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar  
Enthält Anlagen
VO/2015/1271  
Ö 11     Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 11.1  
Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage der Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion)  
VO/2015/1262  
Ö 11.2  
Enthält Anlagen
Musikschule Wismar (CDU-Fraktion)  
VO/2015/1263  
Ö 11.3  
Enthält Anlagen
Entgeltordnungen im Bereich Tourismus und Alter Hafen (CDU-Fraktion)  
VO/2015/1264  
Ö 11.4  
Aufstellung öffentlicher Bücherschränke (CDU-Fraktion)  
VO/2015/1265  
Ö 11.5  
Stadtanzeiger (CDU-Fraktion)  
VO/2015/1266  
Ö 11.6  
Aufwertung der Gartenanlage am Wall (SPD-Fraktion)  
VO/2015/1276  
Ö 11.7  
Parkbänke auf dem Friedhof der Hansestadt Wismar (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
VO/2015/1278  
Ö 11.8  
Enthält Anlagen
TTIP-, CETA- und TISA- Abkommen freies Wismar (Fraktion DIE LINKE. )  
VO/2015/1279  
Ö 11.9  
Frauenparkplätze auf der Volkshochschulparkfläche (SPD-Fraktion)  
VO/2015/1280  
Ö 12     Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder      
Ö 12.1  
1. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 - Gleichstellung (CDU-Fraktion)  
BA/2015/1261  
Ö 12.2  
2. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 - Umsetzung Theaterkooperationsvertrag (Fraktion FDP/GRÜNE)  
BA/2015/1290  
Ö 12.3  
3. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 - Parkhaus am Alten Hafen (Fraktion FDP/GRÜNE)  
BA/2015/1291  
Ö 12.4  
4. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 - Einführung der sog. Bettensteuer (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
BA/2015/1294  
    30.04.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
    Ö 12.4 - zur Kenntnis genommen
   

Hintergrund:

Durch Beschluss der Bürgerschaft vom 26.03.2015 wurde zum 01.04.2015 die sog. Bettensteuer eingeführt.

  

Die Diskussionen in der Öffentlichkeit und mit Vertretern der Hotel- und Beherbergungsbetrieb vor ihrer Einführung betrafen überwiegend die Notwendigkeit dieser Steuer und die Entwicklung von Alternativen.

  

Nach den vorliegenden Informationen wurden die Einführung selbst und die damit einhergehend organisatorischen und sachlich-inhaltlichen Fragen zur Anwendung dieser Satzung nicht intensiv mit den Verantwortlichen besprochen. Mit Schreiben vom 01.04.2015 haben die IHK zu Schwerin und der DEHOGA MV e.V. im Anschluss an eine Informationsveranstaltung am 31.03.2015 die nicht geklärten Fragen an die Stadtverwaltung gerichtet. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

  

Die Beantwortung dieser Fragen und weiterer Fragen aus dem Kreis der Bürger ist jedoch dringend notwendig für eine konstruktive Umsetzung der Satzung.

  

Fragen:

Allgemein:

  1. Warum wurde der o.g. Fragenkatalog nicht kurzfristig beantwortet, obwohl von den Übernachtungsbetrieben eine sehr kurzfristige Umstellung verlangt wurde?
  2. Warum werden nur die Touristen, die sich für eine Online-Buchung interessieren, und nicht alle Touristen an zentraler Stelle auf der Homepage über diese Veränderung informiert?

  

Zur Einführung der Steuer:

  1. Wie soll eine technische Umstellung der Software nach der Informationsveranstaltung am 31.03.2015 bis zum 01.04.2015, während der Osterferien, in den Betrieben erfolgen?
  2. Wie sollen sich die Übbernachtungsbetriebe verhalten, bei denen eine technische Umstellung der Software über Nacht, bis zum 01.04.2015 nicht möglich gewesen ist?
  3. Wie soll es möglich sein, die Mitarbeiter in der Kürze der Zeit (insbesondere nach der Informationsveranstaltung am 31.03.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr), trotz der zahlreichen offenen Fragen, zu schulen, zumal sich die Einführung auf einen extensiven Anreisezeitraum um Ostern bezieht und umfangreiche Gästeabfertigung zu Ostern in den Betrieben zu erwarten ist?
  4. Wird es von Seiten der Stadt ein Informationsschreiben/-blatt/-broschüre geben, die den Gästen den Sachverhalt einer Übernachtungssteuer erläutert/darlegt?
  5. Wird es auf den Internetseiten der Hansestadt Wismar einen entsprechenden Hinweis geben, auf denen sich die Betreiber der betroffenen Betriebe, beziehen können bzw. zu dem die Gäste verwiesen werden können?

  

Zur Abgabepflicht:

  1. Wer prüft die steuerliche Gleichbehandlung aller Vermieter?
  2. Wurden alle Vermieter (auch die privaten, nicht gewerblichen Anbieter), die von der Bettensteuer betroffen sind, informiert?
  3. Wie erfasst die Stadtverwaltung die Anbieter oder obliegt aus erfassungstechnischen Gründen die Abgabe rein den gewerblichen Betrieben?
  4. Wie soll der Nachweis durch die Betriebe erfolgen?
  5. Gibt es einen unbürokratischeren Weg der Erfassung?

  

Zur Steuerpflicht

  1. Wie erfolgt die Abgrenzung von privat initiierten Übernachtungen, für die eine Steuer anfällt?
  2. Sind Angehörige von Patienten von der Übernachtungssteuer befreit?
  3. Sind Gäste, die aus medizinischen Gründen anreisen, z. B. wegen einer ambulanten Behandlung, von der Steuer befreit?
  4. Wie verhält sich die Unterbringung von Gästen mit medizinischer Veranlassung, wenn eine Klinik den Patienten eingebucht hat?
  5. Sind übernachtende Schiedsrichter, Sportler, Trainer von der Steuer befreit?
  6. Wie wird die Steuer für Schulklassen und deren Betreuer berechnet?
  7. Sind Gäste, die sich zu einem Bewerbungsgespräch in der Stadt aufhalten, von der Steuer befreit?
  8. Sind Personen, die wegen eines Versicherungsschadens übernachten, von der Steuer befreit?
  9. Wie wird die private Begleitperson eines Geschäftsreisenden im selben Doppelzimmer oder derselben Ferienwohnung berechnet?
  10. Wie sollen Gäste einer Incentive Veranstaltung einer Firma abgerechnet werden, wenn sie von der Firma mit ihren Ehefrauen eingeladen werden, aber nur die Ehemänner an der Tagung teilnehmen, während für die Frauen ein kulturelles Rahmenprogramm geplant ist?
  11. Zählt die regelmäßige Übernachtung am Dienstort bei einem Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt zu den geschäftlich veranlassten Übernachtungen?

Zur Abrechnung:

  1. Wie soll der Nachweis von privaten und dienstlich veranlassten Übernachtungen erfolgen?
  2. Ist es ausreichend, wenn der Gast auf dem Meldeschein dokumentiert, dass seine Übernachtung beruflich bedingt ist?
  3. Muss bei einer Kongress-, Incentiveveranstaltung (Anreise einer Gruppe) jeder Einzelne den Nachweis über einen dienstlichen Aufenthalt bringen oder reicht eine Auflistung der Namen?
  4. Wie soll die Abrechnung von beruflich veranlassten Reisen erfolgen, die keine Kostenübernahme bzw. Rechnung erhalten? Da es sich anteilig um einen relativ großen Personenkreis, ist die Frage, ob ein einfacherer bürokratischer Erfassungsweg dieses Personenkreises möglich sei.
  5. Wie erfolgt der Umgang mit nicht in Anspruch genommenen, aber gebuchten Übernachtungen, bzw. bei Stornierungen oder Nichtanreisen eines Gastes, der gebucht hat?
  6. Wie werden Provisionszahlungen bemessen?
  7. Wie ist der Umgang mit Reiseveranstaltern, mit denen bestimmte Verträge bereits vor Einführung einer Übernachtungssteuer abgeschlossen wurden. Diese Verträge basieren auf einer Preiskalkulation ohne die Übernachtungsabgabe und münden ggf. erst nach dem 01.04.2015 in eine Buchung?
  8. Wie ist der Umgang mit Online-Reiseportalen, wie trivago.de oder booking.com, die nach dem „Best Rate“-Prinzip arbeiten. Dort ist eine Vorselektion nach privaten und dienstlich veranlassten Reisen nicht möglich.
  9. Ist bei einer Bezahlung mit einer Kreditkarte der sich um die Kreditkartenprovision verringerte Umsatz als Bemessungsgrundlage anzusehen? Diese Gebühr wird von den Kreditkartengesellschaften einbehalten. Ist somit der an den Beherbergungsbetrieb weitergeleitete Betrag (ohne Mehrwertsteuer) Bemessungsgrundlage für die Übernachtungssteuer, nicht aber die einbehaltene Gebühr?
  10. Kann ein Gast, der beruflich bedingt übernachtet, verlangen, seinen Übernachtungspreis um 5% netto zu verringern, wenn sich ein Übernachtungsbetrieb entscheiden hat, die Bettensteuer selber zu bezahlen und nicht auf den Gast umzulegen, da ja laut Satzung der Beherbergungsbetrieb Steuerschuldner ist?
  11. Wie ist mit Stornierungen oder Nichtanreise von Gästen umzugehen?
  12. Wie hat der Übernachtungsbetrieb nachzuweisen, dass eine Reservierung vor dem 01.04.2015 erfolgt ist?

 

 

Die Senatorin, Frau Bansemer, beantwortet einen Teil der Anfrage und teilt mit, dass die Anfrage schriftlich beantwortet werden wird.

 

Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, hat eine Nachfrage zur Frage 23 und verweist darauf, dass dieses Frage nicht von der DEHOGA beantwortet werden kann und bittet um eine Antwort.

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, teilt mit, dass die Beantwortung schriftlich erfolgen wird.

 

Ö 12.5  
5. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 - Grundstücke und Gebäude der Hansestadt Wismar (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
BA/2015/1295  
Ö 12.6  
6. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 - Wismar als Hochschul- und Studentenstadt (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
BA/2015/1296  
Ö 12.7  
7. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 - Ergebnisse des Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahrens St. Marienkirchplatz (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
BA/2015/1297  
Ö 12.8  
8. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 - Sponsoring von stadteigenen Unternehmen für städtische Veranstaltungen (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
BA/2015/1298  
Ö 12.9  
9. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 - Ummeldungen von Amts wegen (FÜR-WISMAR-Fraktion)  
BA/2015/1299  
N 13     Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung      
N 13.1     Mitteilungen des Bürgermeisters      
N 13.2     Verkauf des Grundstücks Alter Hafen GEE 2 Flurstücke 3611/111, 3611/213 und 3611/214 an die Investorengemeinschaft "Orthozentrum Alter Hafen GmbH" (i.G.)      
N 13.3     Vergabe von Bauleistungen über 250 T ? gemäss Hauptsatzung      
Ö 14  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 15  
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