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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 4 | Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 5 | Personelle Veränderungen in den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderungsanträge zur Tagesordnung | ||||||
Ö 7 | Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 26.02.2015 | BS/2015/064 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10 | Vorlagen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 10.1 | Übernachtungssteuersatzung (überarbeitete Version) | VO/2014/1021-01 | |||||
Ö 10.2 | Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar | VO/2015/1154 | |||||
Ö 10.3 | Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung). | VO/2015/1156 | |||||
Ö 10.4 | Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar | VO/2015/1169 | |||||
Ö 10.5 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1172 | |||||
Ö 10.6 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 84/15 "Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße - Dahlberg" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1175 | |||||
Ö 10.7 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1178 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Klußer Damm ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. 2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die im FNP ausgewiesene und als Wohnbauland zu entwickelnde Fläche im Anschluss an die Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten : durch die Straße Klußer Damm im Süden: durch die im Abstand von 60 m südlich befindliche 110 kV-Oberleitung im Westen: durch den Friedhof (siehe Anlage 1) 3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“ 4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. 5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen. 6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen. |
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09.03.2015 - Bau- und Sanierungsausschuss | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Klußer Damm ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. 2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die im FNP ausgewiesene und als Wohnbauland zu entwickelnde Fläche im Anschluss an die Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten : durch die Straße Klußer Damm im Süden: durch die im Abstand von 60 m südlich befindliche 110 kV-Oberleitung im Westen: durch den Friedhof (siehe Anlage 1) 3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“ 4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. 5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
Durch Herrn Groth wird die Vorlage erläutert. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt ist der Plangeltungsbereich als gewerbliche Baufläche und Grünfläche dargestellt. Die Stadt beabsichtigt, diese Flächen als Wohnbauflächen zu entwickeln. Hierzu wird gemäß Beschlussvorlage VO/2015/1179 der B-Plan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ im Parallelverfahren aufgestellt (s. nächster TOP). Für die Aufstellung des B-Planes ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes die planungsrechtliche Grundlage. In der Diskussion fragt Herr Hilse, ob die im Plan dargestellte schraffierte Fläche den Parkplatz der dortigen Kleingartenanlage gefährdet. Herr Groth antwortet, dass dieser nicht gefährdet ist. Herr Tiedke möchte wissen, was mit der Autowerkstatt und der Bergbrauerei passiert. Herr Senator Berkhahn antwortet, dass sich die sogenannte Bergbrauerei in Privatbesitz befindet. Sie stehe aber nicht unter Denkmalschutz. Die Autowerkstatt daneben hat sogenannten Bestandsschutz. Dies ist dann in der Planung zu berücksichtigen. Da es zu dieser Vorlage keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel hierüber abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 7 Nein Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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26.03.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | |||||||
Ö 10.7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Klußer Damm ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. 2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die im FNP ausgewiesene und als Wohnbauland zu entwickelnde Fläche im Anschluss an die Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten : durch die Straße Klußer Damm im Süden: durch die im Abstand von 60 m südlich befindliche 110 kV-Oberleitung im Westen: durch den Friedhof (siehe Anlage 1) 3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“ 4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. 5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen. 6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Die Vorlage VO/2015/1178 kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig beschlossen
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Ö 10.8 | Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" Aufstellungsbeschluss | VO/2015/1179 | |||||
Ö 10.9 | Besetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der E.DIS AG | VO/2015/1189 | |||||
Ö 11 | Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 11.1 | Tag der offenen Tür (SPD-Fraktion) | VO/2014/1066-01 | |||||
Ö 11.2 | 2. Änderung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 (CDU-Fraktion) | VO/2015/1193 | |||||
Ö 11.3 | Änderung Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) (CDU-Fraktion) | VO/2015/1194 | |||||
Ö 11.4 | Einführung und Erstellung eines Doppelhaushaltes (CDU-Fraktion; SPD-Fraktion) | VO/2015/1195 | |||||
Ö 11.5 | Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle (CDU-Fraktion) | VO/2015/1196 | |||||
Ö 11.6 | Unterlagen für die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2015/1198 | |||||
Ö 11.7 | Anforderung an Beschlussvorlagen (FÜR-WISMAR-Fraktion) | VO/2015/1199 | |||||
Ö 11.8 | Erstellung einer Richtlinie für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionszuwendungen (CDU-Fraktion) | VO/2015/1201 | |||||
Ö 11.9 | Änderung § 7 Hauptausschuss (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2015/1202 | |||||
Ö 11.10 | Veröffentlichung von Baumfälllisten (Fraktion FDP/GRÜNE) | VO/2015/1203 | |||||
Ö 12 | Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder | ||||||
Ö 12.1 | 1. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.03.2015 - Erledigungskontrolle von Beschlüssen der Bürgerschaft (FÜR-WISMAR-Fraktion) | BA/2015/1200 | |||||
Ö 12.2 | 2. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.03.2015 - Ausschreibung des Projektes "Zukunftsstadt" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Fraktion FDP/GRÜNE) | BA/2015/1211 | |||||
Ö 12.3 | 3. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.3.2015 - Konzeption des Theaterneubaus und Theaterbetriebs (Fraktion FDP/GRÜNE) | BA/2015/1212 | |||||
Ö 12.4 | 4. Anfrage zur Sitzung der Bürgerschaft am 26.03.2015 - Öffnung von Straßen- und Gehwegoberflächen (Fraktion FDP/GRÜNE) | BA/2015/1215 | |||||
Ö 12.5 | 5. Anfrage zur Sitzung der Bürgerschaft am 26.03.2015 - Wohnbauflächenentwicklung und sozialer Wohnungsbau (Fraktion FDP/GRÜNE) | BA/2015/1217 | |||||
Ö 12.6 | 6. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.3.2015 - Kinder- und Jugendbeteiligung in der Hansestadt Wismar (Fraktion DIE LINKE.) | BA/2015/1214 | |||||
Ö 12.7 | 7. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.3.2015 - Zukunft Theater Hansestadt Wismar (CDU-Fraktion) | BA/2015/1216 | |||||
Ö 12.8 | 8. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.3.2015 - Anfrage Städtepartnerschaft Hansestadt Lübeck (CDU-Fraktion) | BA/2015/1218 | |||||
N 13 | Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung | ||||||
N 13.1 | Verleihung der Ehrenbürgerschaft | ||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 15 | Schließen der Sitzung | ||||||