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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 26.02.2015 | BS/2015/064 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | Übernachtungssteuersatzung (überarbeitete Version) | VO/2014/1021-01 | |||||
Ö 10.2 | Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar | VO/2015/1154 | |||||
Ö 10.3 | Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung). | VO/2015/1156 | |||||
Ö 10.4 | Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar | VO/2015/1169 | |||||
Ö 10.5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1172 | |||||
Ö 10.6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1175 | |||||
Ö 10.7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1178 | |||||
Ö 10.8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1179 | |||||
Ö 10.9 | Besetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der E.DIS AG | VO/2015/1189 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Tag der offenen Tür (SPD-Fraktion) | VO/2014/1066-01 | |||||
Ö 11.2 | 2. Änderung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 (CDU-Fraktion) | VO/2015/1193 | |||||
Ö 11.3 | Änderung Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) (CDU-Fraktion) | VO/2015/1194 | |||||
Ö 11.4 | Einführung und Erstellung eines Doppelhaushaltes (CDU-Fraktion; SPD-Fraktion) | VO/2015/1195 | |||||
Ö 11.5 | Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle (CDU-Fraktion) | VO/2015/1196 | |||||
Ö 11.6 | Unterlagen für die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2015/1198 | |||||
Ö 11.7 | Anforderung an Beschlussvorlagen (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2015/1199 | |||||
Ö 11.8 | Erstellung einer Richtlinie für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionszuwendungen (CDU-Fraktion) | VO/2015/1201 | |||||
Ö 11.9 | Änderung § 7 Hauptausschuss (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2015/1202 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. In § 7 der Hauptsatzung wird ein Absatz 6 eingefügt:
In Personalsachen hat der Hauptausschuss folgende Befugnisse im Einvernehmen mit dem Bürgermeister:
Redaktioneller Hinweis:
Die weiteren Absätze werden mit Absatz 7 fortgesetzt.
2. In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 5 wie folgt geändert:
bei der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 € je Ausgabenfall.
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
3. In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 6 wie folgt geändert:
bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 €
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
4. In § 7 der Hauptsatzung wird Abs. 8 (neu Abs. 9) wie folgt geändert:
Die Befugnis zum Abschluss und zur Auflösung von Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen wird innerhalb einer Wertgrenze mit Jahresbetrag zwischen 25.000,00 € und 125.000,00 € oder ab einer Laufzeit von 5 Jahren dem Hauptausschuss übertragen.
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen. |
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26.03.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 11.9 - Verweisung in einen Ausschuss | |||||||
Der Tagesordnungspunkt 11.2 mit der Vorlage VO/2015/1193 und der Tagesordnungspunkt 11.9 mit der Vorlage VO/2015/1202 werden zur Beratung zusammen aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
VO/2015/1193 Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar auf ihrer Sitzung am 26.03.2015 und nach Anzeige beim Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Änderung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erlassen:
§ 7 (5) Die Befugnis zur Genehmigung von Verträgen der Hansestadt Wismar mit Mitgliedern der Bürgerschaft und seiner Ausschüsse sowie mit dem Bürgermeister und den leitenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Hansestadt Wismar wird dem Hauptausschuss bis zu einem Wert von 125.000,00 € 100.000,00 € übertragen. Gleiches gilt für Verträge der Hansestadt Wismar mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch die in Satz 1 genannten Personen vertreten werden.
§7 (6) Die Befugnis, innerhalb von Wertgrenzen Vermögensgegenstände zu erwerben und über Stadtvermögen zu verfügen, wird dem Hauptausschuss wie folgt übertragen:
§7 (7) Die Befugnis zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen wird innerhalb einer Wertgrenze zwischen 125.000,00 € 50.000,00 € und 250.000,00 € 200.000,00 € dem Hauptausschuss übertragen.
§ 10 (5) Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) bis zu einem Wert von 250.000,00 € 100.000,00 €, bei sonstigen Aufträgen und dem Abschluss von sonstigen Verträgen bis zu einem Wert von 125.000,00 80.000,00 €.
§ 10 (6) Erklärungen der Hansestadt Wismar im Sinne des § 38 Absatz 6 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € 30.000,00 € können vom Bürgermeister allein oder durch eine von ihm beauftragte Bedienstete oder einen von ihm beauftragten Bediensteten in einfacher Schriftform ausgefertigt werden.
VO/2015/1202 Beschlussvorschlag: 1. In § 7 der Hauptsatzung wird ein Absatz 6 eingefügt:
In Personalsachen hat der Hauptausschuss folgende Befugnisse im Einvernehmen mit dem Bürgermeister:
Redaktioneller Hinweis:
Die weiteren Absätze werden mit Absatz 7 fortgesetzt.
2. In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 5 wie folgt geändert:
bei der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 € je Ausgabenfall.
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
3. In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 6 wie folgt geändert:
bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 €
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
4. In § 7 der Hauptsatzung wird Abs. 8 (neu Abs. 9) wie folgt geändert:
Die Befugnis zum Abschluss und zur Auflösung von Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen wird innerhalb einer Wertgrenze mit Jahresbetrag zwischen 25.000,00 € und 125.000,00 € oder ab einer Laufzeit von 5 Jahren dem Hauptausschuss übertragen.
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
Begründung: Herr Ballentin; Herr Domke
Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer
Frau Adam, SPD-Fraktion, stellt den Antrag die VO/2015/1193 in den Verwaltungsausschuss zu verweisen.
Wortmeldungen: Herr Ballentin; Herr Domke; Bürgermeister, Herr Beyer
Herr Brüggert, CDU-Fraktion, stellt den Antrag die VO/2015/1202 in den Verwaltungsausschuss zu verweisen.
Wortmeldung: Herr Schwarzrock
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, bringt die Anträge auf Verweisung zur Abstimmung.
Herr Tiedkte, SPD-Fraktion, weist den Präsidenten der Bürgerschaft, Herrn Gundlack darauf hin, dass es sich um zwei Vorlagen handelt und die Vorlagen getrennt abgestimmt werden muss.
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., weist ebenfalls darauf hin.
Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage VO/2015/1193 in den Verwaltungsausschuss. beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage VO/2015/1202 in den Verwaltungsausschuss. – beschlossen
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13.04.2015 - Verwaltungsausschuss | |||||||
Ö 8 - abgelehnt | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. In § 7 der Hauptsatzung wird ein Absatz 6 eingefügt:
In Personalsachen hat der Hauptausschuss folgende Befugnisse im Einvernehmen mit dem Bürgermeister:
Redaktioneller Hinweis:
Die weiteren Absätze werden mit Absatz 7 fortgesetzt.
2. In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 5 wie folgt geändert:
bei der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 € je Ausgabenfall.
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
3. In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 6 wie folgt geändert:
bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 €
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
4. In § 7 der Hauptsatzung wird Abs. 8 (neu Abs. 9) wie folgt geändert:
Die Befugnis zum Abschluss und zur Auflösung von Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen wird innerhalb einer Wertgrenze mit Jahresbetrag zwischen 25.000,00 € und 125.000,00 € oder ab einer Laufzeit von 5 Jahren dem Hauptausschuss übertragen.
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in ァ 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
Wortmeldungen: Herr Woellert, Frau Rakow, Herr Bojahr, Frau Adam, Frau Bretschneider, Herr Litzner
Herr Dr. Woellert nahm für seine Fraktion Stellung zum Antrag. Sodann diskutierten die Mitglieder den Antrag der FDP-Fraktion.
Nach der Diskussion ließ Herr Schönbohm über den Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: 2 Nein Stimmen: 7 Enthaltungen: 0
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Ö 11.10 | Veröffentlichung von Baumfälllisten (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2015/1203 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | 1. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.03.2015 - Erledigungskontrolle von Beschlüssen der Bürgerschaft (FÜR-WISMAR-Fraktion) | BA/2015/1200 | |||||
Ö 12.2 | 2. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.03.2015 - Ausschreibung des Projektes "Zukunftsstadt" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Fraktion FDP/GRÜNE) | BA/2015/1211 | |||||
Ö 12.3 | 3. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.3.2015 - Konzeption des Theaterneubaus und Theaterbetriebs (Fraktion FDP/GRÜNE) | BA/2015/1212 | |||||
Ö 12.4 | 4. Anfrage zur Sitzung der Bürgerschaft am 26.03.2015 - Öffnung von Straßen- und Gehwegoberflächen (Fraktion FDP/GRÜNE) | BA/2015/1215 | |||||
Ö 12.5 | 5. Anfrage zur Sitzung der Bürgerschaft am 26.03.2015 - Wohnbauflächenentwicklung und sozialer Wohnungsbau (Fraktion FDP/GRÜNE) | BA/2015/1217 | |||||
Ö 12.6 | 6. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.3.2015 - Kinder- und Jugendbeteiligung in der Hansestadt Wismar (Fraktion DIE LINKE.) | BA/2015/1214 | |||||
Ö 12.7 | 7. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.3.2015 - Zukunft Theater Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion) | BA/2015/1216 | |||||
Ö 12.8 | 8. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.3.2015 - Anfrage Städtepartnerschaft Hansestadt Lübeck (CDU-Fraktion) | BA/2015/1218 | |||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 13.1 | Verleihung der Ehrenbürgerschaft | ||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||